23.11.2018 Drucksache 6/6474Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 7. Dezember 2018 Oberhof Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum - Teil I Die Kleine Anfrage 3398 vom 9. Oktober 2018 hat folgenden Wortlaut: Seit einigen Wochen gibt es permanent Informationen über Änderungen der Zuständigkeiten und Strukturen im Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum und der Oberhof-Sportstätten GmbH. Gerade in Vorbereitung der Biathlon-Weltmeisterschaft 2023 und der Umsetzung der Landestourismusstrategie sowie der Tourismuskonzeption Thüringer Wald 2025 mit der Marke "Eventregion Oberhof im Thüringer Wald" sind stabile und leistungsfähige Strukturen in Oberhof eine Voraussetzung, damit beide Vorhaben erfolgreich umgesetzt werden können. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum werden die Strukturen in der Oberhof-Sportstätten GmbH nach nicht einmal einer Legislaturperiode geändert, obwohl im Jahr 2017 laut Jahresabschluss das Defizit nicht unerheblich reduziert werden konnte? 2. Auf welcher Basis (Zahlen, Daten, Fakten) wurden diese Änderungen beschlossen? 3. Wie sieht die Entwicklung des Kostendeckungsgrads des H2Oberhof in den Jahren 2015 bis 2018 (voraussichtliches Ist) aus? 4. Sind Steigerungen oder Verringerungen der Zuschüsse durch den Freistaat an die Oberhof-Sportstätten GmbH oder den Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum für die Zukunft geplant und wenn ja, in welcher Höhe? 5. Wäre nicht Kontinuität auf Leitungsebene unter Nutzung der aufgebauten Kontakte und der aufgebauten Netzwerke zwingend erforderlich? 6. Welche strukturellen Änderungen sind bei der Oberhof-Sportstätten GmbH und dem Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum geplant? 7. Wie soll das Gesamtkonzept des Zweckverbands Thüringer Wintersportzentrum mit den Wintersportverbänden Thüringer Skiverband e. V. und Thüringer Bogensport Verband e. V. sowie die Einbindung der Produktmarke "Eventregion Oberhof im Thüringer Wald" des Regionalverbunds Thüringer Wald aussehen? 8. Wie sieht die neue Aufgabenverteilung zwischen der Oberhof-Sportstätten GmbH und dem Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum aus? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Liebetrau (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6474 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 22. November 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Mit den strukturellen Veränderungen in der Oberhof-Sportstätten GmbH wird das Ziel verfolgt, die internen Geschäftsprozesse zu optimieren und die Geschäftsfelder der Gesellschaft neu auszurichten, um eine im Lichte der Neuausrichtung sachgerechte Aufgabenverteilung zwischen dem Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum und der Oberhof-Sportstätten GmbH herzustellen. Zu 2.: Entscheidungsmaßgebend sind einerseits die gewonnenen Erkenntnisse aus einer im Jahr 2017 von der Oberhof-Sportstätten GmbH in Auftrag gegebenen Betriebsanalyse durch einen externen Berater. Andererseits veranlasst der Zuschlag für die Austragung der Biathlon-Weltmeisterschaft 2023 die Landesverwaltung zur Weiterentwicklung des Sport- und Tourismusstandorts Oberhof insgesamt, dies umfasst auch die Optimierung der einschlägigen Strukturen. Zu 3.: Die Entwicklung des Kostendeckungsgrads des H2Oberhof seit dem Jahr 2016 lässt sich der folgenden Tabelle entnehmen. Jahr Kostendeckungsgrad in Prozent 2016 81,11 2017 84,70 2018* 83,00 * vorläufiger Wert Zu 4.: Im Jahr 2019 sind für die Zuschüsse an die Oberhof-Sportstätten GmbH und den Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum die Ansätze bei Titel 0435 - 637 01 und 1716 - 683 01 des Haushaltsplans 2018/2019 maßgebend. Für das Jahr 2020 wurden die jeweils zuständigen Ressorts im Verfahren der Haushaltsplanaufstellung gebeten, Ausgaben zur Finanzierung notwendiger sportspezifischer, touristischer, umweltrelevanter sowie infrastruktureller Investitionen und für begleitende Marketingmaßnahmen zur Außendarstellung Oberhofs als Sport- und Tourismusstandort zusätzlich anzumelden. Hierfür beabsichtigt die Landesregierung im Haushaltsjahr 2020, zusätzliche Mittel bereitzustellen. Für die nachfolgenden Haushaltsjahre sollen entsprechende Verpflichtungsermächtigungen durch die zuständigen Ressorts angemeldet werden. Inwieweit der Haushaltsgesetzgeber dem Vorschlag der Landesregierung folgen wird, bleibt im weiteren Gesetzgebungsverfahren für das Landeshaushaltsgesetz 2020 abzuwarten. Zu 5.: Die Weiterentwicklung der Geschäfts- beziehungsweise Betriebsführung sowohl der Oberhof-Sportstätten GmbH als auch des Zweckverbands Thüringer Wintersportzentrum erfolgt rein auf Grundlage sachlicher Erkenntnisse . Dem fortlaufenden Informationsaustausch innerhalb des über Jahre gewachsenen Netzwerks aus Akteuren des Sports, der Kommunalen Ebene, des regionalen Hotel-/Gastronomie-Gewerbes sowie der Tourismus- und Regionalförderung wird dabei große Bedeutung zugemessen. Zu 6.: Mit den Änderungen der Verbandssatzung des Zweckverbands Thüringer Wintersportzentrum sowie des Gesellschaftsvertrags der Oberhof-Sportstätten GmbH sind in der öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Thüringer Wintersportzentrum vom 5. September 2018 bereits wesentliche Strukturveränderungen beschlossen wurden. Beim Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum wird zur Entlastung der Verbandsversammlung ein Verbandsausschuss (§§ 4, 9, 10 der Satzung des Zweckverbands) eingerichtet. Dieser ist in Anbetracht der anstehenden Investitionen insbesondere für die Vergabe von Aufträgen mit einem Wertumfang ab 100.000 Euro pro Auftragswert zuständig. 3 Drucksache 6/6474Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Weiterhin wurden mit der ersten Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbands Thüringer Wintersportzentrum zwei neue Personalstellen in den Stellenplan des laufenden Jahres aufgenommen, um die Bereiche Baumanagement und Presse- und Öffentlichkeitsarbeit einzurichten. Darüber hinaus wurde am 24. Juli 2018 ein Fachbeirat aus Vertretern des Regionalverbunds Thüringer Wald e. V., des Gewerbevereins Oberhof e. V., des Olympiastützpunkts Thüringen, des Thüringer Schlitten- und Bobsportverbands, des Landessportbunds Thüringen e. V. sowie des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport berufen, dessen Kernkompetenz in der fachlichen Beratung der Verbandsversammlung liegt. Bei der Oberhof-Sportstätten GmbH wurde der Unternehmensgegenstand (§ 2 des Gesellschaftsvertrags) hinsichtlich der Verwaltung und Vermarktung der Sport- und Freizeitanlagen spezifiziert und der Aufsichtsrat (§ 6 des Gesellschaftsvertrags) aufgelöst. In diesem Zusammenhang erfolgte eine Kompetenzänderung zwischen Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung. Darüber hinaus verfolgt die Landesregierung weitere bereits mit den kommunalen Vertretern des Landkreises Schmalkalden-Meiningen und der Stadtverwaltung Oberhof abgestimmte strukturelle Maßnahmen: • Besetzung eines Geschäftsstellenleiters beim Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum ab dem Jahr 2019 • Umstellung der Finanzierung des Zweckverbands Thüringer Wintersportzentrum auf die Erhebung einer Verbandsumlage statt der Gewährung von Zuschüssen beziehungsweise Zuwendungen • Übernahme des Betriebs des Skilifts und des Bikeparks von der Oberhof-Sportstätten GmbH in den Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum ab dem Jahr 2019 • Einrichtung eines Marketingbeirats bei der Oberhof-Sportstätten GmbH • Öffentliche Ausschreibung des Betriebs des H2Oberhofs Zu 7.: Die Landesregierung hat am 18. September 2018 Herrn Staatssekretär Dr. Schubert zum "WM- und Oberhof -Beauftragten" der Landesregierung ernannt und ihm gleichzeitig die Koordination der Abstimmungsprozesse und Bündelung der bereits bestehenden Arbeitsgruppen und Gesprächskreise in diesem mehrjährigen Entwicklungsprozess übertragen. Der Oberhof-Beauftragte leitet die "Steuerungsgruppe WM-Standort Oberhof", welche auf Ebene der zuständigen Staatssekretäre die erforderlichen Maßnahmen strategisch und ressortübergreifend flankiert. Dabei werden die in der Fragestellung genannten Institutionen beratend beteiligt um Arbeits- und Aufgabenpakete miteinander abzustimmen. Zu 8.: Die Neuverteilung der Aufgaben sieht grundsätzlich eine Trennung des Betriebs der Sport- und Freizeitanlagen von der Vermarktung der touristischen Nutzung dieser vor. Letzteres soll gemäß der Änderung des Gesellschaftsvertrags als Schwerpunkt der Aufgaben bei der Oberhof-Sportstätten GmbH neu ausgerichtet und forciert werden. Beim Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum wird mit der Übernahme des Betriebs des Bikeparks und des Skilifts der Umfang der zu betreibenden Anlagen erweitert. Die wichtigste Aufgabe des Zweckverbands Thüringer Wintersportzentrum besteht jedoch weiterhin in der Umsetzung der Bauvorhaben zur Erneuerung, Erweiterung und Modernisierung der Sportanlagen sowie der Instandhaltungsmaßnahmen . Eine weitere Aufgabe des Zweckverbands Thüringer Wintersportzentrum bleibt die Koordination der Aufteilung der sportlichen und touristischen Nutzung der Anlagen. Holter Minister Oberhof Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum - Teil I Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: