15.11.2018 Drucksache 6/6442Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. November 2018 Wachpolizisten in Thüringen? Die Kleine Anfrage 3390 vom 5. Oktober 2018 hat folgenden Wortlaut: Unsere Nachbarländer Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt greifen aufgrund personeller Engpässe auf Wachpolizisten zurück, die unter anderem bei Verkehrskontrollen eingesetzt werden. Die Befugnisse der Wachpolizisten sind denen der Vollzugspolizei in einigen Bereichen gleichgestellt, sie haben im Bereich der Gefahrenabwehr oft dieselben Eingriffsbefugnisse. Sie sind jedoch keine Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft . Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auffassung zum Thema "Wachpolizisten in Thüringen" vertritt die Landesregierung? 2. Wird die Landesregierung in naher Zukunft Wachpolizisten einstellen und ausbilden? Wenn ja, wann und welche Zeitschiene ist hierfür vorgesehen? 3. Welche Aufgaben können mögliche Wachpolizisten zur Entlastung der Vollzugpolizisten übernehmen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 13. November 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Für eine qualitativ angemessene und nachhaltige Realisierung vollzugspolizeilicher Aufgaben zur Bekämpfung von Kriminalität bedarf es gut ausgebildeter Polizeibeamtinnen und Polizeibeamter. Spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten (Wahrnehmung von Eingriffsbefugnissen; interkulturelle Kompetenz) erfordern dazu eigens eingestelltes, speziell ausgebildetes oder zielorientiert fortgebildetes Personal. Für die Gewährleistung rechtstaatssicherer Grundrechtseingriffe können keine Abstriche in der Ausbildung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten gemacht werden. Dahin gehend hatte sich auch die Expertenkommission zur "Evaluation der Polizeistrukturreform unter Einbeziehung der Struktur und Arbeitsweise des Landeskriminalamts" unter Vorsitz von Herrn Prof. Manfred Baldus in Empfehlung Nr. 56 deutlich gegen die Einführung einer Wachpolizei positioniert. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gentele (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6442 Thüringen verfolgt deshalb einen anderen Weg. Mit der signifikanten Erhöhung der Einstellungszahlen von Polizeianwärterinnen und Polizeianwärtern wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, der Landespolizei gut ausgebildete Polizistinnen und Polizisten bedarfsorientiert zuzuführen. Mit Objektschutzaufgaben, die eine Wachpolizei wahrnehmen könnte, werden bereits jetzt häufig private Wachschutzfirmen beauftragt. Zu 2.: Das ist nicht beabsichtigt. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 3.: Vorstellbar wäre allenfalls die Verwendung von Wachpolizisten für permanent erforderliche Objektschutzaufgaben . Diese werden jedoch in weiten Teilen ohnehin bereits von privaten Wachschutzfirmen übernommen . Eine Entlastung von vollzugspolizeilichen Aufgaben wäre daher in nennenswertem Umfang nicht zu erwarten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Maier Minister Wachpolizisten in Thüringen? Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: