21.11.2018 Drucksache 6/6461Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 3. Dezember 2018 Auswirkungen auf die Beurteilung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit von Jägern bei Kontaktaufnahme und politischer Zusammenarbeit mit der AfD? Die Kleine Anfrage 3269 vom 13. August 2018 hat folgenden Wortlaut: Nach einer Information aus der Thüringer Jägerschaft soll im Frühjahr eine Landtagsabgeordnete aus der Fraktion DIE LINKE den Thüringer Minister für Inneres und Kommunales auf die politische Arbeit der Fraktion der AfD im Thüringer Landtag und des Thüringer AfD-Landesverbands im Bezug auf die Thüringer Jägerschaft und deren Organisationen angesprochen haben, insbesondere auch auf die Rede des AfD-Fraktionsvorsitzenden beim Landesjägertag am 5. Mai 2018 in Niederorschel. Im Rahmen dieses Gesprächs soll die Abgeordnete angesprochen haben, inwiefern man auch seitens des Thüringer Ministerims für Inneres und Kommunales und der diesem nachgeordneten Behörden Jäger, die in Verbindung mit der AfD gebracht werden können, gezielt auf ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung überprüfen könne, analog des Umgangs mit legalen Waffenbesitzern der sogenannten Reichsbürgerszene. Es liegt bei einem tatsächlichen Verlauf der kolportierten Gesprächsführung auf der Hand, dass es der Abgeordneten vor allem darum ging, Jäger und ihren Organisationen in jeder Hinsicht von einem Kontakt zu oder der Zusammenarbeit mit der im Parlament vertretenen Oppositionspartei AfD abzuschrecken. Ich frage die Landesregierung: 1. Kann die Landesregierung den oben geschilderten Sachverhalt bestätigen und wenn ja, wann fand dieses Treffen statt und was war der Anlass des Treffens? 2. Ging es in einem oder mehreren dieser Gespräche um die AfD und deren Tätigkeiten im Umfeld von Jägern jagdlichen Organisationen? 3. Ging es dabei um Fragen der waffenrechtlichen Zulässigkeit und persönlichen Eignung von Jägern im Zusammenhang mit Kontaktaufnahmen oder einer Zusammenarbeit mit der AfD? 4. Wenn die Frage 1 mit Ja beantwortet wird, welche Auffassung vertrat hierbei das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales? 5. Beabsichtigt die Landesregierung, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung von Jägern und anderen legalen Waffenbesitzern deswegen zu überprüfen, weil sie in Kontakt mit der Partei der AfD, deren Landtagsfraktion oder deren Abgeordneten stehen oder standen beziehungsweise zusammenarbeiten und falls ja, wie begründet sie ihre Antwort? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Möller (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6461 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 20. November 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Landesregierung ist der Sachverhalt nicht bekannt. Zu 2., 3. und 4.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 5.: Nach § 5 Abs. 2 Nr. 2b Waffengesetz besitzen Personen in der Regel die erforderliche Zuverlässigkeit nicht, die Mitglied einer Partei waren, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht nach § 46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes festgestellt hat und seit der Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht verstrichen sind. Dieser Fall der Regelunzuverlässigkeit in Bezug auf AfD-Mitglieder scheidet aus. Nach § 5 Abs. 2 Nr. 3a und 3b Waffengesetz besitzen Personen in der Regel die erforderliche Zuverlässigkeit nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die a) gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder b) gegen den Gedanken der Völkerverständigung , insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind. Hierfür sind, wie bei den sogenannten "Reichsbürgern & Selbstverwaltern" auch, konkrete Tatsachenfeststellungen im Einzelfall notwendig. In Vertretung Götze Staatssekretär Auswirkungen auf die Beurteilung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit von Jägern bei Kontaktaufnahme und politischer Zusammenarbeit mit der AfD? Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2., 3. und 4.: Zu 5.: