23.11.2018 Drucksache 6/6471Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 7. Dezember 2018 Umgehung der Pfandpflicht in Thüringen Die Kleine Anfrage 3393 vom 28. September 2018 hat folgenden Wortlaut: Seit der Einführung des Dosenpfands im Jahr 2006 müssen Käufer von Getränkedosen Pfand auf diese Behältnisse bezahlen. Um Kosten zu sparen und ihre Getränkedosen günstiger anbieten zu können, unterlaufen auch in Thüringen immer wieder Kioskbesitzer und Imbissbetreiber dieses gesetzlich verpflichtende Dosenpfand, in dem sie importierte, pfandfreie Dosen zum Verkauf anbieten. Die Pfandpflicht auf Dosen wird damit widerrechtlich unterlaufen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Fälle von Umgehung der Pfandpflicht durch den Import und Verkauf von Getränken in Plastikflaschen und Dosen wurden der Landesregierung seit dem Jahr 2014 bekannt (bitte nach Jahresscheiben , kreisfreien Städten und Landkreisen aufschlüsseln)? 2. In wie vielen dieser Fälle wurden nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 2014 Ordnungswidrigkeiten - und Strafverfahren durch die zuständigen Behörden eingeleitet und wie viele dieser Verfahren wurden eingestellt (bitte nach Jahresscheiben, kreisfreien Städten und Landkreisen aufschlüsseln)? 3. Welchen gesamtwirtschaftlichen Schaden hat nach Kenntnis der Landesregierung die Umgehung der Pfandpflicht in Thüringen seit dem Jahr 2014 verursacht und welche Maßnahmen plant die Landesregierung aktuell, diesen Schaden in Zukunft zu verringern (bitte nach Jahresscheiben und Euro-Beträgen aufschlüsseln)? 4. Welchen Anteil haben nach Kenntnis der Landesregierung die unter Umgehung des Flaschen- und Dosenpfands verkauften Getränkeflaschen und Dosen am gesamten Müllaufkommen in Thüringen seit dem Jahr 2014 (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 5. Teilt die Landesregierung die von Medien kolportierte Auffassung, dass die Pfandpflicht für importierte Plastikflaschen und Dosen vor allem durch kleinere ausländisch geführte Einzel- und Großhändler umgangen wird? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6471 Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. November 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet. In den Jahren 2014 bis 2016 wurden den zuständigen unteren Abfallbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte) keine Verstöße gegen die Pfandpflicht bekannt. Die Fallzahlen zu Verstößen gegen die Pfandpflicht und zu den eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren in den Jahren 2017 und 2018 enthält die folgende Tabelle: Kreis 2017 2018 Verstöße Verfahren Eingestellte Verfahren Verstöße Verfahren Eingestellte Verfahren Ilm-Kreis 1 1 - - - - Stadt Gera 1 1 - 2 2 - Stadt Erfurt 3 3 - - - - Stadt Jena - - - 1 1 1 Zu 3.: Dazu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Die Landesregierung plant diesbezüglich keine Maßnahmen . Die unter anderem auch für die Überwachung der Pfandpflichten nach der Verpackungsverordnung zuständigen unteren Abfallbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte) entscheiden im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens und unter Abwägung der für die Aufgabenerfüllung insgesamt verfügbaren personellen Ressourcen, welche Überwachungsmaßnahmen erforderlich sind. Die Überwachung der Pfandvorschriften nach der Verpackungsverordnung gehört nicht zu den Überwachungsaufgaben der obersten Priorität. Prioritär sind in der Regel die Überwachungsaufgaben, durch die unmittelbare Umweltgefährdungen verhindert werden sollen, zum Beispiel die Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen. Kontrollen bezüglich der Pfanderhebung finden in der Regel anlassbezogen statt, vor allem aufgrund von Anzeigen und konkreten Beschwerden. Zu 4.: Der Landesregierung liegen keine Daten zu den in Thüringen verkauften pfandpflichtigen, aber ohne Pfanderhebung verkauften Getränkeflaschen und Dosen vor. Zu 5.: Dazu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Siegesmund Ministerin Umgehung der Pfandpflicht in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: