23.11.2018 Drucksache 6/6470Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. Dezember 2018 Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (ThürGNGG 2019, Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/6060) - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Die Kleine Anfrage 3260 vom 29. August 2018 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Werden durch die Regelung neue Pflichten für die Vollzugsbehörde eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Mitwirkungsvorbehalten", "Kontrollpflichten ", "Berichtspflichten", "Statistiken" und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 2. Werden durch die Regelung neue Pflichten für Unternehmen eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Anzeige-/Meldepflichten", "Mess-/Aufzeichnungspflichten ", "Mitführungspflichten", "Nachweis-/Aufbewahrungspflichten", "Duldungs-/Mitwirkungspflichten " und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 3. In welcher Höhe wird der öffentliche Haushalt des Landes beziehungsweise werden die öffentlichen Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften durch das Regelungsvorhaben belastet? 4. In welcher Höhe wird die Wirtschaft durch das Regelungsvorhaben jährlich finanziell belastet beziehungsweise entlastet? 5. Anhand welcher Verfahren und Methoden wurden die Belastungen beziehungsweise Entlastungen ermittelt ? 6. Sind von dem Regelungsvorhaben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen und wenn ja, welche finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände sind damit verbunden? 7. Welche konkreten KMU-Belastungen sind voraussichtlich zu erwarten? 8. Bedingt die Umsetzung des Regelungsvorhabens einmalige oder laufende Investitionen und/oder fallen einmalige oder laufende externe Kosten an? 9. Hat das Regelungsvorhaben voraussichtlich negative Auswirkungen auf Marktanteile oder Umsätze? 10. Schafft das Regelungsvorhaben voraussichtlich Markteintrittsbarrieren? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6470 11. In welcher Höhe werden die Bürger durch das Regelungsvorhaben jährlich belastet, begünstigt oder entlastet? 12. Welche konkreten Regelungen belasten Private und greifen gegebenenfalls in deren grundrechtliche Freiheiten ein (bitte aufschlüsseln nach "Regelung", "betroffene Grundrechte", "Umfang des Eingriffs")? 13. Anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurden potenzielle Grundrechtseingriffe abgeschätzt? 14. Worin liegt der Mehrwert für Private und anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurde er ermittelt? 15. Welche Auswirkungen hat das Regelungsvorhaben auf die Umwelt? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. November 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nein Zu 2.: Nein Zu 3.: Die Neugliederung von Gemeinden wird vom Land durch die Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (Neugliederungsprämien) und Sonderregelungen für stark verschuldete Gebietskörperschaften (Strukturbegleithilfen ) unterstützt. Hinzu kommen Regelungen zum Abbau deutlich überdurchschnittlicher Verschuldung (besondere Entschuldungshilfe). Die Finanzierung soll aus Mitteln außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs erfolgen. Es ist ein Fördervolumen von mindestens 217 Millionen Euro vorgesehen. Die Einzelheiten der Förderung sind im Gesetz zur Weiterentwicklung der Thüringer Gemeinden niedergelegt, das am 22. März 2018 vom Thüringer Landtag verabschiedet wurde. Durch den Entfall der Rückzahlungsforderungen aus bis zum 31. Dezember 2018 gewährten und ab 1. Januar 2019 zurückzuzahlenden Bedarfszuweisungen, bleiben zum Stand 1. August 2018 Einnahmen des Landesausgleichsstocks gemäß § 24 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes (Thür- FAG) in Höhe von rund 5,4 Millionen Euro aus. In einigen Landkreisen und Verwaltungsgemeinschaften ergibt sich durch die Neugliederungen dieses Gesetzes ein Verlust an Gemeinden und damit auch ein Verlust an Einwohnern und Umlagekraft. Dies führt bei den betroffenen Verwaltungsgemeinschaften und Landkreisen zu geringeren Zuweisungen nach dem Thüringer Finanzausgleichsgesetz sowie bei den betroffenen Landkreisen zu geringen Umlagegrundlagen für die Erhebung von Kreis- und Schulumlage und bei den betroffenen Verwaltungsgemeinschaften zu geringen Umlagen der Verwaltungsgemeinschaften. Für diese Verluste werden temporäre Kompensationszahlungen geleistet, um den Anpassungsprozess an die neuen Strukturen zu erleichtern. Die Kompensationsleistungen für die betreffenden Landkreise betragen insgesamt circa 6,9 Millionen Euro und für die betreffenden Verwaltungsgemeinschaften nach Modellrechnungen auf Basis der aktuell verfügbaren Daten insgesamt circa 2,2 Millionen Euro. Einige Gemeinden erleiden in der Gesamtbetrachtung aus Schlüsselzuweisungen nach § 11 ThürFAG zuzüglich Kompensationszahlungen nach § 7 a ThürFAG abzüglich Finanzausgleichsumlage nach § 29 Thür- FAG durch die Neugliederung einen finanziellen Verlust gegenüber der Summe der Einzelgemeinden ohne Neugliederung. Für diese Verluste werden an die betroffenen Gemeinden temporäre Kompensationszahlungen nach Modellrechnungen auf Basis aktuell verfügbarer Daten von insgesamt circa 3,6 Millionen Euro geleistet, um den Anpassungsprozess an die neuen Strukturen zu erleichtern. Zu 4.: Die Wirtschaft wird durch das Regelungsvorhaben eher entlastet. Durch den Erhalt von kompetenten und leistungsfähigen Kommunalverwaltungen wird auch die Wirtschaft profitieren können. 3 Drucksache 6/6470Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5.: Die Belastung des Landeshaushalts ergibt sich aus den Regelungen zur finanziellen Förderung von Gemeindeneugliederungen . Im Übrigen wurden konkrete Belastungen und Entlastungen nicht ermittelt. Zu 6.: Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Zu 7.: Auf die Antwort zu Frage 4 und Frage 5 wird verwiesen. Zu 8.: Nein Zu 9.: Das Regelungsvorhaben hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf Marktanteile oder Umsätze. Zu 10.: Das Regelungsvorhaben schafft voraussichtlich keine Markteintrittsbarrieren. Zu 11.: Die Zielrichtung der Gemeindeneugliederungen ist nicht auf eine Belastung, Begünstigung oder Entlastung der Bürger in finanzieller Hinsicht ausgerichtet. Vielmehr gilt es, die Leistungsstärke der kommunalen Verwaltungen trotz der demografischen Entwicklung und der damit zu erwartenden geringeren Haushaltsvolumen im öffentlichen Bereich beizubehalten, um auch künftig die Dienstleistung für die Bürger im erforderlichen Maße aufrechterhalten zu können. Zu 12.: Die Regelungen des Gesetzes beinhalten keine unmittelbare Belastung von Privatpersonen und keinen unmittelbaren Grundrechtseingriff. Zu 13.: Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. Zu 14.: Die Regelungen zielen darauf, die Leistungsstärke der kommunalen Verwaltungen beizubehalten, um auch künftig die Dienstleistung für die Bürger im erforderlichen Maße aufrechterhalten zu können. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Zu 15.: Das Regelungsvorhaben hat keine Umweltauswirkungen. In Vertretung Höhn Staatssekretär Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (ThürGNGG 2019, Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/6060) - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: Zu 13.: Zu 14.: Zu 15.: