20.11.2018 Drucksache 6/6455Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. November 2018 Antrag auf Erteilung eines "Kleinen Waffenscheins" Die Kleine Anfrage 3359 vom 26. September 2018 hat folgenden Wortlaut: Nach Informationen des Fragestellers stellen immer mehr Bürgerinnen und Bürger bei den Landratsämtern und den Verwaltungen der kreisfreien Städte einen Antrag auf einen sogenannten "Kleinen Waffenschein". Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele "Kleine Waffenscheine" sind derzeit in Thüringen ausgestellt (bitte für jede Waffenbehörde die jeweiligen Zahlen auflisten)? 2. Wie viele Anträge auf "Kleine Waffenscheine" wurden seit dem Jahr 2015 bis heute jährlich gestellt (bitte jeweils die jährlichen Zahlen auflisten)? 3. Wie viele Anträge auf Erteilung eines "Kleinen Waffenscheins" wurden aus welchen Gründen abgelehnt oder versagt (bitte jährliche Zahlen seit dem Jahr 2015 nach Waffenbehörde sortiert und mit Angabe der Ablehnungsgründe auflisten)? 4. Wie viele Erlaubnisse zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe wurden in den Jahren 2015 bis heute widerrufen (bitte auflisten nach Jahren und Grund)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 19. November 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Anzahl der von den Thüringer Waffenbehörden bisher insgesamt ausgestellten Kleinen Waffenscheine ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Behörde Ausgestellte Kleine Waffenscheine (Stand: 30. September 2018) Landkreis Altenburg 529 Landkreis Weimarer Land 475 Landkreis Eichsfeld 359 Landkreis Gotha 662 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gentele (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6455 Behörde Ausgestellte Kleine Waffenscheine (Stand: 30. September 2018) Landkreis Greiz 451 Landkreis Hildburghausen 260 Landkreis Ilm-Kreis 567 Landkreis Kyffhäuserkreis 532 Landkreis Nordhausen 526 Landkreis Saale-Holzland-Kreis 452 Landkreis Saale-Orla-Kreis 538 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 564 Landkreis Schmalkalden-Meiningen 807 Landkreis Sonneberg 382 Landkreis Sömmerda 298 Landkreis Unstrut-Hainich-Kreis 392 Landkreis Wartburgkreis/Stadt Eisenach 829 Stadt Erfurt 584 Stadt Gera 510 Stadt Jena 442 Stadt Suhl 179 Stadt Weimar 340 Gesamt 10.678 Die Stadt Eisenach hat dem Wartburgkreis gemäß § 7 Abs. 2 Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) die ihr aufgrund des Waffengesetzes obliegenden Aufgaben der unteren Waffenbehörde und zugleich gemäß § 8 Abs. 1 ThürKGG alle damit verbundenen notwendigen Befugnisse übertragen . Die Zweckvereinbarung wurde zum 1. April 2015 wirksam. Ab diesem Zeitpunkt werden für die Stadt Eisenach keine statistischen Zahlen mehr ausgewiesen. Die Zahl der zum Stichtag 30. September 2018 in Thüringen registrierten gültigen Kleinen Waffenscheine betrug 10.595. Die Differenz zwischen ausgestellten und gültigen Kleinen Waffenscheinen ergibt sich dadurch, dass ausgestellte Kleine Waffenscheine nicht abgeholt, freiwillig wieder abgegeben oder widerrufen wurden. Zu 2.: Behörde Anträge 2015 Anträge 2016 Anträge 2017 Anträge 2018 Landkreis Altenburg 34 227 82 46 Landkreis Weimarer Land 13 174 90 56 Landkreis Eichsfeld 3 131 60 26 Landkreis Gotha 41 233 122 65 Landkreis Greiz 26 173 81 28 Landkreis Hildburghausen 6 55 35 12 Landkreis Ilm-Kreis 36 228 128 71 Landkreis Kyffhäuserkreis 35 153 72 59 Landkreis Nordhausen 51 177 90 40 Landkreis Saale-Holzland-Kreis 12 152 72 59 Landkreis Saale-Orla-Kreis 35 153 93 56 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 28 186 112 87 Landkreis Schmalkalden-Meiningen 25 230 123 71 Landkreis Sonneberg 26 113 76 38 Landkreis Sömmerda Nicht erfasst Nicht erfasst Nicht erfasst Nicht erfasst Landkreis Unstrut-Hainich-Kreis Nicht erfasst Nicht erfasst Nicht erfasst Nicht erfasst 3 Drucksache 6/6455Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Behörde Anträge 2015 Anträge 2016 Anträge 2017 Anträge 2018 Landkreis Wartburgkreis/Stadt Eisenach 29 295 174 118 Stadt Erfurt 34 187 108 88 Stadt Gera 35 164 60 41 Stadt Jena 22 128 71 51 Stadt Suhl 11 43 35 16 Stadt Weimar 28 115 68 32 Zu 3.: Die angefragten Zahlen hinsichtlich abgelehnter Anträge liegen nicht vor. Es besteht für die Waffenbehörden keine rechtliche Verpflichtung, die entsprechenden statistischen Angaben zu erfassen. Zu 4.: Die angefragten Zahlen hinsichtlich widerrufener Erlaubnisse liegen nicht vor. Es besteht für die Waffenbehörden keine rechtliche Verpflichtung, die entsprechenden statistischen Angaben zu erfassen. In Vertretung Götze Staatssekretär Antrag auf Erteilung eines "Kleinen Waffenscheins" Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: