16.11.2018 Drucksache 6/6451Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. November 2018 Verkehrsbelastung in Eisenberg Die Kleine Anfrage 3397 vom 11. Oktober 2018 hat folgenden Wortlaut: In einem Artikel der Ostthüringer Zeitung vom 29. September 2018 wird berichtet, dass die Mitglieder des Eisenberger Stadtrats der Stellungnahme der Stadt zum Entwurf für den Landesstraßenbedarfsplan 2030 zugestimmt und damit einer künftigen Ortsumgehung für die stark lärm- und abgasbelastete Landesstraße 3007, eine Absage erteilt haben. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich das Verkehrsaufkommen in Eisenberg und insbesondere auf dem durch Eisenberg führenden Abschnitt der Landesstraße 3007 seit dem Jahr 2014 entwickelt (bitte nach Jahresscheiben, Lastkraftwagen , Schwerlasttransporten und Personenkraftwagen aufschlüsseln)? 2. Wie haben sich in Eisenberg und insbesondere auf dem durch Eisenberg führenden Abschnitt der Landesstraße 3007 die Lärm-, Feinstaub- und Kohlenstoffdioxid-Belastungen seit dem Jahr 2014 entwickelt (bitte nach Jahrescheiben, Dezibel-, Feinstaub- und Kohlenstoffdioxid-Belastung aufschlüsseln)? 3. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus den unter Frage 1 und 2 erfragten Werten und welche Maßnahmen will die Landesregierung in den nächsten fünf Jahren ergreifen, um diese Werte zu senken? 4. Befürwortet die Landesregierung den Bau einer Umgehungsstraße um Eisenberg, um die Stadt und den durch Eisenberg führenden Abschnitt der Landesstraße 3007 von der derzeitigen Dezibel-, Feinstaubund Kohlenstoffdioxid-Belastung zu entlasten und wie begründet die Landesregierung ihren Standpunkt? 5. Wie beurteilt die Landesregierung die Stellungnahme der Stadt Eisenberg und die darin vorgebrachten Argumente und welchen Einfluss hat diese Stellungnahme auf das weitere Verfahren? 6. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, eine Weiterführung der Landesstraße 3007 östlich entlang der ehemaligen Bahnlinie bis Hartmannsdorf mit Einbindung in den dortigen Kreisverkehr zu bauen? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 14. November 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Straßenbauverwaltung des Freistaats Thüringen führt turnusmäßig alle fünf Jahre eine umfassende Erhebung im Straßennetz (Straßenverkehrszählung) durch. Die jüngsten Erfassungen stammen aus den Jah- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Rudy (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6451 ren 2010 und 2015. Eine dauerhafte Erfassung von Verkehrsbelastungen wird nur partiell an sogenannten Dauerzählstellen durchgeführt. Im Bereich der Landesstraße 3007 in der Ortslage Eisenberg ist keine Dauerzählstelle existent. Somit können keine Aussagen zur Verkehrsentwicklung in verschiedenen Jahresscheiben getätigt werden. In der jeweiligen Straßenverkehrszählung sind folgende Werte für die Landesstraße 3007 in der westlichen Ortslage dargestellt: Jahr DTV (Durchschnittlicher täglicher Verkehr) in Kraftfahrzeuge/24 Stunden davon Schwerverkehr größer 3,5 Tonnen in Kraftfahrzeuge/24 Stunden 2010 10.497 801 2015 10.052 604 Eine separate Erfassung und Ausweisung von Schwerlasttransporten liegt nicht vor. Zu 2.: Es wird davon ausgegangen, dass sich die Lärm- und Schadstoffbelastungen analog zu den in Frage 1 genannten Verkehrsmengen entwickeln. Direkt an der Straße erhobene Messwerte liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 3.: Im Entwurf des Landesstraßenbedarfsplans 2030 ist die Verlegung der Landesstraße 3007 in Eisenberg unter Neubauvorhaben der Dringlichkeitskategorie "vordringlicher Bedarf" eingeordnet. Seit dem Jahr 2003 wurden durch die Straßenbauverwaltung bereits Lärmsanierungsmaßnahmen als freiwillige Leistung des Baulastträgers auf Grund bestehender haushaltsrechtlicher Regelungen in 16 Bereichen der Ortsdurchfahrt durchgeführt. Zum Einsatz kamen hierbei passive Lärmschutzmaßnahmen, wie beispielsweise Lärmschutzfenster und der Einbau von Lüftungsgeräten. Zu 4.: Die Aufnahme der in der Antwort zu Frage 3 genannten Verlegung der Ortsdurchfahrt Eisenberg in den Entwurf des Landesstraßenbedarfsplans erfolgte, weil die Verlegung der Ortsdurchfahrt Bestandteil des Regionalplans Ostthüringen mit dem Grundsatz Trassenfreihaltung Straße ist, die Lärmbetroffenheiten in der Ortsdurchfahrt Eisenberg hoch sind, in der bestehenden Ortsdurchfahrt Eisenberg Sicherheitspotentiale nachgewiesen wurden und die Landesstraße 3007 in Eisenberg Bestandteil des Leistungsnetzes im Landesstraßenbedarfsplan ist. Zu 5.: Die Stellungnahme der Stadt Eisenberg wird geprüft und in den Bericht zur Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit eingehen. Die im Entwurf des Landesstraßenbedarfsplans dargestellte Variante stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Bisher wurden noch keine weitergehenden planerischen Aktivitäten veranlasst. Zu 6.: Vom Ortsende Eisenberg bis zum Kreisverkehr Hartmannsdorf beträgt die Streckenlänge der Landesstraße 3007 circa sechs Kilometer mit Durchfahrung der Orte Kursdorf, Rauda und Hartmannsdorf. Im Rahmen der Erarbeitung des Landesstraßenbedarfsplans wurde dort kein Handlungsbedarf ermittelt, der eine derartige Lösung erfordern würde. Keller Ministerin Verkehrsbelastung in Eisenberg Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: