12.11.2018 Drucksache 6/6424Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. November 2018 Grundhafte Sanierung der Landesstraße 1048 im Bereich "Arnstadt, Stadtilmer Straße" Die Kleine Anfrage 3363 vom 28. September 2018 hat folgenden Wortlaut: Die Landesstraße 1048 weißt im Bereich "Arnstadt, Stadtilmer Straße" erkennbare Schäden und Sanierungsbedarf auf. Die Verkehrsbelastung kann als hoch bewertet werden. Es gibt in dem Bereich keinen Radweg und der einseitig vorhandene Gehweg lässt kaum Begegnungsverkehr zu. Durch das Einkaufszentrum "Ilm-Kreis-Center" gibt es einen erhöhten Rad- und Fußgängerverkehr. Die Stadt Arnstadt hat ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans "Hinter dem Loh" eingeleitet. Dadurch soll die Errichtung von Wohnhäusern unmittelbar neben dem "Ilm-Kreis-Center" bauordnungsrechtlich ermöglicht werden. Dadurch ist eine weitere Erhöhung der Verkehrsbelastung der Landesstraße 1048 im Bereich "Stadtilmer Straße" zu erwarten (Radfahrer, Fußgänger eingeschlossen). Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung den Zustand der Landesstraße 1048 im nachgefragten Bereich "Arnstadt , Stadtilmer Straße"? Welcher Sanierungsbedarf besteht in dem Bereich? 2. In welchem Zeitrahmen plant das Land mit welchem finanziellen Aufwand die Sanierung der Landesstraße 1048 im Bereich "Arnstadt, Stadtilmer Straße"? Wie wird der Zeitrahmen begründet? 3. In welchem Umfang muss sich die Stadt Arnstadt für die Straßennebenanlagen an der nachgefragten Sanierung beteiligen? Welchen Abstimmungsstand gibt es in dieser Sache mit der Stadt Arnstadt? 4. Welche Landesbehörden sind wie am Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans "Hinter dem Loh" beteiligt? Welche Auswirkungen wird diese Bebauungsplanänderung auf die Verkehrsbelastung der Landesstraße 1048 im Bereich "Stadtilmer Straße" aus Sicht der Landesregierung haben? Welche Auswirkungen ergeben sich möglicherweise dabei auf die Planung der grundhaften Sanierung der Landesstraße 1048 in diesem Bereich? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6424 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 8. November 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei dem nachgefragten Bereich um den Abschnitt vom Knotenpunkt L 1047/L 1048 bis zur Einfahrt zum Einkaufszentrum "Ilm-Kreis-Center" handelt. Ausgehend von der im Jahr 2016 durchgeführten messtechnischen Erfassung des Straßenzustands wurde für diesen Abschnitt Handlungs- beziehungsweise Erhaltungsbedarf festgestellt und bei der Aufstellung des Entwurfs des Landesstraßenbedarfsplans entsprechend berücksichtigt. Ein konkretes Sanierungsverfahren konnte noch nicht festgelegt werden, da es hierzu weiterer Untersuchungen und Abstimmungen mit der Stadt bedarf. Zu 2.: Ausgehend von der Zustandserfassung im Jahre 2016 wurde für verbesserungsbedürftige Straßenabschnitte ein überschläglicher Finanzierungsbedarf ermittelt. Die Bedarfsermittlungen sind im Entwurf des Landesstraßenbedarfsplans ausgewiesen. Hierzu wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung im Oktober 2018 abgeschlossen ; die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen dauert derzeit noch an. Für die L 1048 ist im oben genannten Bereich der Ortsdurchfahrt Arnstadt ein Erhaltungsabschnitt von cirka 270 Meter Länge gebildet worden. Dieser wurde im Entwurf des Landesstraßenbedarfsplans mit Schätzkosten von 275.000 Euro (Entwurf Landesstraßenbedarfsplan, Anhang Seite 49, Tabelle 58, lfd. Nr. 64) für den Ausführungszeitraum 2021 bis 2030 aufgelistet. Wegen zu erwartender Kanalarbeiten in diesem Bereich wurden über den reinen Erhaltungsbedarf hinaus Finanzmittel in Höhe von einer Million Euro für einen punktuellen Um- und Ausbau im Entwurf des Landesstraßenbedarfsplans im Zeitraum 2021 bis 2030 gelistet (ebenda, Anhang Seite 23, Tabelle 33, lfd. Nr. 20). Hieraus ergibt sich für den genannten Abschnitt ein vorläufiger Finanzbedarf von 1,275 Millionen Euro. Eine Konkretisierung ist erst im Zusammenhang mit den detaillierten Planungen möglich. Der genannte Zeitraum ergibt sich sowohl aus der Zustandsbewertung als auch aus den in der Straßenbauverwaltung bekannt gewordenen Absichten der Stadt Arnstadt. Zu 3.: Die Höhe der Kostenbeteiligung der Stadt ergibt sich aus der Zuständigkeit für die jeweiligen Straßenbestandteile entsprechend dem Thüringer Straßengesetz und aus den Vorstellungen der Stadt Arnstadt, wie diese die in ihrer Baulast liegenden Nebenlagen ausbauen beziehungsweise ändern will. Beispielsweise könnte ein grundhafter Um- und Ausbau mit Verbreiterung für Radverkehrsanlagen erfolgen. Da noch keine Pläne vorliegen, kann zur konkreten Kostenbeteiligung der Stadt derzeit noch keine Aussage getroffen werden. Der Straßenbauverwaltung ist aus Gesprächen mit der Stadtverwaltung bekannt, dass vom Stadtzentrum kommend, in den Jahren 2023/2024 im Bereich des Knotens L 1048/L 1047 ein Kanalbau erfolgen und dieser in den Folgejahren auch in der Stadtilmer Straße ausgeführt werden soll. Davon ausgehend sollen die konkreten Vorbereitungen einer Um- und Ausbaumaßnahme im Jahresverlauf 2020 zwischen der Straßenbauverwaltung , der Stadt und weiteren Versorgungsträgern beginnen. Zu 4.: Zu dem derzeitigen Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans "Hinter dem Loh" liegen der Landesregierung keine Unterlagen vor. Eine Verfahrensbeteiligung von Landesbehörden hat bisher nicht stattgefunden. Keller Ministerin Grundhafte Sanierung der Landesstraße 1048 im Bereich "Arnstadt, Stadtilmer Straße" Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: