05.12.2018 Drucksache 6/6530Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. Dezember 2018 Nachhilfe-Regelung bei schulischen Problemen verursacht durch Unterrichtsausfall in Thüringen Die Kleine Anfrage 3442 vom 30. Oktober 2018 hat folgenden Wortlaut: Wie aus einem Artikel der Thüringischen Landeszeitung vom 6. Oktober 2018 hervorgeht, klagt eine 9. Klasse der Gothaer Herzog-Ernst-Gesamtschule über Probleme bei der Absicherung des Mathematikunterrichts, verursacht durch Unterrichtsausfall in den vergangenen Jahren. Um den verpassten Stoff bis zur Besonderen Leistungsfeststellung in der 10. Klasse nachzuholen, schlugen die Eltern und Lehrer der betroffenen Schüler Nachhilfestunden vor. Da es jedoch dazu im Schulgesetz keine Regelung gäbe, bliebe laut Sprecherin des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport die individuelle Nachhilfe Sache der Eltern. Es wird zudem auf Finanzierungsmöglichkeiten durch das Schulbudget hingewiesen. Die Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung des Schulbudgets in den Jahren 2018 und 2019 des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport schließen allerdings Nachhilfeunterricht als Verwendungszweck des Schulbudgets explizit aus und sehen lediglich Unterstützung bei den Hausaufgaben vor. Ich frage die Landesregierung: 1. Seit wann findet an der Gothaer Herzog-Ernst-Gesamtschule eine Hausaufgabenbetreuung statt, die über die Mittel des Schulbudgets finanziert wird? 2. In welchem Stundenumfang findet eine Hausaufgabenbetreuung statt? 3. Für welche Fächer wird eine Hausaufgabenbetreuung über die Mittel des Schulbudgets angeboten? 4. Für welche Klassenstufen wird eine Hausaufgabenbetreuung angeboten? 5. Über welche Qualifizierung verfügt die Person, die die Hausaufgabenbetreuung übernommen hat? 6. Für welche Dauer wurde ein Vertrag mit der unter Frage 5 angeführten Person abgeschlossen? 7. Wie bewertet die Landesregierung den Einsatz einer Hausaufgabenbetreuung, um den durch Unterrichtsausfall verpassten Lehrstoff im Fach Mathematik bis zur Besonderen Leistungsfeststellung nachzuholen? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Rosin (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6530 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 4. Dezember 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Hausaufgabenbetreuung wird seit dem 14. November 2018 angeboten. Zu 2.: Die Hausaufgabenbetreuung findet für die Klassenstufen 5 bis 7 jeweils am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag , in der Zeit von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr statt. Zu 3.: Die Hausaufgabenbetreuung findet vorwiegend in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch statt. Alle Hausaufgaben in weiteren Fächern können darüber hinaus auch in der Hausaufgabenbetreuung erstellt werden. Zu 4.: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Zu 5.: Die Hausaufgabenbetreuung wird von einer Sonderpädagogin im Ruhestand und einer weiteren Person, die Erfahrungen in der Schuljugendarbeit hat, angeboten. Zu 6.: Beide Verträge wurden mit einer Vertragszeit vom 22. Oktober 2018 bis 28. Juni 2019 abgeschlossen. Zu 7.: Die Nachholung von Lehrplanstoff wird schulintern organisiert, im Fach Mathematik wird dafür über das Schulbudget für die Klassenstufe 9 eine Förderung im Fach Mathematik durch die Schule angeboten. Eine Hausaufgabenbetreuung findet hier nicht statt. Hausaufgaben sind immer eine Ergänzung zum Lehrplanstoff . Im § 57 der Thüringer Schulordnung sind die Ziele von Hausaufgaben dargestellt. Sie dienen dazu, Unterrichtsinhalte zu vertiefen und Kompetenzen selbständig zu entwickeln. Holter Minister Nachhilfe-Regelung bei schulischen Problemen verursacht durch Unterrichtsausfall in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: