13.12.2018 Drucksache 6/6576Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 3. Januar 2019 Sanierung des straßenbegleitenden Radwegs an der Landesstraße 3004 im Bereich Arnstadt/Rudisleben - Ichtershausen Die Kleine Anfrage 3434 vom 29. Oktober 2018 hat folgenden Wortlaut: Derzeit wird der bereits vorhandene straßenbegleitende Radweg an der Landesstraße 3004 im Bereich Arnstadt /Rudisleben - Ichtershausen saniert. In der Sanierungsphase wird die Landesstraße 3004 halbseitig gesperrt. Diese Verkehrsregelung führt zu erheblichen Stauereignissen, weil zeitgleich die Landesstraße 1044n im Bereich des Industriegebiets "Erfurter Kreuz" saniert wird und daher gesperrt ist. Ich frage die Landesregierung: 1. Welcher Sanierungsbedarf bestand am nachgefragten Radweg, der eine Sanierung zum jetzigen Zeitpunkt notwendig machte? 2. Mit welchem finanziellen Aufwand erfolgt die Sanierung des nachgefragten Radwegs? 3. Welche Angebote gab es im Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung für die Sanierung des nachgefragten Radwegs? In welcher Größenordnung lagen diese Angebote über der Kostenschätzung? 4. Weshalb erfolgte die Auftragsvergabe, auch wenn der Angebotspreis erheblich über der Kostenschätzung lag? Weshalb konnte in diesem Zusammenhang die nachgefragte Sanierung zeitlich nicht verschoben werden? 5. Weshalb werden die Sanierungen des Radwegs an der Landesstraße 3004 und die Sanierung der Landesstraße 1044n zeitgleich und nicht zeitlich versetzt durchgeführt? Welche Landes- und Kommunalbehörden waren wie an der Entscheidung der zeitgleichen Sanierung im Bereich der Landesstraße 1044n und der Landesstraße 3004 beteiligt? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 12. Dezember 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zwischen dem genannten Radweg und der Fahrbahn der Landesstraße 3004 befand sich eine Pappelreihe, welche im Vorlauf der Maßnahme gefällt wurde. Die Wurzeln der Bäume haben die Radwegebefestigung aufgerissen und für Aufwölbungen im Bereich des Radwegs gesorgt. Darüber hinaus bestanden Längsrisse und Kantenabbrüche. Der Radweg hätte aus Verkehrssicherheitsgründen gesperrt werden müssen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6576 Zu 2.: Beauftragt wurden Bauleistungen im Wertumfang von 501.506,71 Euro. Zu 3.: Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung wurde nur ein Angebot für diese Maßnahme abgegeben. Das Angebot war mehr als doppelt so hoch wie die Kostenberechnung des Straßenbauamtes. Zu 4.: Im Angebot wurden zusätzliche Positionen berücksichtigt, die im Zuge der Ausschreibung noch aufgenommen wurden. Die Einheitspreise entsprachen der allgemeinen Marktentwicklung zur Zeit der Ausschreibung, weshalb das Straßenbauamt keinen Grund zur Aufhebung der Ausschreibung sah. Die drohende Sperrung des Radwegs sollte vermieden werden. Zu 5.: An der Landesstraße 1044n wird im Auftrag der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH ein Knotenpunkt ausgebaut, um ein neues Gewerbegebiet westlich der Landesstraße 1044n erschließen zu können. Hierfür ist eine örtliche Umleitung durch das Gewerbegebiet östlich der Landesstraße 1044n eingerichtet. Die Dringlichkeit der Radwegesanierung an der Landesstraße 3004 ergibt sich aus der Antwort zu Frage 1. Die verkehrsrechtlichen Anordnungen für die Baumaßnahme der Landesstraße 1044n wurden von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Arnstadt unter Anhörung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ilm- Kreis erlassen. Im Ergebnis wurde die Umleitung durch das Gewerbegebiet angeordnet. Die verkehrsrechtlichen Anordnungen für die Sanierung des Radwegs an der Landesstraße 3004 wurden durch das Straßenbauamt Mittelthüringen erlassen. Die Straßenverkehrsbehörden des Landkreises Ilm-Kreis und der Stadtverwaltung Arnstadt waren in das Verfahren einbezogen. Für die Gesamtdauer der Baumaßnahme wurden weniger als drei Monate veranschlagt. Die gleichzeitige Durchführung beider Baumaßnahmen wurde als machbar angesehen, da die Landesstraße 3004 nicht als Umleitung für die Baumaßnahme auf der Landesstraße 1044n ausgeschildert wurde und deshalb die gegenseitige Abhängigkeit als gering eingeschätzt wurde. Keller Ministerin Sanierung des straßenbegleitenden Radwegs an der Landesstraße 3004 im Bereich Arnstadt/Rudisleben - Ichtershausen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: