22.11.2018 Drucksache 6/6464Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 3. Dezember 2018 Neonazistische Veranstaltung "Horn der Barbaren" Die Kleine Anfrage 3332 vom 18. September 2018 hat folgenden Wortlaut: Über den Youtube-Kanal "Frontschwein" wurde für den 4. August 2018 eine heidnisch-völkische Veranstaltung mit dem Namen "Horn der Barbaren" angekündigt. Die Veranstaltung wurde nach meinem Wissen außerdem durch mehrere Thüringer Neonazis, darunter solche, die den "Turonen" zuzurechnen sind, öffentlich beworben. Auf der Facebook-Seite "Bündnis Zukunft Landkreis Gotha", das ich, übereinstimmend mit MO- BIT e. V., der extrem rechten Szene zurechne, wurde am 4. August 2018 ein Beitrag veröffentlicht, der zum Ausdruck brachte, dass die Veranstaltung durch die Polizei verhindert beziehungsweise abgebrochen wurde. Ich frage die Landesregierung: 1. Was ereignete sich rund um die beworbene Veranstaltung "Horn der Barbaren" am 4. August 2018? 2. Ist der Landesregierung bekannt, wer Organisator oder organisierende Struktur der Veranstaltung war? 3. Wurde die Veranstaltung von den Organisatoren bei den Ordnungsbehörden angemeldet beziehungsweise angezeigt und wenn ja, als was wurde sie angezeigt, wann geschah dies und unter welchem Motto? 4. Sofern die Veranstaltung angezeigt wurde, wurden durch die zuständigen Behörden Auflagen erlassen (bitte einzeln aufführen)? 5. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über den Veranstaltungsort, insbesondere die Besitzverhältnisse vor? 6. Welche weiteren Veranstaltungen der extrem rechten Szene hat es seit dem Jahr 2015 nach Kenntnis der Landesregierung an dem Veranstaltungsort gegeben (bitte einzeln auflisten nach Datum, Art der Veranstaltung und Teilnehmerzahl)? 7. Welchen extrem rechten Strukturen sind nach Kenntnis der Landesregierung die Organisatoren der Veranstaltung zuzurechnen? 8. Wie viele Teilnehmer beabsichtigten nach Kenntnis der Landesregierung an der Veranstaltung "Horn der Barbaren" teilzunehmen? 9. Wie viele Teilnehmer aus welchen Bundesländern beziehungsweise anderen Staaten kamen nach Kenntnis der Landesregierung bei der Veranstaltung "Horn der Barbaren" zusammen (bitte nach Bundesländern beziehungsweise Staaten auflisten)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6464 10. Welchen Strukturen der extrem rechten Szene waren die Teilnehmer nach Kenntnis der Landesregierung zuzuordnen? 11. Ist der Landesregierung bekannt, ob bei der Veranstaltung Redner oder Bands auftreten sollten und wenn ja, um welche handelte es sich? 12. Ist der Landesregierung bekannt, ob für die Veranstaltung ein Eintritt oder Kostenbeitrag erhoben wurde und wenn ja, in welcher Höhe? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 21. November 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Rahmen von polizeilichen Aufklärungsmaßnahmen konnte am 4. August 2018 in der Gemarkung Niederoßla auf einem Privatgelände ein "Sportfest", bei dem unter anderem Fußball gespielt wurde, festgestellt werden. Es handelte sich um eine geschlossene Veranstaltung. Die Veranstaltung verlief störungsfrei und ohne Außenwirkung. Zu 2.: Bei den Organisatoren handelte es sich um Führungspersonen der rechtsextremistischen Gruppierung "Turonen /Garde 20". Zu 3.: Nein Zu 4.: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Zu 5.: Beim Veranstaltungsort handelt es sich um eine etwa 600 Quadratmeter große Feld- und Wiesenfläche in der Gemarkung Niederoßla. Das Grundstück befindet sich im Privatbesitz. Zu 6.: Erkenntnisse zu weiteren Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene an diesem Veranstaltungsort liegen nicht vor. Im Zusammenhang mit der für Mattstedt abgesagten Veranstaltung "Rock gegen Überfremdung III" am 25. August 2018 sollte das Grundstück allerdings als Zeltplatz dienen. Zu 7.: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 8.: Nach Angaben des Veranstalters waren 30 Teilnehmer eingeladen. Zu 9.: Es wurden 16 Teilnehmer aus Thüringen festgestellt. Weitere Personen nahmen nicht teil. Zu 10.: Die Teilnehmer werden der Gruppierung "Turonen/Garde 20" sowie dessen neonazistisch und subkulturell geprägten sonstigen rechtsextremistischem Umfeld zugeordnet. Zu 11.: Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Zu 12.: Wie bei ähnlichen Veranstaltungen üblich, ist von einem geringen Unkostenbeitrag auszugehen. Zur konkreten Höhe können keine Angaben gemacht werden. Maier Minister Neonazistische Veranstaltung "Horn der Barbaren" Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: