26.11.2018 Drucksache 6/6475Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 7. Dezember 2018 Oberhof Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum - Teil II Die Kleine Anfrage 3399 vom 9. Oktober 2018 hat folgenden Wortlaut: Seit einigen Wochen gibt es permanent Informationen über Änderungen der Zuständigkeiten und Strukturen im Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum. In diesem Zusammenhang wurde immer wieder berichtet , dass man in der Stadt Oberhof mit dem Geschäftsführer der Oberhof-Sportstätten GmbH im Hinblick auf das Marketing unzufrieden ist. Erkundungen im Regionalverbund Thüringer Wald haben ergeben, dass es eine sehr gute Kommunikation und Zusammenarbeit mit der Oberhof-Sportstätten GmbH in der Umsetzung der Tourismusstrategie Thüringer Wald 2025 und der Implementierung der Produktmarke "Eventregion Oberhof im Thüringer Wald" gäbe. Ende September hat der Geschäftsführer offenbar seine Entlassung ausgesprochen bekommen. Der Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum hat in den letzten Tagen die Geschäftsführerstelle der Oberhof-Sportstätten GmbH ausgeschrieben mit der Qualifikationsvoraussetzung "kaufmännische Ausbildung oder Vergleichbares". Aus Oberhofer Quellen gibt es Informationen, dass die Ausschreibung so gefasst worden ist, weil man eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Oberhof-Sportstätten GmbH, einer davon sitzt auch im Stadtrat Oberhofs, auf diesen Posten setzen will. Nahezu gleichzeitig wird eine Stelle Mitarbeiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum ausgeschrieben mit der Qualifikationsvoraussetzung "Fachhochschul-Abschluss oder Vergleichbares". Ich frage die Landesregierung: 1. Warum hat die Ausschreibung der Geschäftsführerstelle der Oberhof-Sportstätten GmbH wesentlich geringere Qualifikationsanforderungen als ein Mitarbeiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit? 2. Der Geschäftsführer der Oberhof-Sportstätten GmbH ist auch gleichzeitig Betriebsleiter des H2Oberhof; welche Kompetenzen benötigt man nach Ansicht der Landesregierung für die Ausübung dieser Tätigkeit und reicht dazu alleine eine kaufmännische Ausbildung? 3. Warum soll die Stelle des Geschäftsführers der Oberhof-Sportstätten GmbH bereits ab dem 1. November 2018 neu besetzt werden, obwohl der bisherige Geschäftsführer, sofern die Kündigung rechtswirksam wird, noch bis Ende des Jahres Geschäftsführer ist? 4. Wer trägt die zusätzlichen Kosten für die Bezahlung von zwei Geschäftsführern? 5. Welche Auswirkungen hat eine Bewerbungsfrist von lediglich zwei Wochen nach Ansicht der Landesregierung auf den Bewerberpool und ist die Landesregierung der Ansicht mit diesem straffen Bewerbungsverfahren ausreichend qualifizierte Personen aus der Tourismusbranche anwerben zu können, K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Liebetrau (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6475 die die Anforderungen an die Leitung der Oberhof-Sportstätten GmbH, die Betriebsführung des H2Oberhof und das touristische Marketing gemeinsam mit dem Regionalverbund Thüringer Wald in der Umsetzung erfüllen können? 6. Welche Erwartungen verbindet die Landesregierung mit der Neubesetzung der Geschäftsführerstelle der Oberhof-Sportstätten GmbH? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 23. November 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zwischen den beiden ausgeschriebenen Dienstposten kann keine Vergleichbarkeit in den Tätigkeiten hergestellt werden. Bei der Abstimmung der Anforderungen an die Kompetenzen der zukünftigen Geschäftsführerin beziehungsweise des zukünftigen Geschäftsführers der Oberhof-Sportstätten GmbH kann die Geeignetheit der Bewerberin beziehungsweise des Bewerbers nur in der Gesamtheit seiner Kenntnisse und Erfahrungen in der Geschäfts- und Mitarbeiterführung beurteilt werden. Hierbei gilt zu beachten, dass die Personal- und Budgetverantwortung für die Oberhof-Sportstätten GmbH im Zuge der strukturellen Veränderungen deutlich reduziert wird. Die Aufgaben der Geschäftsführung der Oberhof-Sportstätten GmbH heben sich deutlich von der Tätigkeit einer Mitarbeiterin beziehungsweise eines Mitarbeiters der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ab. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stellenbesetzung Mitarbeiterin/Mitarbeiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum erfolgt. Zu 2.: Zukünftig wird für die Aufgabenerfüllung der Geschäftsführung eine kaufmännische Ausbildung als ausreichend angesehen, da der Betrieb der H2Oberhof aus diesem Tätigkeitsfeld ausgegliedert werden soll. Es wird im Übrigen auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 3398 zu Frage 6 und 8 verwiesen. Zu 3.: Die Neuausschreibung der Stelle der Geschäftsführerin beziehungsweise des Geschäftsführers der Oberhof -Sportstätten GmbH erfolgte nach entsprechender Beschlussfassung in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Thüringer Wintersportzentrum vom 5. September 2018 unverzüglich. Die Einstellung einer neuen Geschäftsführerin beziehungsweise eines neuen Geschäftsführers soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Bei dem Personalwechsel wäre eine Überschneidung nicht unüblich und hätte positive Effekte für die Einarbeitung der Nachfolgerin beziehungsweise des Nachfolgers und den Betriebsübergang. Gleichwohl war zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht davon auszugehen, dass die Einstellung einer neuen Geschäftsführerin beziehungsweise eines neuen Geschäftsführers aufgrund der Bindung an Kündigungsfristen aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis kurzfristig erfolgen kann. Zu 4.: Sofern zusätzliche Personalkosten aufgrund des Personalwechsels anfallen, sind diese von der Oberhof- Sportstätten GmbH zu tragen. Zu 5.: Mögliche Auswirkungen der Dauer der Bewerbungsfirst lassen sich aufgrund fehlender Vergleichsmöglichkeiten nicht bewerten. Die Bewerberlage legt jedoch keine negativen Auswirkungen aufgrund der Ausschreibungsfrist nahe. Zu 6.: Die Landesregierung erwartet von dem Personalwechsel die Einleitung eines Veränderungsprozesses bei der Oberhof-Sportstätten GmbH zur Anpassung der Geschäftsfelder und Personalstrukturen an die vom Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum getragenen Vorhaben zur Steigerung der touristischen Auslastung der Sport- und Freizeitanlagen und der Attraktivität des Sport- und Tourismusstandorts Oberhof. Holter Minister Oberhof Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum - Teil II Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: