16.11.2018 Drucksache 6/6450Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. November 2018 Thüringen prüft Sanktionen gegen Abellio-Bahn Die Kleine Anfrage 3392 vom 5. Oktober 2018 hat folgenden Wortlaut: Seit dem 13. Dezember 2015 erbringt die Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH Verkehrsleistungen im Saale- Thüringen-Südharz-Netz. Medienberichten zufolge werden Möglichkeiten für vertragliche Sanktionen gegen Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH wegen erheblicher Zugausfälle geprüft. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Sanktionen könnten nach Einschätzung der Landesregierung gegen Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH verhängt werden? 2. Wie hoch beziffert sich nach Kenntnis der Landesregierung der entstandene Schaden, sowohl für die Fahrgäste als auch für die Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen mbH, der durch die Zugausfälle seit Übertragung der Verkehrsleistungen auf die Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH zu verzeichnen ist (bitte nach Jahren und Art des Schadens auflisten)? 3. Aus welchen Gründen wurde der Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH der Vorzug gegenüber der DB Regio AG bei der Vergabe der Verkehrsleistungen im Saale-Thüringen-Südharz-Netz gegeben? 4. Wie und von wem werden nach Kenntnis der Landesregierung die Fahrgäste entschädigt? 5. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung, den laufenden Vertrag mit der Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH sofort zu beenden und wie begründet sie ihre Auffassung? 6. Falls der Vertrag nicht sofort beendet werden soll, erwartet die Landesregierung weitere Schäden aufgrund von Zugausfällen? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 14. November 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Gemäß Verkehrsvertrag gelten Ausfälle als nicht erbrachte Leistungen und werden entsprechend nicht vergütet . K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gentele (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6450 Der bestehende Verkehrsvertrag sieht für den Fall der aktuellen Ausfälle keine weiteren Sanktionen vor. Ungeachtet dessen werden mit der Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH Verhandlungen geführt, inwieweit ein über die vertraglichen Verpflichtungen hinaus Kompensationsmöglichkeiten für die Fahrgäste realisiert werden können. Die Landesregierung weist darauf hin, dass den Eisenbahnverkehrsunternehmen wirtschaftliche Nachteile entstehen, da die im Eisenbahnbetrieb vergleichsweise hohen Fixkosten nicht mehr in vollem Umfang durch Leistungsentgelte ausgeglichen werden können. Zu 2.: Die konkrete Höhe eines Schadens durch Zugausfälle kann grundsätzlich kaum beziffert werden. Dem Freistaat Thüringen entsteht als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr durch ausfallende Verkehrsleistungen kein direkter finanzieller Schaden, da die Eisenbahnverkehrsunternehmen ausfallende Leistungen nicht vergütet bekommen und darüber hinaus auch keine Infrastrukturkosten auszugleichen sind. Der mengenmäßig größte Schaden entsteht den betroffenen Fahrgästen. Für den einzelnen Fahrgast entstehen Nachteile, da für seine Reisekette durch die Nutzung von Schienenersatzverkehren, welche in der Regel eine lange Fahrzeit aufweisen, mehr Zeit aufgewendet werden muss. Außerdem kann es vorkommen , dass Reisende, die zu bestimmten Zeiten fahren müssen, deutlich frühere Züge nutzen müssen. Diese zusätzliche Zeit kann für den einzelnen Reisenden zu Mehrkosten führen. Eine detaillierte Einzelfallanalyse liegt der Landesregierung jedoch nicht vor. Zu 3.: Die Verkehrsleistungen wurden im Rahmen eines öffentlichen wettbewerblichen Verfahrens nach deutschem Vergaberecht mit europaweiter Bekanntmachung vergeben. Der Zuschlag wurde insofern auf das insgesamt wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zu 4.: Die Eisenbahnverkehrsunternehmen sind gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Fahrgastrechten verpflichtet , die Fahrgäste zu entschädigen. Dabei handelt es sich um Ansprüche wegen Verspätung oder Ausfall von Zügen. Sie gelten seit dem Inkrafttreten der europäischen Verordnung (EG) 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr einheitlich im Eisenbahnverkehr in Deutschland und räumen den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnverkehrsunternehmen ein. Über die Höhe der diesbezüglichen Entschädigungsleistungen liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zu 5.: Zunächst ist festzustellen, dass Ausfälle von Zugleistungen leider kein unübliches Vorkommnis sind. Bisher gab es im Rahmen aller Verkehrsverträge des Freistaats Thüringen aus unterschiedlichsten Gründen Ausfälle von Zugleistungen. Eine Kündigung des Verkehrsdurchführungsvertrags kommt nur aus besonders wichtigem Grund in Betracht . Dieser liegt nach Auffassung der Landesregierung, trotz der aktuellen Zugausfälle, nicht vor. Im Oktober 2018 sind von den bei der Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH bestellten Verkehrsleistungen circa 3,3 Prozent der Züge personalbedingt ausgefallen. Zudem wäre nach einer Kündigung ein Ersatzkonzept zur Bedienung der Verkehrsnachfrage unumgänglich , welches für einen längeren Zeitraum zu erheblichen Einschränkungen für die Fahrgäste führen würde, da kein anderes Eisenbahnverkehrsunternehmen unverzüglich diese Leistungen übernehmen könnte, da zum Beispiel weder Personal noch Fahrzeuge im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Die Leistungen müssten dann im Wege eines europaweiten Vergabeverfahrens neu vergeben werden, was einen erheblichen Zeitbedarf erfordert. 3 Drucksache 6/6450Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 6.: Das Ersatzverkehrskonzept gilt bis Fahrplanwechsel am 9. Dezember 2018. Bis dahin werden die kommunizierten und in den Fahrplanauskunftsmedien bekannt gegebenen Ersatzverkehre erbracht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Keller Ministerin Thüringen prüft Sanktionen gegen Abellio-Bahn Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: