12.11.2018 Drucksache 6/6430Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 20. November 2018 Jugendgefährdende Lieder beim Eichsfeldtag in Leinefelde 2018 Die Kleine Anfrage 3440 vom 8. November 2018 hat folgenden Wortlaut: Am 1. September 2018 fand in Leinefelde der sogenannte "Eichsfeldtag" statt. Durch den Veranstalter wird dieser explizit als Veranstaltung für Familien beworben. Bereits in der Vergangenheit traten dort Bands auf, deren Lieder von der Bundesprüfstelle als jugendgefährdend eingestuft werden. Auch in diesem Jahr erschienen neben verschiedenen Rednern auch Liedermacher der rechtsextremen Szene, unter anderem der ehemalige Sänger der verbotenen Rechtsrock-Band Landser. Vor diesem Hintergrund forderte der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Eichsfeld in seiner Sitzung am 12. Juni 2018 das Gelände der NPD- Veranstaltung in Leinefelde aus Gründen des Jugendschutzes für Minderjährige zu sperren. Dies wurde vom Landrat am 3. Juli 2018 mit Verweis auf das Versammlungsrecht abgelehnt. In einem Schreiben verweist der Landrat darauf, dass Liedvorträge bereits im Vorfeld überprüft werden. Sofern diese indiziert seien , werden sie untersagt. Ich frage die Landesregierung: 1. Lag der zuständigen Versammlungsbehörde eine Liste der zu spielenden Lieder vor und wenn ja, welche Lieder standen auf der Liste? 2. Wurde diese Liederliste durch die zuständige Versammlungsbehörde auf als jugendgefährdend eingestufte Lieder überprüft, wenn ja, auf Grundlage welcher Kriterien fand die Bewertung statt und wurde dabei sichergestellt, dass die prüfende Person über ausreichende Kenntnisse zum Bereich "rechtsextreme Musik" besitzt? 3. Wurde aufgrund der Prüfung das Spielen einzelner Lieder aus Gründen des Jugendschutzes durch die zuständige Versammlungsbehörde verboten und wenn ja, für welche? 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Liederliste mit Blick auf Aspekte des Straf- und des Jugendrechts? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (SPD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6430 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 9. November 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Landratsamt des Landkreises Eichsfeld als zuständiger Versammlungsbehörde erhielt im Vorfeld der Versammlung eine Liste der am 1. September 2018 geplanten Lieder. Die Liste enthielt insgesamt 67 Titel. Auf die Gruppe "Die Lunikoff Verschwörung" entfielen die folgenden 42 Titel: 1. Über Leichen 2. Auferstehn 3. Bier für die Band 4. Der deutsche Sturm 5. Der letzte Ritter 6. Die Merkel muß weg 7. Die Verschwörung 2 8. Frei geboren - frei sterben 9. Fridericus Rex 10. Geweint wird, wenn der Kopp ab is' 11. Guantanamo 12. Heiliger Gral 13. Ian Stuart 14. Jung's für's Grobe 15. K.T.K.A. & S.K.H. 16. Klan Song 17. Lenker der Schlachten 18. Müller, Meyer, Icke 19. Nemesis 20. Unser Deutschland wird frei 21. Vergeltung 22. Schöner Sonntag 23. Schwiegermutters Traum 24. Ostpreußen 25. Das gruselige Lied 26. Lieblingstier 27. Lynchlied 28. Rebell 29. Nordland 30. Stuttgart Stammheim Blues 31. Weißer Outlaw 32. Mitgegangen - mitgefangen 33. Hundert 34. BPjm Hymne 35. Fels in der Brandung 36. Eure Eltern sind Geschwister 37. Drei wie Brüder 38. Diese Mauern 39. An einem fernen Morgen 40. Bolle 41. Das neue Lied 42. Deutschland muss leben Weiter vorgesehen waren die 18 folgenden Titel des Interpreten Phil von der Band "FLAK": 1. Solange mein Herz noch schlägt 2. Getreu dem Glauben 3. Meine Welt 4. Wehr dich 5. Könige Europas 6. 3 wie Brüder 7. Wahre Deutschland 3 Drucksache 6/6430Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 8. Lenker der Schlachten 9. Im Herzen tragend 10. Auf ein Wort 11. Hymne der Treue 12. Heimwärts 13. An Europas Erben 14. Voran II 15. Giv a swing 16. Großstadt Ozean 17. Ballade für Deutschland 18. Ikone von Millionen Sowie die 17 folgenden Titel des Liedermachers Axel Schlimper: 1. Brechen muss der schwarze Bann 2. Das eherne Herz 3. Das Lied vom Volke 4. Der Drachenritt 5. Deutsches Bekennen 6. Die lebenden Hüten die Krone 7. Ruf in die Zeit 8. Deutschland 1945 9. Die Geste 10. Die Schwelle im Licht 11. Ganz in Weiß und ganz in Eisen 12. Im Zeichen der Sonne 13. Johanna von Orleans 14. Junge Soldaten 15. Kämpfen und nicht klagen 16. Ostpreußen 17. Südtirol Zu 2.: Die Liederliste wurde durch das Landratsamt des Landkreises Eichsfeld, dem zuständigen Jugendamt und der Kriminalpolizeiinspektion Nordhausen mit der Bitte um Prüfung zugeleitet. Die Kriminalpolizeiinspektion Nordhausen untersuchte die einzelnen Lieder bezüglich einer Indizierung sowie der strafrechtlichen Relevanz der Liedtexte. Die Prüfung der in dieser Liste aufgeführten Titel erfolgt maßgeblich aufgrund der jeweils aktuellen "DAR- EX-Datei". Für Lieder, die nicht in der "DAREX- Datei" enthalten waren, erfolgte darüber hinaus auf Basis der Liedtexte eine vorläufige Einschätzung der Texte durch die Polizei und des zuständigen Jugendamtes. Die zuständigen Prüfer verfügen über das erforderliche Sachwissen zur Thematik "indizierte Trägermedien " und deren strafrechtliche Relevanz. Zu 3.: Mit Bescheid vom 21. August 2018 untersagte die Versammlungsbehörde, in Reden und Liedtexten zum Hass gegen Bevölkerungsteile aufzustacheln, zu Gewalt und Willkürmaßnahmen aufzurufen oder die Menschenwürde anderer Menschen zu verletzen, indem Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden. Das Skandieren ausländerfeindlicher Parolen wurde ebenfalls untersagt. Insbesondere wurde auch untersagt, Liedtexte mit strafbarem, rassistischem oder volksverhetzendem Inhalt sowie indizierte Texte vorzutragen oder abzuspielen. Mit Schreiben vom 28. August 2018 teilte die Kriminalpolizeiinspektion Nordhausen im Ergebnis ihrer Prüfung dem Landratsamt des Landkreises Eichsfeldkreis ihre Erkenntnisse bezüglich einer Indizierung sowie der strafrechtlichen Relevanz der Liedtexte mit. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6430 Hinsichtlich der Band "Lunikoff Verschwörung" wurde ein Titel festgestellt, bei welchem der Verdacht bestand , dass dieser auf einer indizierten CD enthalten ist. Es handelte sich um den Titel "Die Verschwörung 2". In dieser Version ist der Titel jedoch nicht indiziert, die zweite Version ("Die Verschwörung") des Titels hingegen schon. Der Titel "Ian Stuart", welcher ebenfalls auf der Liste enthalten war, befindet sich zwar auf einer indizierten CD, ist aber im Gegensatz zu den anderen auf der CD befindlichen Titeln nicht verboten, weshalb diesbezüglich keine Bedenken angemeldet wurden. Bei den Liedern der Band "FLAK" wurde das Lied "Wahre Deutschland" als indiziert eingestuft. Beim "Liedermacher Axel Schlimper" wurde seitens der Polizei angeregt, weitergehend zu prüfen, ob die Titel "Deutschland 1945" und "Die Geste" unter Aspekten des Jugendschutzes dem vom Veranstalter angestrebten familienfreundlichen Charakter der Versammlung entsprächen. Mit Änderungsbescheid vom 28. August 2018 erließ das Landratsamt Eichsfeldkreis ein Verbot des Abspielens der Lieder "Wahre Deutschland", "Deutschland 1945" und "Die Geste". Es erging zudem der Hinweis, dass nur die Version des Liedes "Verschwörung 2" gespielt werden darf. Zu 4.: Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes sind in das behördliche Handeln vor und auch während der Versammlung aktiv mit eingeflossen. Im Rahmen der Vorbereitung der Versammlung wurde das Jugendamt mit einbezogen. Auch bei der Ausgestaltung des Versammlungsbescheides vom 21. August 2018 und insbesondere des Änderungsbescheids vom 28. August 2018 wurde den Belangen des Jugendschutzes Rechnung getragen. In Vertretung Götze Staatssekretär Jugendgefährdende Lieder beim Eichsfeldtag in Leinefelde 2018 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: