13.12.2018 Drucksache 6/6574Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 3. Januar 2019 Nachfragen zu meiner Mündlichen Anfrage in der 67. Plenarsitzung vom 11. November 2016: Aufschüttungen im Bereich des Landschaftsschutzgebiets in der Ortslage Crawinkel - Teil II Die Kleine Anfrage 3431 vom 19. Oktober 2018 hat folgenden Wortlaut: Die Fragen hinsichtlich der Problematik der Aufschüttungen im Bereich des Landschaftsschutzgebiets in der Ortslage Crawinkel entsprechend meiner Mündlichen Anfrage (vergleiche Drucksache 6/2952) sowie die von mir gestellten zwei Nachfragen wurden von der Landesregierung in der 67. Plenarsitzung am 11. November 2016 (vergleiche Plenarprotokoll 6/67, Seiten 5614 bis 5616) beantwortet. Nach meinem Kenntnisstand erfolgte bis zum jetzigen Zeitpunkt der zugesagte Abtransport der Ablagerungen nicht. In der Zwischenzeit wurden stattdessen weitere Ablagerungen im ehemaligen Planungsgebiet der Photovoltaikanlage "Sägewerk" Crawinkel vorgenommen; vorhandene Ablagerungen lediglich breit geschoben , so dass das Bodenprofil um mehrere Meter angehoben wurde. Es erfolgte die Ausweisung des Gebiets als "Reitplatz". Nach neuestem Kenntnisstand erfolgte nun der Auftrag von abgetragenen Fahrbahnbelag , vom Bauherrn als Fräsgut als Tragschicht im Reitplatzbereich deklariert. Des Weiteren wurde ein öffentlicher Gemeinde-/Rettungsweg durch die Ablagerungen zugeschüttet; es erfolgten weiterhin Ablagerungen aufgrund der Straßenbaumaßnahmen der Gemeinde Crawinkel auf den Privatgrundstücken des Bürgermeisters von Crawinkel (= Bauherr). Die "Entwicklungen" in diesem Fall können durch eine Fotodokumentation eindeutig nachvollzogen werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Ablagerungen erfolgten in welchen konkreten Mengen mit welcher Baugenehmigung im Bereich des ehemaligen Sägewerks Crawinkel seit dem Jahr 2012 bis heute (bitte auflisten)? 2. Wie sind die Ablagerungen im ehemaligen Planungsgebiet der Photovoltaikanlage "Sägewerk" Crawinkel hinsichtlich seiner Legalität und Umweltverträglichkeit zu bewerten (bitte ausführlich und rechtlich begründen)? 3. Welche Gutachten zu Belastungen der Ablagerungen liegen seit wann vor, wer hat sie in Auftrag gegeben , was sagen die vorliegenden Gutachten aus und sind sie als unabhängige Gutachten zu bewerten (bitte ausführlich begründen)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6574 4. Wer sind die zur Klärung dieses Sachverhalts beziehungsweise zur Verhinderung weiterer Ablagerungen notwendigen Verantwortlichen beziehungsweise Ansprechpartner (bitte mit jeweiligen Zuständigkeitsbereich auflisten)? 5. Sind die zuständigen Behörden im konkreten Fall ihrer Verantwortlichkeit nachgekommen, den Sachverhalt einer Klärung zuzuführen beziehungsweise im Sinne der Anwohner dieser Gemeinde eine adäquate Lösung herbeizuführen und wenn ja, wie und wenn nein, warum nicht? Sieht die Landesregierung trotz mehrfacher schriftlicher Kenntnissetzung und Petitionen Betroffener einen Handlungsbedarf und wenn ja, welchen (bitte ausführlich begründen)? 6. Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit einer transparenten Klärung und Beseitigung der Ablagerungen zu rechnen und warum konnte seit dem Jahr 2012 bis heute der Sachverhalt nicht abschließend geklärt werden sowie weitere Ablagerungen im ehemaligen Planungsgebiet der Photovoltaikanlage "Sägewerk" Crawinkel verhindert werden (bitte darüber hinaus erledigte Maßnahmen und noch offene Sachverhalte auflisten und begründen)? 7. Wie beurteilt die Landesregierung den Sachverhalt unter dem Gesichtspunkt des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) im Besonderen § 14 Abs. 1 und ff. und welche Konsequenzen folgen nun für den Verursacher? 8. Wie soll in Zukunft verhindert werden, dass weitere Ablagerungen in diesem Gebiet erfolgen, auch im Hinblick des §13 BNatSchG? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 12. Dezember 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung einer Photovoltaikanlage wurden im Jahr 2012 circa 2.000 Kubikmeter an Aushubmaterial mit geringen Anteilen an mineralischen/nicht mineralischen Fremdbestandteilen am Standort abgelagert und aktuell im Rahmen der Baumaßnahme "Reitplätze" mit verwertet. Im Jahr 2016 wurden auf Flächen des ehemaligen Sägewerks Crawinkel mineralische Abfälle aus einer Straßenbaumaßnahme in Crawinkel zwischengelagert. Der überwiegende Teil dieser mineralischen Abfälle aus der genannten Straßenbaumaßnahme wurde vom Standort abgefahren und einer Verwertung zugeführt. Entsprechende Nachweise über die Entsorgung liegen der unteren Abfallbehörde vor. Ein Teil des Bodenaushubs ist am Standort verblieben und im Rahmen der Errichtung der Reitplätze zum Einsatz gekommen. Konkrete Mengenangaben zum Einsatz mineralischer Abfälle im Rahmen der Baumaßnahme "Reitplätze" sind erst nach Abschluss dieser Baumaßnahme möglich. Zu 2.: Für die am Standort verbliebenen und im Rahmen der Baumaßnahme "Reitplätze" zum Einsatz gekommenen mineralischen Abfälle liegen der Abfallbehörde Gutachten vor, anhand derer eine Zulässigkeit der Verwertung dieser Abfälle in entsprechenden Baumaßnahmen nachgewiesen wurde. Dies gilt auch für das als Tragschicht in die Reitplätze eingebaute Fräsgut. Zu 3.: Die Gutachten/Analysen wurden jeweils durch zugelassene Ingenieurbüros beziehungsweise Analytik-Labore erarbeitet, die der unteren Abfallbehörde bekannt sind. Die Gutachten wurden entsprechend der üblichen Verfahrensweise durch den Bauherrn in Auftrag gegeben. Gründe, die Ergebnisse anzuzweifeln, bestehen für das zuständige Landratsamt Gotha nicht. Zu 4.: Je nach Art und Umfang der Ablagerungen können Belange der Bauaufsichts-, Naturschutz-, Immissionsschutz -, Abfall- oder Bodenschutzbehörde des Landkreises Gotha betroffen sein. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit sind diese Behörden auch für zukünftige Verfahren zu unerlaubten oder genehmigungsbedürftigen Ablagerungen zuständig. 3 Drucksache 6/6574Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Die Aufgaben und Zuständigkeiten ergeben sich aus den zu den jeweiligen Belangen erlassenen Bundesund Landesgesetzen. Zu 5.: Die Landesregierung hat keine Veranlassung, das bisherige Vorgehen der genannten Behörden zu beanstanden oder Vorgaben für das weitere Verfahren zu machen. Zu 6.: Die transparente und abschließende Klärung des Sachverhalts ist erfolgt. Auf die Antwort der Landesregierung zur Frage 4 der Kleinen Anfrage 3430 des Abgeordneten Kießling wird verwiesen. Ein Vorhandensein nicht genehmigter Ablagerungen ist derzeit auf den in Rede stehenden Flächen nicht bekannt. Die bisherigen Ablagerungen wurden entweder ordnungsgemäß eingebaut oder von der Fläche entfernt. Zu 7.: Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurden als Planungsunterlagen eine "Naturschutzfachliche Bewertung" mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und eine Verträglichkeitsabschätzung zu den Erhaltungszielen des Vogelschutzgebietes Nr. 29 "Ohrdrufer Muschelkalkplatte und Apfelstädtaue" eingereicht. Im naturschutzfachlichen Beitrag (Eingriffs-/Ausgleichsplanung) wurden die mit der Anlage des Reitplatzes im Außenbereich verbundenen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts bilanziert und es wurden Ausgleichs - und Ersatzmaßnahmen festgelegt, die unter anderem der Einbindung des Vorhabens in die Landschaft dienen sollen. Von einer erheblichen Wirkung des Vorhabens auf die Erhaltungsziele des angrenzenden Vogelschutzgebiets ist unter Zugrundelegung der Angaben in der vorgenommenen Verträglichkeitsabschätzung nicht auszugehen . Die genehmigten Reitplätze befinden sich im Übrigen außerhalb des genannten Schutzgebiets. Zu 8.: Sollten illegale Ablagerungen vorgenommen werden, wird diesen durch die zuständigen Behörden im Rahmen des erforderlichen Gesetzesvollzugs nachgegangen, zum Beispiel durch den Erlass von Beseitigungsanordnungen oder die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren. Keller Ministerin Nachfragen zu meiner Mündlichen Anfrage in der 67. Plenarsitzung vom 11. November 2016: Aufschüttungen im Bereich des Landschaftsschutzgebiets in der Ortslage Crawinkel - Teil II Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: