12.11.2018 Drucksache 6/6427Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 20. November 2018 Von Hitzeschäden betroffene Landwirte Die Kleine Anfrage 3362 vom 28. September 2018 hat folgenden Wortlaut: Der diesjährige Sommer wurde in den Medien aufgrund der anhaltenden Trockenheit und Hitze häufig als Jahrhundertsommer bezeichnet. Darunter haben vor allem die Landwirte im Freistaat gelitten, die zum Teil mit Ernteausfällen zu kämpfen haben. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Situation der Landwirte in Thüringen nach dem diesjährigen Som mer mit überdurchschnittlich vielen Hitzetagen? 2. Welche Schäden sind durch die anhaltende Trockenheit allgemein entstanden und wie hoch belaufen sich die zu erwartenden Ertragsverluste bei der Ernte nach Einschätzung der Landesregierung (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten auflisten)? 3. Wurde von der Landesregierung gegenüber den Landwirten bereits Unterstützung geleistet (bitte auflis ten nach Datum, Kreis und geleisteter Unterstützung)? 4. Plant die Landesregierung weitere Hilfeleistungen? Wenn ja, in welcher Form? 5. Aus welchen Mitteln sollen die Hilfeleistungen finanziert werden und wurden dafür bereits Rücklagen gebildet? 6. Haben Landwirte bereits Ansprüche auf Entschädigungen oder ähnliches gegenüber dem Land geltend gemacht? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 8. November 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Endergebnisse der amtlichen Ernteermittlung haben gezeigt, dass im Landesdurchschnitt für Thürin gen die dürrebedingten Ertragsdepressionen in Höhe von 17 bis 23 Prozent bei Getreide und Raps im Ver gleich zum langjährigen Mittel liegen. Es sind jedoch regional, lokal und damit auf betrieblicher Ebene zum Teil erhebliche Unterschiede zu verzeichnen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Prof. Dr. Voigt (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6427 Besondere Sorgen bestehen im Bereich der Futterversorgung für die raufutterverzehrenden Tierarten Rinder, Schafe und Pferde. Bei Ackerfutter, Mais und Grünland werden Ertragsausfälle in Höhe von 20 bis 60 Pro zent prognostiziert, so dass viele Tierhalter die Futterversorgung ihrer Tierbestände über den Winter nicht vollständig gewährleisten können. Vor diesem Hintergrund hatte das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) bei den Landwirtschaftsbetrieben im August diesen Jahres eine OnlineBefragung durchgeführt, um so eine aus sagekräftige Datengrundlage zu den dürrebedingten Ertragseinbußen zu erhalten. An der OnlineBefra gung haben rund 900 Betriebe aus allen Landkreisen teilgenommen. Das sind 20 Prozent der Betriebe, die 56 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche bewirtschaften und knapp 55 Prozent der raufutterver zehrenden Großvieheinheiten, die Rinder, Schafe und Pferde halten. Darunter waren über 100 Ökobetrie be. Dass an der Befragung vor allem die von der Dürre besonders betroffenen Unternehmen teilnahmen, zeigt die Tatsache, dass bei den Teilnehmern der Befragung die Erträge bei Getreide und Raps noch ein mal zwischen sechs und 14 Prozent unter den Ergebnissen der amtlichen Ernteermittlung liegen. Im Ergebnis der Befragung wurde für Thüringen ein finanzieller Gesamtschaden in Höhe von 88 Millionen Euro ermittelt. Für circa 260 Betriebe kann durch die Ertragseinbußen eine Existenzgefährdung angenommen werden. Diese 260 Betriebe bewirtschaften 17 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche (129.000 Hektar) und verzeichnen durch die Dürre einen finanziellen Gesamtschaden in Höhe von circa 30 Millionen Euro. Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 11. September 2018 die witterungsbedingten Ertrags ausfälle in der Landwirtschaft zum Anlass genommen, die diesjährige Dürresituation als ein außergewöhn liches Naturereignis im Sinne der "Nationalen Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von Schäden in der Land und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen oder widrige Witterungsverhältnisse vom 26. August 2015" (BAnz AT 31.08.2015 B4) einzustufen. Damit wur de die formale Voraussetzung für ein Hilfsprogramm zur Unterstützung von dürregeschädigten Unterneh men hergestellt. Zu 2.: Aufgrund der anhaltenden Trockenheit während der Vegetationsperiode 2018 (April bis August) gab es auch in Thüringen erhebliche Einbußen im Ackerbau und in der Futtererzeugung. Es kam in Trockengebieten insbesondere zu Reduzierungen in den Getreidebeständen durch weniger Äh ren tragende Halme sowie verringerte Korngrößen, die wiederum zu niedrigeren Korngewichten führten. Aufgrund einer verkürzten Blütezeit kam es zu einer verringerten Schotenausbildung beim Raps. Die lang anhaltende Hitze und Trockenheit wird auch zu irreversiblen Mengen und Qualitätseinbußen bei Kartof feln und Zuckerrüben führen. Folge des in Trockengebieten ausgefallenen zweiten Schnittes auf Futteranbauflächen und Grünland ist ein fehlender Vorrat für die Winterfütterung. Aufgrund des minderen Aufwuchses auf Weideflächen wurden größere Flächenanteile für die Beweidung und Futterschnitte erforderlich. Die Ertragsverluste der Ernte 2018 sind für wichtige Anbaukulturen in Thüringen nach Kreisen und kreis freien Städten in der als Anlage beigefügten Tabelle aufgeführt. Zu 3.: Das TMIL gewährt zur Milderung von Notlagen infolge von existenzbedrohenden Schäden, die unmittel bar durch die Dürresituation im Jahr 2018 verursacht wurden, Finanzhilfen in Form einer Billigkeitsleistung. Grundlage für diese Hilfe ist eine voraussichtlich Mitte November in Kraft tretende "Richtlinie über die Ge währung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von existenzgefährdeten Unternehmen der Landwirt schaft durch die Dürresituation im Jahr 2018 (Dürrehilfe 2018)". Das Antragsverfahren der Dürrehilfe wurde am 9. Oktober 2018 eröffnet. Die Bewilligungen und Auszah lungen erfolgen bis Ende 2018. 3 Drucksache 6/6427Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 4.: Die Häufung und zunehmende Intensität von Extremwetterereignissen kann, ebenso wie Marktrisiken, die Liquidität landwirtschaftlicher Unternehmen trotz eines verbesserten einzelbetrieblichen Risikomanagements erheblich belasten. Daher prüft das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft momentan gemeinsam mit dem Thüringer Finanzministerium eine Neuauflage des Agrar-Bürgschaftsprogramms. In der aktuellen Situation könnte dies insbesondere den dürregeschädigten Betrieben helfen, Liquiditätseng pässe zu überbrücken, wenn die formalen Voraussetzungen der Dürrehilfe nicht erfüllt werden oder der Teil- SchadensAusgleich der Dürrehilfe zur Liquiditätssicherung nicht ausreicht. Darüber hinaus besteht eine Unterstützung dürregeschädigter Landwirte durch geförderte Beratungsange bote. Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft fördert mit ELER-Mitteln die einzelbe triebliche Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen mit 1.500 Euro je Beratung. Diese kann auch von den betroffenen landwirtschaftlichen Unternehmen als flankierende Maßnahme zur Bewältigung der Folgen aus der aktuellen Dürresituation genutzt werden. Zu 5.: Für die Dürrehilfe 2018 stehen dem Freistaat Thüringen insgesamt bis zu 13,34 Millionen Euro zur Verfü gung, davon werden 50 Prozent aus Bundesmitteln finanziert. Grundlage der Bundesbeteiligung ist eine mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft abgeschlossene "Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Beteiligung des Bundes an Hilfsprogrammen der Länder für landwirt schaftliche Unternehmen, die durch die Folgen der Dürre 2018 in ihrer Existenz gefährdet sind". Die an deren 50 Prozent sind aus Landesmitteln, speziell aus dem Haushalt des TMIL im Wege überplanmäßiger Ausgaben und außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen bereitzustellen. Die haushaltsmäßigen Vo raussetzungen hierfür wurden geschaffen. Zu 6.: Das Antragsverfahren zur Dürrehilfe lief bis zum 2. November 2018. Das Thüringer Ministerium für Infra struktur und Landwirtschaft geht davon aus, dass bis dahin alle landwirtschaftlichen Betriebe, die aufgrund der Dürresituation in ihrer Existenz gefährdet sind, einen Antrag auf Dürrehilfe stellen werden. Keller Ministerin 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6427 Von Hitzeschäden betroffene Landwirte Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: