20.11.2018 Drucksache 6/6453Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 30. November 2018 Nebentätigkeiten von Polizeibeamten Die Kleine Anfrage 3319 vom 17. September 2018 hat folgenden Wortlaut: Unter den Voraussetzungen der §§ 49 ff. des Thüringer Beamtengesetzes können Beamte ein Nebenamt oder eine Nebenbeschäftigung aufnehmen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Polizeibeamte welcher Besoldungsgruppen haben in den Jahren 2015 bis 2017 jeweils wel che Nebentätigkeit auf Verlangen des Dienstherrn ausgeübt? 2. Wie viele Polizeibeamte welcher Besoldungsgruppen haben in den Jahren 2015 bis 2017 jeweils wel che Nebentätigkeit auf eigenen Wunsch ausgeübt? 3. Wie viele Polizeibeamte welcher Besoldungsgruppen haben in den Jahren 2015 bis 2017 welche Ne bentätigkeit mit wie vielen Wochenstunden ausgeübt? 4. Auf wie viele Anzeigen von Polizeibeamten zur Aufnahme einer Nebentätigkeit hin ist in den Jahren 2015 bis 2017 vom Dienstherrn die Genehmigung versagt worden? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 19. November 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Eine Nebentätigkeit ist die Wahrnehmung eines Nebenamtes oder einer Nebenbeschäftigung. Das Neben amt ist definiert als ein nicht zu einem Hauptamt gehörender Kreis von Aufgaben, der aufgrund eines öffent lichrechtlichen Dienst und Amtsverhältnis wahrgenommen wird. Die Nebenbeschäftigung hingegen ist jede sonstige, nicht zu einem Hauptamt gehörende Tätigkeit innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes. Im Juli dieses Jahres waren in der Thüringer Polizei circa 5.800 Polizeivollzugsbeamte tätig. Statische Er hebungen zu den wahrgenommenen Nebentätigkeiten der Bediensteten der Thüringer Polizei liegen der Landesregierung nicht vor. Eine entsprechende Abfrage im Personalverwaltungsprogramm würde keine vollständige und umfängliche Beantwortung garantieren. Vor diesem Hintergrund müsste zur Ermittlung der abgefragten Angaben eine K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gentele (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6453 Sichtung der Vorgangsakten und ein händisches Auszählen vorgenommen werden. Darüber hinaus wäre aufgrund der Unbestimmtheit des Begriffs der "Nebenbeschäftigung" eine Vielzahl von Tätigkeiten hierun ter zu fassen, die jeweils einzeln festgestellt und erfasst werden müssten. Dies würde insgesamt einen un verhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand mit sich bringen, so dass hiervon abgesehen wird. Zu 1. bis 4.: Der Landesregierung liegen aus den oben genannten Gründen keine Kenntnisse vor. Auf die Vorbemer kung wird verwiesen. In Vertretung Götze Staatssekretär Nebentätigkeiten von Polizeibeamten Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1. bis 4.: