19.11.2018 Drucksache 6/6447Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. November 2018 Kosten bei der Landtagswahl 2014 und Kosten bei der Kommunalwahl 2018 Die Kleine Anfrage 3367 vom 27. September 2018 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch waren jeweils die Ausgaben für die Landtagswahl 2014 und die Ausgaben für die Kommunal wahl 2018 für den Freistaat Thüringen beziehungsweise die Kommunen insgesamt? 2. Wie hoch waren die Ausgaben im Vergleich dazu in den Jahren 2009 und 2012? 3. Auf welchen Einzelpositionen (unter anderem Personalkosten, Kosten für die Wahlunterlagen, Kosten für die Logistik und so weiter) verteilen sich die Gesamtkosten in den Jahren 2014 für die Landtagswahl und 2018 für die Kommunalwahl und wie hoch sind diese jeweils? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 15. November 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die Landtagswahlen. Die Kosten für die Kommunalwahlen trägt jede Gemeinde selbst. Eine Statistik hierzu liegt der Landesregierung nicht vor. Es ist daher keine Aus sage zu den einzelnen Kosten der Kommunalwahlen möglich. Zu 1.: Die Ausgaben für die Landtagswahl 2014 beliefen sich auf 2.104.960,92 Euro. Zu 2.: Bei der Landtagswahl 2009 betrugen die Kosten 1.988.337,41 Euro. Zu 3.: Gemäß § 66 Abs. 1 Thüringer Landeswahlgesetz werden die Wahlkosten durch einen festen, nach Gemein degrößen abgestuften Betrag je Wahlberechtigtem vom Freistaat Thüringen erstattet. Der Betrag wird von dem für das Landtagswahlrecht zuständigen Ministerium (Ministerium für Inneres und Kommunales) im Ein vernehmen mit dem für die Angelegenheiten des Haushalts zuständigen Ministerium (Finanzministerium) festgesetzt. Diese Festbeträge je Wahlberechtigten werden vom Landeswahlleiter über die Kreiswahlleiter K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gentele (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6447 an die Gemeinden ausgezahlt. Eine Aufgliederung nach den genannten Einzelpositionen (Personalkosten, Kosten für die Wahlunterlagen, Kosten für die Logistik) ist durch den Gesetzgeber nicht vorgesehen und daher eine Aussage über Einzelpositionen nicht möglich. Maier Minister Kosten bei der Landtagswahl 2014 und Kosten bei der Kommunalwahl 2018 Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: