11.12.2018 Drucksache 6/6567Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. Dezember 2018 Personalsituation in den Gerichten in Thüringen Die Kleine Anfrage 3369 vom 1. Oktober 2018 hat folgenden Wortlaut: Die Justiz in Thüringen gliedert sich in verschiedene Bereiche. Die Gerichte bilden mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie den Verwaltungs-, Arbeits-, Familien-, Sozial- und Finanzgerichten einen der wichtigsten Personalkörper des Landes. Die Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Judikative in Thüringen muss auch für die kommenden Jahre sichergestellt werden und stellt einen Arbeitsschwerpunkt dar. Für die Gewährleistung dieser Aufgabe ist es notwendig, Engpässe und Problempunkte frühzeitig zu erkennen und diesen entgegenzuwirken. Ich frage die Landesregierung: 1. Worin liegen nach Auffassung der Landesregierung die Ursachen für überlange Gerichtsverfahren? 2. Wie viele Personalstellen gab es in den Jahren 2014 bis 2017 in der ordentli chen Gerichtsbarkeit sowie in der Verwaltungs-, Arbeits-, Familien-, Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit in Thüringen (bitte tabellarisch darstellen)? 3. Wie viele Planstellen gab es in den Jahren 2014 bis 2017 im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (bitte tabellarisch darstellen)? 4. Wie viele Personalstellen entfielen in den Jahren 2014 bis 2017 in der jeweiligen Gerichtsbarkeit und im Ministerium auf Richterinnen und Richter, auf Personal im höheren, im gehobenen, im mittleren und im einfachen Dienst sowie auf die Raumpflegekräfte und sonstige Lohnempfänger und Personal in Ausbildung (bitte tabellarisch darstellen)? 5. Wie stellt sich die Personalbedarfs- und Personaleinstellungsplanung auch im Hinblick auf die Fragen 2 bis 4 von 2017 bis zum Ende des Jahres 2020 dar (bitte tabellarisch darstellen)? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 10. Dezember 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Beurteilung, ob die Verfahrensdauer eines gerichtlichen Verfahrens unangemessen lang ist, bestimmt sich nach der Intention des Gesetzgebers nach den Umständen des Einzelfalls. Eine generelle Festlegung, K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gentele (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6567 wann ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauert, ist nicht möglich. Die Zügigkeit von Verfahren ist kein absoluter Wert, sondern stets im Zusammenspiel mit den übrigen Verfahrensgrundsätzen und dem Interesse an einer gründlichen Bearbeitung durch das Gericht zu sehen. Dabei wird an die Maßstäbe angeknüpft, die sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Zusammenhang mit der Frage überlanger gerichtlicher Verfahren entwickelt haben. Ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht dargelegt, dass der Gesetzgeber bewusst von der Einführung bestimmter Grenzwerte für die Dauer unterschiedlicher Verfahrenstypen abgesehen und angeordnet hat, dass eine Einzelfallprüfung vorzunehmen ist. Mithin ist auch in der Thüringer Justiz die konkrete Dauer gerichtlicher Verfahren grundsätzlich von einer Vielzahl von tatsächlichen und rechtlichen Faktoren externer und interner Art abhängig, wobei es stets auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Die Entwicklung der Verfahrensdauer lässt sich regelmäßig nicht auf einen einzelnen Grund zurückführen. Auf die Verfahrensdauer kann sich beispielsweise das Prozessverhalten der Beteiligten auswirken, aber auch die Änderung gesetzlicher Regelungen kann einen Anstieg des Geschäftsanfalls herbeiführen. Besonderheiten der einschlägigen Prozessordnungen, wie zum Beispiel die Verpflichtung zur Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen und das Erfordernis zur Einholung von Sachverständigengutachten oder die Notwendigkeit zur Beteiligung Dritter an einem gerichtlichen Verfahren mit dem daraus resultierenden Mehr an Schriftwechsel, können ebenfalls von Bedeutung sein. Zu 2.: Die erfragten Angaben sind aus der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Die darin angegebenen Größenordnungen berücksichtigen sowohl Planstellen als auch die für Tarifbeschäftigte ausgebrachten Stellen. Gerichtsbarkeit HH 2014 HH 2015 HH 2016 HH 2017 Ordentliche Gerichtsbarkeit (Gerichte und StA) 2.657 2.660 2.655 2.639 Arbeitsgerichtsbarkeit 103 100 96 94 Verwaltungsgerichtsbarkeit 132 119 119 122 Sozialgerichtsbarkeit 197 203 202 200 Finanzgerichtsbarkeit 25 25 26 27 Zur Beantwortung der Frage wurden die Stellenpläne und Stellenübersichten der Haushaltsjahre 2014 bis 2017 herangezogen. Für die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften wurden die erfragten Angaben zusammengefasst dargestellt, da eine separate Erfassung in den Stellenplänen und Stellenübersichten insoweit nicht vorgesehen ist. Familienrechtliche Streitigkeiten sind Gegenstand der ordentlichen Gerichtsbarkeit und werden erstinstanzlich vor den Amtsgerichten verhandelt. Eine separate "Familiengerichtsbarkeit" existiert nicht. Zu 3.: Die Anzahl der Planstellen bei den Gerichten und den Staatsanwaltschaften ergibt sich aus folgender Übersicht : HH 2014 HH 2015 HH 2016 HH 2017 Gerichte/StAen gesamt 2.426 2.450 2.483 2.494 Zur Beantwortung der Frage wurden wiederum die Stellenpläne der Haushaltsjahre 2014 bis 2017 herangezogen . Da die Kleine Anfrage die Personalsituation bei den Thüringer Gerichten thematisiert, wurden die Planstellen im Bereich Justizvollzug und für das Ministerium nicht berücksichtigt. Für die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften wurden die erfragten Angaben - wie bereits bei Frage 2 - zusammengefasst dargestellt, da eine separate Erfassung in den Stellenplänen und Stellenübersichten insoweit nicht vorgesehen ist. 3 Drucksache 6/6567Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Da Frage 3 die Anzahl der Planstellen (und nicht wie bei Frage 2 die Personalstellen) zum Gegenstand hat, wurden die für Tarifbeschäftigte ausgebrachten Stellen bei der Beantwortung der vorliegenden Frage nicht berücksichtigt. Zu 4.: Die Anzahl der erfragten Personalstellen ergibt sich aus nachfolgender Übersicht. Zur Beantwortung der Frage wurden gleichfalls die Stellenpläne der Haushaltsjahre 2014 bis 2017 herangezogen. ordentliche Gerichtsbarkeit (Gerichte und StA) HH 2014 HH 2015 HH 2016 HH 2017 R 612 615 619 622 hD 5 6 6 6 gD 544 551 556 556 mD 1.306 1.485 1.474 1.455 eD 190 3 0 0 Arbeitsgerichtsbarkeit HH 2014 HH 2015 HH 2016 HH 2017 R 34 34 34 34 hD 1 1 1 1 gD 13 13 13 12 mD 52 52 48 47 eD 3 0 0 0 Verwaltungsgerichtsbarkeit HH 2014 HH 2015 HH 2016 HH 2017 R 63 60 60 63 hD 1 1 1 1 gD 14 7 7 7 mD 49 51 51 51 eD 5 0 0 0 Sozialgerichtsbarkeit HH 2014 HH 2015 HH 2016 HH 2017 R 89 89 88 88 hD 1 1 1 1 gD 10 12 12 12 mD 91 101 101 99 eD 6 0 0 0 Finanzgerichtsbarkeit HH 2014 HH 2015 HH 2016 HH 2017 R 11 11 12 12 hD 0 0 0 0 gD 2 2 2 2 mD 7 12 12 13 eD 5 0 0 0 Personal in Ausbildung HH 2014 HH 2015 HH 2016 HH 2017 mD 63 60 55 65 gD 63 63 54 50 Da die Kleine Anfrage die Personalsituation bei den Thüringer Gerichten thematisiert, wurden die Planstellen für den Justizvollzug und das Ministerium ausgespart. Soweit ernannte Richter beziehungsweise Staatsanwälte im Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz tätig sind, erfolgt dies im Wege einer Abordnung. Bei der Auszählung wurde auch das nichtbeamtete Personal den einzelnen Laufbahngruppen zugeordnet. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass die Laufbahngruppe des einfachen Dienstes abgeschafft wurde, mithin finden sich insoweit nur noch für das Haushaltsjahr 2014 zahlenmäßige Angaben. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6567 Zu 5.: Die Fragestellung kann - wie sich aus den nachfolgenden Ausführungen ergibt - nicht gänzlich durch eine tabellarische Darstellung beantwortet werden. Wie sich die Personalbedarfe in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten sowie im Bereich der Staatsanwaltschaften bis zum Jahr 2020 entwickeln werden, kann nicht verlässlich vorhergesagt werden. Im Jahr 2017 wurden im höheren Justizdienst 29 Neueinstellungen und im Jahr 2018 (Stichtag: 31. Oktober 2018) 25 Neueinstellungen vollzogen. Für die Jahre 2019 und 2020 sollen alle durch planmäßige Abgänge frei werdende sowie unplanmäßig frei werdende Planstellen sowie sonstige freie Stellen - wie bisher auch - zeitnah nachbesetzt werden. Für den Bereich des mittleren Dienstes sowie des gehobenen Dienstes sind die Einstellungszahlen (Anwärter) für die Jahre 2019 und 2020 noch nicht verbindlich festgelegt. Auch steht noch die Zustimmung des Thüringer Finanzministeriums diesbezüglich aus. Erst zu diesem Zeitpunkt ist eine verlässliche Auskunft möglich. Nach grober Schätzung werden im Bereich des mittleren Dienstes im Jahr 2019 19 Anwärter in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen, im Jahr 2020 22 Anwärter. Für den gehobenen Justizdienst sind neun Übernahmen in das Beamtenverhältnis auf Probe im Jahr 2019 und zwölf im Jahr 2020 vorgesehen. In den Jahren 2017 und 2018 stellt sich die Neueinstellung in den mittleren und gehobenen Dienst wie folgt dar: Neueinstellung Anwärter mD Neueinstellung Anwärter gD 2017 23 10 2018 20 17 Die Laufbahngruppe des einfachen Dienstes wurde abgeschafft, mithin ist die Fragestellung insoweit überholt. Lauinger Minister Personalsituation in den Gerichten in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: