05.12.2018 Drucksache 6/6528Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. Dezember 2018 Auswirkungen der durch die Landesregierung deutlich verbesserten Jugendförderung Die Kleine Anfrage 3345 vom 24. September 2018 hat folgenden Wortlaut: Mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 wurden die für die örtliche Jugendförderung vom Landtag bereitgestellten Mittel um drei Millionen Euro erhöht - das ist ein Anstieg um 25 Prozent. Es ist die Absicht der Koalitionsfraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, damit sowohl Fortschritte beim Niveau der Angebote als auch beim tariflichen Standard der Beschäftigungsverhältnisse in der Jugendhilfe zu ermöglichen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Mittel erhalten die einzelnen Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte vom Land im Jahr 2018 im Rahmen der Richtlinie "Örtliche Jugendförderung"? 2. Welche Aussagen kann die Landesregierung treffen hinsichtlich der Verwendung der zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel a) für den Zweck tariflicher Verbesserungen der Beschäftigten in der Jugendhilfe, b) für den Zweck einer Ausweitung der Angebote der Jugendhilfe und wenn möglich, in welche Richtung? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 4. Dezember 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die gemäß Haushaltsansatz 2018 zur Verfügung stehenden Mittel und die gemäß Antrag bewilligten Zuwendungen an die Landkreise und kreisfreien Städte sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Landkreis/kreisfreie Stadt bewilligte Zuwendung in Euro Altenburger Land 549.906 Eichsfeld 740.488 Gotha 949.300 Greiz 480.354 Hildburghausen 412.455 Ilm-Kreis 768.441 Kyffhäuserkreis 495.125 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Engel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6528 Landkreis/kreisfreie Stadt bewilligte Zuwendung in Euro Nordhausen 600.542 Saale-Holzland-Kreis 540.790 Saale-Orla-Kreis 536.250 Saalfeld-Rudolstadt 661.034 Schmalkalden-Meiningen 799.772 Sömmerda 420.783 Sonneberg 349.570 Stadt Eisenach 291.413 Stadt Erfurt 1.664.761 Stadt Gera 613.594 Stadt Jena 998.478 Stadt Suhl 235.105 Stadt Weimar 533.476 Unstrut-Hainich-Kreis 757.219 Wartburgkreis 819.500 Weimarer Land 441.280 Zu 2.: Die Auswirkungen in den 23 Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten des Landes sind erwartungsgemäß sehr differenziert. Tarifliche Verbesserungen (Buchstabe a) wurden im Jahr 2018 in 15 Gebietskörperschaften erreicht, in einer weiteren erst im Jahr 2019. In weit überwiegender Zahl, nämlich in 19 Gebietskörperschaften, wurden die Angebote der Jugendhilfe ausgeweitet beziehungsweise qualitativ verbessert (Buchstabe b). Darin sind alle Leistungen der Jugendarbeit (§ 11 Achtes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VIII -), der Jugendverbandsarbeit (§ 12 SGB VIII), der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§ 14 SGB VIII) in verschiedener Intensität erfasst. Neben neu geschaffenen (Teilzeit-)Stellen wurden in vielfältiger Weise die Sachkostenzuwendungen unter anderem für Ausstattungen erhöht. Ein Schwerpunkt lässt sich tendenziell für die Jugendarbeit (§ 12 SGB VIII) erkennen, für deren Angebote, Dienste und Einrichtungen die Rahmenbedingungen verbessert werden konnten. Holter Minister Auswirkungen der durch die Landesregierung deutlich verbesserten Jugendförderung Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: