12.12.2018 Drucksache 6/6566Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. Dezember 2018 Tiertod in Thüringer Tierhaltungsanlagen und bei Tiertransporten Die Kleine Anfrage 3427 vom 25. Oktober 2018 hat folgenden Wortlaut: In letzter Zeit kam es zu tragischen Unfällen in Tierhaltungsanlagen und bei Tiertransporten in Thüringen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Nutztiere kamen in Thüringen in den letzten zehn Jahren durch technische Defekte in Tierhaltungsanlagen zu Schaden und wie viele davon wurden unmittelbar oder mittelbar dadurch getötet? 2. Wie viele Nutztiere kamen in Thüringen in den letzten zehn Jahren bei Verkehrsunfällen und durch Ausfall tiertransportrelevanter Fahrzeugtechnik zu Schaden und wie viele davon wurden unmittelbar oder mittelbar dadurch getötet? 3. Welche Maßnahmen zur Überprüfung der Sicherheit und Funktionsfähigkeit von technischen Anlagen zur Tierhaltung werden in Thüringen durchgeführt? In welchem Turnus finden diese Überprüfungen statt? Wer führt diese Überprüfungen durch? Wer ist für die Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben zuständig? 4. Welche Maßnahmen zur Überprüfung der Sicherheit und Funktionsfähigkeit von tiertransportrelevanter Fahrzeugtechnik werden in Thüringen durchgeführt? In welchem Turnus finden diese Überprüfungen statt? Wer führt diese Überprüfungen durch? Wer ist für die Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben zuständig? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 11. Dezember 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 wurde eine entsprechende Abfrage bei den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern veranlasst. Fünf Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (Stadt Gera, Stadt Suhl, Stadt Weimar, Landkreis Sonneberg und der Wartburgkreis) haben seit dem Jahr 2008 kein Havarieereignis in ihrem Zuständigkeitsbereich mitgeteilt. Trotz großer Anstrengungen seitens der mitteilenden Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter können die in der Anlage zusammengefassten Daten keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, da erst ab dem Jahr 2010 eine landesweit einheitliche EDV-Dokumentation der nachgefragten Daten in der Veterinärverwaltung erfolgte. Eine Archivrecherche hätte hingegen einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeutet. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Pfefferlein und Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6566 Die Daten aus der Anlage sind hinsichtlich der Fragestellung nachstehend zusammengefasst: Tabelle 1: Technische Defekte Tierart Tiere (Schmerzen/Leiden) Tiere (Verendete/notgetötet) Schwein 29.211 12.702 Geflügel 19.895 12.558 Schaf 100 100 Rind 66 66 Zu 2.: Die Thüringer Polizei führt grundsätzlich keine Statistik über zu Schaden gekommene Nutztiere. In der polizeilichen Verkehrsunfallstatistik findet keine gesonderte Erfassung und Ausweisung von Tiertransporten statt. Insofern ist wie zu Frage 1 ergänzend auf die zusammenfassenden Ergebnisse in der Anlage zu verweisen. Die Daten aus der Anlage sind hinsichtlich der Fragestellung nachstehend zusammengefasst: Tabelle 2: Verkehrsunfälle/Ausfall Transporttechnik Tierart Tiere (Schmerzen/Leiden) Tiere (Verendete/notgetötet) Schwein 1.145 774 Geflügel 1.513 581 Schaf/Ziege 10 5 Pferd 4 2 Rind 3 2 Zu 3.: Die Überprüfung der Sicherheit und der Funktionsfähigkeit technischer Anlagen obliegt primär dem Tierhalter . Für die Kontrolle zur Einhaltung der Vorgaben des Tierschutzrechts sind die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungskreis tätig. Im Handbuch "Tierschutzüberwachung in Nutztierhaltungen", welches den Veterinärämtern vom Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie per Erlass als Vollzugshinweis zur Beurteilung der rechtskonformen Umsetzung der tierschutzrechtlichen Regelungen übersandt wurde, sind eine entsprechende Checkliste und ein Merkblatt für Tierhalter und Veterinärbehörden zur Auslegung und Überwachung von Alarm- und Notstromanlagen in Nutztierhaltungen enthalten. Die Tierhalter und Veterinärbehörden wurden wiederholt durch die oberste Landesbehörde diesbezüglich informiert. Die Veterinärbehörden wenden das entsprechende Handbuch bei der Kontrolle von landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen entsprechend an. Da die Kontrollauswahl der Betriebe in der Regel risikoorientiert erfolgt, kann keine feste Kontrollfrequenz benannt werden. Trotz Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften ist es unter anderem durch technisches Versagen in der Vergangenheit zu Havariefällen in Schweinhaltungs- und Geflügelbetrieben gekommen, bei denen eine hohe Anzahl von Tieren verendete. Da für Notstromaggregate und Alarmanlagen kein festes Kontrollintervall rechtsverbindlich ist, sondern eine Überprüfung der Aggregate und Anlagen auf ihre Funktionsfähigkeit in technisch erforderlichen Abständen rechtlich vorgeschrieben ist, sind verantwortungsbewusste Tierhalter dazu übergegangen, in Abstimmung mit den Veterinärbehörden in den relevanten Schweine- und Geflügelstallungen monatlich Netzausfälle zu simulieren, um die Funktionalität der Notstromsysteme zu testen. So kann geprüft werden, ob Lüfterausfälle über die Fehlerstromschutzschalter und Temperaturüberschreitungen über die Thermofühler erfasst und über die Meldekaskade per Funktelefon an die Betriebsmitarbeiter übermittelt werden. Nachstehend sind die rechtlichen Vorgaben aufgeführt. Nach § 3 Abs. 6 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutzV) ist vorgeschrieben: "In Ställen , in denen die Lüftung von einer elektrisch betriebenen Anlage abhängig ist, müssen eine Ersatzvorrichtung , die bei Ausfall der Anlage einen ausreichenden Luftaustausch gewährleistet, und eine Alarmanlage zur Meldung eines solchen Ausfalles vorhanden sein." Des Weiteren wird in § 4 Abs. 1 Nr. 5 TierSchNutzV gefordert, dass "vorhandene Beleuchtungs-, Lüftungs- und Versorgungseinrichtungen mindestens einmal 3 Drucksache 6/6566Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode täglich, Notstromaggregate und Alarmanlagen in technisch erforderlichen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden." § 4 Abs. 1 Nr. 7 TierSchNutzV fordert, dass "Vorsorge für eine ausreichende Versorgung der Tiere mit Frischluft, […] für den Fall einer Betriebsstörung getroffen ist." Zu 4.: Für den tierschutzgerechten Transport von Nutztieren sind die VO (EG) 1/2005 und die nationale Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates - Tierschutztransportverordnung einschlägig. Dabei sind die rechtlichen Anforderungen und Verpflichtungen unter anderem auch für Transporteure und deren Transportmittel rechtlich fixiert. Die Transporteure haben für jeden Zeitpunkt die einwandfreie und korrekte Funktionalität ihres Transportmittels und deren Technik nach den vorgenannten Rechtsnormen zu gewährleisten. Zur Häufigkeit dieser Überprüfungen kann keine Aussage getroffen werden, da diese betriebsindividuell stattfinden. Jedoch muss jeder Transporteur spätestens vor Beginn eines jeden Transports die Anforderungen aus vorgenannten Rechtsnormen vollumfänglich erfüllen und umsetzen. Für die Kontrolle zur Einhaltung der Vorgaben des Tierschutzrechts sind die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungskreis zuständig. Hierzu finden für lange Transporte (über acht Stunden) die rechtlich vorgeschriebenen Transportabfertigungen durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter statt, die auch eine Überprüfung der Transportmittel beinhalten. Transportkontrollen im Rahmen von kürzeren Transporten erfolgen zudem risikoorientiert zum Beispiel bei Anlieferungen an Schlachtbetriebe. Die Kontrolle von Fahrzeugen des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs im öffentlichen Straßenverkehr ist zudem immanenter Bestandteil der Tätigkeit der Thüringer Polizei. Hierbei liegt der Fokus auf der Überprüfung der Fahrzeugführer und Fahrzeuge hinsichtlich der Verkehrstüchtigkeit und der Einhaltung sicherheitsrelevanter Verkehrsvorschriften im integrativen Kontext mit der Kriminalitätsbekämpfung. Eine explizite Kontrolle tiertransportrelevanter Fahrzeugtechnik ist nicht Bestandteil der polizeilichen Möglichkeiten. Bei einer offensichtlichen Feststellung von Mängeln werden in der Regel veterinärspezifische Fachdienste hinzugezogen. Mit diesen Fachdiensten erfolgen auch gemeinsame Kontrolleinsätze im öffentlichen Verkehrsraum . Fahrzeuge für Tiertransporte unterliegen, wie andere Fahrzeuge auch, der periodischen Fahrzeuguntersuchung nach § 29 Abs. 1 und Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Gesonderte Überprüfungen sind in der Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO (HU-Richtlinie) für diese Fahrzeuge nicht enthalten. Verantwortlich für die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorgaben ist der Transportunternehmer und der Fahrer des Transportfahrzeugs. Insbesondere die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist von den gegebenen Verkehrs- und Witterungsbedingungen sowie der Fahrbahnbeschaffenheit abhängig und unterliegt dem verantwortlichen Fahrer. Werner Ministerin Anlage* * Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. VLÜA Jahr Art der Havarie bzwTierart Anzahl Tiere mit Schmerzen/ Leiden/ Schäden (ohne Verendungen und Tötungen) Anzahl Tiere bzgl. Tötungen u./o. Verendungen Kurzbeschreibung der Ursache des Ereignisses/ Vorfalls Maßnahmen des VLÜA zur Abstellung und/ oder zur Verhütung künftiger Vorfälle/ Verstöße ZVL 2008 Transportunfall Schwein 70 6 VE 2 NT Fahrer zu schnell um die Kurve gefahren, LKW umgekippt Tiere umgeladen GTH Verkehrsunfall Pferd 2 1 VE 1 NT Verkehrsunfall mit frei laufenden Pferden keine IK Lüftungsausfall (technischer Defekt) Schwein (Mastschw ein) 9 Ca. 240 Aufgrund eines Relaisdefektes fiel die Lüftung aus, Alarm wurde über das Wählgerät nicht weitergegeben Anordnung der regelmäßigen Überprüfung der Alarmanlage, Erweiterung der alarmauslösenden Faktoren Havarie Schwein 771 267 VE Ausfall Lüftung, Alarmanlage, Notstrom infolge Mäusefraß an der Verkabelung Instandsetzung der kompletten Anlage angeordnet Havarie Schwein 3200 120 VE Ausfall Lüftung, Alarmanlage, Notstrom durch Blitzschlag Instandsetzung und Systemumstellung WL Transportunfall Rind 1 2 LKW umgekippt Feststellung Transportfähigkeit NDH Transportunfall Schwein (Altsauen) k.A. 6 VE 5 NT Verkehrsunfall auf der A 38 Verladen der restlichen Tiere auf ein Ersatztransporter GTH Verkehrsunfall Pute 932 160 VE 421 NT Verkehrsunfall keine, Transporteur nicht im Landkreis SM Havarie Schwein 2 NT hohe Schneelast Schweine wurden sofort in leere Stallabteile umgetrieben. Die Statik aller Stallabteile wurde neu berechnet und es wurden zusätzliche Stützen eingebaut. IK Lüftungsausfall (nach Blitzeinschlag) Schwein keine 3021 VE Durch Blitzeinschlag wurde Lüftungssteuerung und Wählgerät beschädigt, Alarm wurde nicht weitergegeben, Strom war noch vorhanden Anordnung von regelmäßigen Stalldurchgängen nach Unwettern, wöchentliche Prüfung der Alarmanlage, vom Betrieb wurde Lüftungssteuerung verändert WL Transportunfall Schwein 0 0 Reifenpanne Feststellung Transportfähigkeit KYF Lüftungsausfall Schwein ca. 500 659 VE Lüftungsausfall aufgrund eines Computerproblems Kontrolle vor Ort, Auswertung der Ursache, Nachkontrollen ZVL Lüfterausfall Schwein 2600 300 Lüfterausfall, fehlende Wartung der Anlage Anordnung regelmäßige Wartung SÖM Lüftung- Lüftungsrate auf 10% gesenkt Schwein 149 VE Defekt des Außentemperaturfühlers mit folgender Beluftungsdrosselung auf 10% der Gesamtlüftungsrate Überprüfung betriebliche Überwachungssystem. KYF Lüftungsausfall Schwein ca. 300 114 Lüftungsausfall aufgrund eines Computerproblems Kontrolle vor Ort, Auswertung der Ursache, Nachkontrollen Lüftungsausfall Schwein unbekannt 112 Lüftungsausfall nach Softwarefehler des Lüftungscomputers Ursache durch Tierhalter behoben (Nachbesserung Lüftungsfirma). Lüftungsausfall Schwein unbekannt 114 Lüftungsausfall nach Stromausfall bei Gewitter, Alarm wurde wegen gleichzeitigem Ausfall der Telefonanlage nicht ausgelöst Tierhalter installiert unabhängiges Alarmsystem. GRZ Transportunfall Rind kein Tier mit schweren Verletzungen 0VE Transportanhänger im Kreisverkehr umgekippt Organisation des Umladens der Tiere GTH Panik im Stall Puten 340 340 VE Panik im Stall, Tod durch Erdrücken, keine Ursache feststellbar keine SM Lüftungsausfall Junghennen 10.000 defekter Temperaturfühler Kontrolle vor Ort, Auswertung der Ursache, Ursachenbeseitigung UH 2014 2009 ABG 2010 2011 2012 2013 Anlage ZVL Lüfterausfall Schwein 4790 3500 VE Stromausfall, dieser führte zum Ausfall der Lüftungsanlage in den Haltungseinrichtungen. Durch defekten Akku der Steuerungsanlage wurde das Alarmsystem nicht in Gang gesetzt. Prüfung Akkutausch und Alarmanlage bei jeder Kontrolle durch VLÜA, Anordnung regelmäßiger Tausch und regelmäßige Prüfung incl. Dokumentation des gesamten Systems. GTH Brand in einer Sche Schaf 100 KYF Lüftungsausfall Schwein 1000 422 Lüftungsausfall aufgrund eines Computerproblems Kontrolle vor Ort, Auswertung der Ursache, Nachkontrollen SM Havarie Schwein 12 VE hohe Außentemperaturen Maßnahmen zur Temperatursenkung in den betroffenen Ställen, Verabreichung von Nassfutter IK Transportunfall (Satzfische aus NDH auf dem Weg nach Fulda) – Fisch 20 kg verendet bzw. Nottötung erf. Auffahrunfall Keinen Einfluss Transportunfall Schwein 1 0 Ein Tier mit Kopfverletzung bei der Entladung festgestellt, Tier wurde am Hubboden gequetscht OWiG Transportunfall Schwein 9 1 Absturz beim Entladen, Hubboden defekt OWiG EF Transportunfall eines LKW mit Anhänger auf der A4 Schwein 101 34 Tiere VE, 40 Tiere NT, 1 Tier auf dem Weitertransport zum Schlachthof verendet, 2 Tiere am Schlachthof notgetötet Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug, Befahren des Seitenstreifens, Schlingern und Ausbruch des Fahrzeuges, verunfallt im Straßengraben SM Havarie Geflügel (Junghenn en) 1235 Junghennen (37 Tage) erdrückt Ursache nicht bekannt (Vermutung: Panik durch Schädlingseintrag wie Marder/Waschbär o.ä.) Tiere zur Untersuchung eingesendet, kein auffälliges Ergebnis ZVL Lüfterausfall Schwein 172 608 Technisches Versagen, Fehlschaltung auf Leiterplatte, am Vortrag fand Kontrolle durch VLÜA statt und bei dem Test hat alles funktioniert Anordnung Reparatur SÖM Transportunfall Schwein 50 VE 2 NT LKW- Unfall keine KYF Panikausbruch Pute 5000 333 NT 300 VE Panikausbruch durch Wildtierkontakt Kontrolle vor Ort, Auswertung der Ursache, Nachkontrollen, Zaunbau und Videoüberwachung Lüftung unzureiche Schwein unbekannt (vermutlich mehrere 100 Sauen) unbekannt Bei mehreren Kontrollen einer Schweinezuchtanlage wurden stark erhöhte Schadgasgehalte festgestellt. In einigen Bereichen musste die Kontrolle aus Gründen des Arbeitsschutzes abgebrochen werden 1. Verfügung: Verbot Einstallung von Tieren in Bereichen mit erhöhtem Schadgasgehalt, da weitere Verstöße vorlagen erging ein Schweinehaltungsverbot 2. Amt für Arbeitsschutz wurde informiert, konnte mangels Messgerät aber nicht tätig werden ABG 2015 2016 UH 2017 Lüftungsausfall Schwein unbekannt 120 VE Ausfall der Lüftungsanlage in Maststall, Alarm funktioniert nicht EDV- Ausfall. Es wurden bei dem Betrieb zudem immer wieder gravierende Tierschutzverstöße festgestellt. Im Zuge der Ermittlungen fiel dann auf, dass die Lüftung in anderen Betriebsteilen abweichend von der Baugenehmigung gebaut worden war. Ein Bimsch Verfahren zur Genehmigung der Zulassung der Änderung wurde von unserem Amt abgelehnt, da unserer Meinung nach Mängel bestehen. Der jetzige Stand ist, dass immer noch Betriebsteile ohne gültige BImSchV- Genehmigung betrieben werden. GRZ Lüftungsklappenau sfall Schwein 280 Mastläufer 100 VE Havarie durch Lüftungsklappenausfall Nachts Betriebskontrolle, Anordnungen, Nachkontrolle der technischen Veränderungen KYF Lüftungsausfall Schwein 2000 650 VE Lüftungsausfall aufgrund eines Computerproblems Kontrolle vor Ort, Auswertung der Ursache, Nachkontrollen GTH Verkehrsunfall Schaf und Z 5 5 VE Wolfsangriff, Herde läuft auf Autobahn keine SLF Lüftungsausfall Schwein 1 29 VE 2 NT -Totalausfall der Lüftung in einem Abferkelstall mit 32 Muttersauen mit Ferkeln -beide Alarmsysteme versagten: 1x technischer Defekt, 1x Falschprogrammierung -Fehleranalyse und Korrektur des Störungsmeldesystems -Korrektur der Sollwerte SOK Brandereignis Rind 0 66 Stallbrand Ermittlungen zur Brandursache wurden von Kripo eingeleitet Tiertransporter umgekippt Schwein 91 19 Hänger in Kurve umgekippt, Ursache unklar, polizeiliche Ermittlung eingestellt Keine (Ursache unklar) Defektes Dach in Legehennen- Haltung Huhn ca. 10 000 unbekannt Dach undicht, Eintritt Regenwasser, dadurch Erkrankung der Hennen und mehrfach Behandlung mit Antibiotika notwendig Anhörungsverfahren läuft HBG Lüftungsausfall Schwein 498 900 Strom- und Telefonleitungsausfall Etablierung eines besseren Notbelüftungssystems ZVL Lüfterausfall Schwein 388 1261 Durch menschliches Versagen wurden im belegten Stall der Motorschutzschalter der Lüftung sowie die Alarmanlage ausgeschaltet. noch in Arbeit KYF Panikausbruch Pute 2000 350 Panikausbruch durch Gewitter Kontrolle vor Ort, Auswertung der Ursache EIC 27.03.2018 Transportunfall Auffahrt zur A 38 ( 25 kg Absatzferk el) 99 transportfähige Ferkel umgeladen 581 VE 25 NT Umgekippter Viehtransporter an Autobahnauffahrt Versorgung verbliebener Tiere Weiterleitung an zust. Behörden Legende: VE-Verendungen NT-Nottötungen UH 2018 Tiertod in Thüringer Tierhaltungsanlagen und bei Tiertransporten Wir fragen die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Anlage.pdf Tabelle1