15.11.2018 Drucksache 6/6441Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. November 2018 Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Entwicklung sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/6151) - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Die Kleine Anfrage 3387 vom 4. Oktober 2018 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Werden durch die Regelung neue Pflichten für die Vollzugsbehörde eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "mitwirkungsvorbehalten", "Kontrollpflichten ", "Berichtspflichten", "Statistiken" und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 2. Werden durch die Regelung neue Pflichten für Unternehmen eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Anzeige-/Meldepflichten", "Mess-/Aufzeichnungspflichten ", "Mitführungspflichten", "Nachweis-/Aufbewahrungspflichten", "Duldungs-/Mitwirkungspflichten " und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 3. In welcher Höhe wird der öffentliche Haushalt des Landes beziehungsweise werden die öffentlichen Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften durch das Regelungsvorhaben belastet? 4. In welcher Höhe wird die Wirtschaft durch das Regelungsvorhaben jährlich finanziell belastet oder entlastet ? 5. Anhand welche Verfahren und Methoden wurden die Belastungen beziehungsweise Entlastungen ermittelt ? 6. Sind von dem Regelungsvorhaben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen und wenn ja, welche finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände sind damit verbunden? 7. Welche konkreten KMU-Belastungen sind voraussichtlich zu erwarten? 8. Bedingt die Umsetzung des Regelungsvorhabens einmalige oder laufende Investitionen und/oder fallen einmalige oder laufende externe Kosten an? 9. Hat das Regelungsvorhaben voraussichtlich negative Auswirkungen auf Marktanteile oder Umsätze? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6441 10. Schafft das Regelungsvorhaben voraussichtlich Markteintrittsbarrieren? 11. In welcher Höhe werden die Bürger durch das Regelungsvorhaben jährlich belastet, begünstigt oder entlastet? 12. Welche konkreten Regelungen belasten Private und greifen gegebenenfalls in deren grundrechtliche Freiheiten ein (bitte aufschlüsseln nach "Regelung", "betroffene Grundrechte", "Umfang des Eingriffs")? 13. Anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurden potenzielle Grundrechtseingriffe abgeschätzt? 14. Worin liegt der Mehrwert für Private und anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurde er ermittelt? 15. Welche Auswirkungen hat das Regelungsvorhaben auf die Umwelt? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 13. November 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Es werden durch die Regelung keine neuen Pflichten für die Vollzugsbehörde eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert. Zu 2.: Es werden durch die Regelung keine neuen Pflichten für Unternehmen eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert. Zu 3.: Die kommunalen Gebietskörperschaften werden durch das Regelungsvorhaben nicht belastet. Mit der Änderung des Thüringer Gesetzes zur Entwicklung sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen wird der öffentliche Haushalt des Landes nicht zusätzlich belastet. Zu 4.: Die Wirtschaft wird durch das Regelungsvorhaben weder belastet noch entlastet. Zu 5.: Bei dem Gemeinsamen Landesgremium handelt es sich um ein beratendes Gremium, welches Empfehlungen an die zuständigen Gremien des ambulanten medizinischen Versorgungssektors und des stationären medizinischen Versorgungssektors mit dem Ziel abgibt, die medizinische Versorgung im Freistaat Thüringen für die Bürgerinnen und Bürger insgesamt zu verbessern und/oder die medizinische Versorgung effizienter auszurichten. Daher stellt sich die Frage von Be- oder Entlastung nicht. Zu 6.: Von dem Regelungsvorhaben sind kleine und mittlere Unternehmen nicht betroffen. Zu 7.: Auf die Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage 3387 wird verwiesen. Zu 8.: Bei der Umsetzung des Regelungsvorhabens fallen keine Investitionskosten oder externe Kosten an. Zu 9.: Nein Zu 10.: Nein 3 Drucksache 6/6441Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 11.: Die Bürger werden durch das Regelungsvorhaben weder belastet noch entlastet. Zu 12.: Das Regelungsvorhaben beinhaltet keine konkreten Reglungen, welche Private Dritte belasten und in deren Grundrechte eingreifen. Zu 13. und 14.: Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 12 der Kleinen Anfrage 3387 wird verwiesen. Zu 15.: Das Regelungsvorhaben hat keine Auswirkungen auf die Umwelt. Werner Ministerin Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Entwicklung sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/6151) - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: Zu 13. und 14.: Zu 15.: