22.05.2015 Drucksache 6/649Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. Juni 2015 Beschädigung der touristischen Infrastruktur durch Forstarbeiten Die Kleine Anfrage 259 vom 10. April 2015 hat folgenden Wortlaut: Durch den ThüringenForst sind in Thüringen bereits jetzt wieder vermehrt Holzfällarbeiten im Gange. Dies führt zu teilweise starken Beschädigungen von Wegen und Infrastruktur, die von hoher Qualität für den Tou rismus benötigt werden. Zum Teil sind auch zertifizierte Wanderwege von Forstarbeiten betroffen, die im Nachgang der Forstarbeiten eine Rezertifizierung fraglich erscheinen lassen. Auch wenn eine wirtschaftli che Nutzung des Waldes außer Frage steht, wird Radfahrern und Wanderern die Nutzung nach Abschluss der Forstarbeiten deutlich erschwert oder faktisch unmöglich gemacht. In vielen Fällen dauert es Jahre bis die Wege wieder in gutem Zustand sind. Dies führt dazu, dass Touristen enttäuscht vom Wanderangebot der Region sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie schätzt die Landesregierung den Zustand des Waldwegesystems, insbesondere im Hinblick auf die geschilderte Sachlage ein? 2. Wie werden Schäden, die durch forstwirtschaftliche Nutzung entstanden sind behoben? 3. Wie plant die Landesregierung in Zukunft forstliche und touristische Nutzung zu vereinbaren? 4. Wie schätzt die Landesregierung diesbezüglich die Möglichkeit ein, vielgenutzte und touristisch wertvolle Waldwege in der forstlichen Nutzung weniger stark zu nutzen? 5. Plant die Landesregierung zukünftig eine nachhaltigere und schonendere Bewirtschaftung staatlicher Waldflächen in naturschutzwürdigen und touristisch wichtigen Gebieten, wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant und wenn nein, weshalb nicht? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastrukur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/649 Das Thüringer Ministerium für Infrastrukur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 21. Mai 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Wald in Thüringen gehört rund 200.000 privaten Waldeigentümern, etwa 670 Körperschaften, dem Bund und der Landesforstanstalt. Jeder Grundeigentümer ist für den Zustand der Waldwege auf seinem Eigen tum selbst verantwortlich. Thüringen verfügt über ein zwischen den Grundeigentümern, Kommunen und touristischen Organisationen abgestimmtes Erholungswegenetz. Bezogen auf die Waldfläche des Freistaats gehören mehr als 11.300 Kilometer Waldweg zu diesem Netz. Davon sind über 8.600 Kilometer Wanderwege, fast 5.500 Kilometer Radwanderwege, ca. 1.900 Kilometer Reitwege sowie knapp 900 Kilometer Skiwanderwege. Der Zustand der Waldwegesystems, insbesondere des Erholungswegenetzes im Wald, wird als gut einge schätzt. Zu 2.: Die im Rahmen der forstwirtschaftlichen Nutzung am Waldwegenetz entstandenen Schäden werden durch Reparatur oder Instandsetzung dieser Wege behoben. Zu 3.: Unter der Bezeichnung "Forsten und Tourismus" wurde ein GISbasiertes Abstimmungsinstrument einge führt, mit dem die unterschiedlichen Ansprüche an die Nutzung der Waldwege dargestellt und Vorschläge zur gemeinsamen Nutzung oder zur Entflechtung der Ansprüche gemacht werden können. Das Abstimmungs verfahren wird kontinuierlich fortgeführt. Weiterhin finden regelmäßige Gespräche der Landesforstverwal tung mit den Kommunen und Tourismusverbänden statt. Zu 4.: Das Interesse an einer touristischen Mitnutzung von Waldwegen wird bereits im Verfahren "Forsten und Tou rismus" für die Abstimmung des Erholungswegenetzes mit den regional Beteiligten berücksichtigt. Zu 5.: Bei der Bewirtschaftung des Staatswaldes sind die Vorgaben nach Naturschutzrecht einzuhalten. In touris tisch wichtigen Gebieten erfolgt eine ständige Abstimmung zwischen der Landesforstanstalt mit den Kom munen und Tourismusverbänden, wie zum Beispiel dem Regionalverbund Thüringer Wald. Darüber hinaus gehende Abstimmungsprozesse werden nicht für erforderlich gehalten. Keller Ministerin