13.11.2018 Drucksache 6/6435Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. November 2018 Mütterrente Die Kleine Anfrage 3383 vom 28. September 2018 hat folgenden Wortlaut: Durch die Bundesregierung ist nach der Bundestagswahl 2013 die "Mütterrente" eingeführt worden. Es ist interessant zu erfahren, wie viele Frauen im Freistaat Thüringen von der "Mütterrente" profitieren. Ich frage die Landesregierung: 1. Liegen der Landesregierung statistische Daten vor, wie viele Frauen in Thüringen seit Inkrafttreten am 1. Juli 2014 von der neuen sogenannten Mütterente, das heißt der Anrechnung eines weiteren Jahres Erziehungszeit pro Kind, das vor dem 1. Januar 1992 geboren ist, profitieren? 2. Wie viel Geld wird nach Kenntnis der Landesregierung im Durchschnitt zusätzlich an die von der Rentenerhöhung profitierenden Frauen ausgezahlt? 3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Einführung der "Mütterrente"? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 12. November 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet. Der Landesregierung liegen keine statistischen Daten über die Bezieherinnen der sogenannten Mütterrente vor. Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland erhebt die statistischen Daten nur für ihren Zuständigkeitsbereich - die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen - gemeinsam. Eine Differenzierung nach einzelnen Bundesländern ist nicht möglich. Zu 3.: Die Landesregierung begrüßt grundsätzlich eine Verbesserung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten . Diese wird seitens der Landesregierung jedoch nur als erster Schritt angesehen, da es noch immer eine Ungleichbehandlung gegenüber Müttern gibt, die ihr Kind oder ihre Kinder nach dem 31. Dezember 1991 geboren haben. In diesen Fällen werden nur 2,5 Entgeltpunkte (statt 3 Entgeltpunkten) je Kind angerechnet. Werner Ministerin K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gentele (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Mütterrente Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3.: