05.12.2018 Drucksache 6/6533Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 20. Dezember 2018 Besetzung der Schulleiterstelle am Staatlichen Heinrich-Ehrhardt-Gymnasium Zella -Mehlis Die Kleine Anfrage 3418 vom 5. November 2018 hat folgenden Wortlaut: Die Sicherung von Führungskräften ist nicht nur für die Wirtschaft ein wichtiges Zukunftsthema, sondern auch für unsere Schulen. Nichtsdestotrotz gab es in den vergangenen Jahren immer wieder Probleme bei der Besetzung offener Schulleiterstellen in Thüringen. Offensichtlich kam es auch bei der Besetzung der offenen Schulleiterstelle am Staatlichen Heinrich-Ehrhardt-Gymnasium Zella-Mehlis zu Problemen, so dass nach meinen Informationen das im April 2018 begonnene Besetzungsverfahren im September 2018 ruhend gestellt wurde. Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchen Gründen wurde das Besetzungsverfahren für die Schulleiterstelle am Staatlichen Heinrich- Ehrhardt-Gymnasium Zella-Mehlis ruhend gestellt? 2. War die Größe der Schule bei der Einstellung des Besetzungsverfahrens von Bedeutung? 3. Wann wurde die Stelle ausgeschrieben? 4. Wie viele Bewerbungen gingen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens ein? 5. Beabsichtigt die Landesregierung die Stelle erneut auszuschreiben? Wenn ja, wann? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 4. Dezember 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Seitens des Schulträgers gibt es aktuell Überlegungen mit einem benachbarten Gymnasium eine Kooperation zu etablieren. Die Beschulung am aktuellen Standort des Staatlichen Heinrich-Ehrhardt-Gymnasiums Zella-Mehlis wird dabei nicht in Frage gestellt. Der zu besetzende Dienstposten richtet sich nach der zukünftigen Schulstruktur. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Tischner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6533 Zu 2.: Nein; das Verfahren wurde nicht ein- sondern ruhend gestellt. Für die Ruhendstellung war allein die ergebnisoffene Diskussion um eine Kooperation von Bedeutung. Zu 3.: Die Stelle wurde im Amtsblatt des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 3/2018 und auf der Internetseite des Ministeriums ausgeschrieben. Zu 4.: Es ging eine Bewerbung ein. Zu 5.: Da das Verfahren nicht ein- sondern ruhend gestellt wurde, ist bei einer Fortführung des Verfahrens eine erneute Ausschreibung nicht erforderlich. Die eingegangene Bewerbung kann weiter berücksichtigt und das Besetzungsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden. Die Bewerberin beziehungsweise der Bewerber erhielt eine Benachrichtigung über die Ruhendstellung. Eine erneute Ausschreibung wird nur dann erforderlich , wenn die Kooperationsstruktur einen neuen Dienstposten bedingt, der vom ruhend gestellten Verfahren nicht umfasst ist. Holter Minister Besetzung der Schulleiterstelle am Staatlichen Heinrich-Ehrhardt-Gymnasium Zella-Mehlis Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: