13.12.2018 Drucksache 6/6577Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. Januar 2019 Planung der Ferien in Thüringen Die Kleine Anfrage 3436 vom 30. Oktober 2018 hat folgenden Wortlaut: In dem kommenden Jahr 2019 wurden die Herbstferien in Thüringen in den Zeitraum vom Montag, den 7. Oktober 2019 bis zum Samstag, den 19. Oktober 2019 gelegt. Am Donnerstag vor den Ferien ist in Deutschland der Tag der deutschen Einheit, der im gesamten Bundesgebiet Feiertag ist. Dadurch entsteht ein Brückentag zwischen dem bundeseinheitlichen Feiertag und den 14-tägigen Ferien in Thüringen. Dass der Feiertag nicht mit in den Ferien liegt oder eine Woche entfernt ist, ist nur in Thüringen und im Saarland der Fall. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kriterien werden bei der Festlegung der Ferien in Thüringen berücksichtigt? 2. Werden die Ferien mit anderen Bundesländern abgestimmt und falls ja, mit welchen Bundesländern und zu welchem Zweck? 3. Weshalb beginnen die Herbstferien in Thüringen im Jahr 2019 erst ab dem 7. Oktober, nachdem am 3. Oktober ein Feiertag ist und sich am 4. Oktober ein Brückentag anbietet? 4. Warum wurde kein zusätzlicher Ferientag auf den 4. Oktober gelegt, wie es in zehn Bundeländern der Fall ist, unter anderem auch in unserem Nachbarbundesland Sachsen-Anhalt? 5. Dürften Schulen in diesem besonderen Fall ihre freiwählbaren freien Tage nutzen, um den Brückentag zu ermöglichen? 6. Rechnet die Landesregierung an diesem Tag mit mehreren Sonderfreistellungen oder sogar mit vermehrtem Fernbleiben von Schülern? 7. Weshalb werden die Herbstferien bis zum Samstag, den 19. Oktober 2019 festgelegt, obwohl der Schulbetrieb nur innerhalb der Arbeitswochen von Montag bis Freitag stattfindet? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6577 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 12. Dezember 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Für die Festlegung von Ferien in Thüringen sind § 3 des Abkommens zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens ("Hamburger Abkommen") sowie § 45 - Schulorganisation - Thüringer Schulgesetz (in der jeweils aktuellen Fassung) maßgeblich. Ferien werden danach in erster Linie nach pädagogischen Kriterien festgesetzt. Dies bedeutet Unterrichtsabschnitte schulorganisatorisch sinnvoll zu planen (Arbeitsphasen), welche von Ferien (Erholungsphasen) unterbrochen werden. Die schulischen Mitbestimmungsgremien wurden im Jahr 2003 hierzu befragt. Im Ergebnis sind unter anderem auf der Basis des Votums des Landesschulbeirates ergänzende interne Empfehlungen für die Festlegung von Ferien erarbeitet worden. Unter Berücksichtigung kalendarischer Gegebenheiten und der zur Verfügung stehenden Anzahl an Ferientagen sind die Ferien in Thüringen danach möglichst wie folgt zu planen: Herbstferien: zwei Wochen Weihnachtsferien: erster Ferientag am 23. Dezember (früher, wenn dieser Tag auf einen Dienstag fällt) erster Schultag am 3. Januar (später, wenn dieser Tag auf einen Donnerstag oder Freitag fällt) Winterferien: eine Woche Osterferien: möglichst zwei Wochen Pfingsten: Samstag bis Dienstag (eventuell Freitag bis Dienstag, wenn durch alle anderen Ferien - inklusive bewegliche Ferientage - weniger als 72 Werktage gebunden werden ), darüber hinaus grundsätzlich abhängig vom Beginn der rollierenden Sommerferien bewegliche Ferientage: möglichst zwei bis drei Ferientage Sommerferien: Beginn am Montag, volle Wochen (Montag bis Samstag, in Ausnahmefällen maximal 6 ½ Wochen) Ergänzend wurde im Jahr 2009 festgelegt: Christi Himmelfahrt: Tag danach verbindlicher Ferientag (ab Schuljahr 2012/2013) Zu 2.: Zu den Sommerferien erfolgt zwischen allen Ländern der Bundesrepublik langfristig eine Abstimmung und im Rahmen der Kultusministerkonferenz eine gemeinsame Beschlussfassung für mehrere Schuljahre. Der letzte Zyklus umfasste die Schuljahre 2017/2018 bis 2023/2024. Demnächst werden die ersten Planungen für eine langfristige Sommerferienregelung ab 2024/2025 beginnen. Die weiteren sogenannten Kleinen Ferien regeln die Länder in eigener Zuständigkeit. Vorgesehen sind Ferien zur Oster- und Weihnachtszeit. Es können kürzere Ferienabschnitte zu Pfingsten und im Herbst sowie bewegliche Ferientage festgelegt werden. In den neuen Ländern wurde außerdem die Tradition der Winterferien beibehalten. Auf Wunsch der Wirtschaft und des Tourismus agiert Thüringen auch bei der Festlegung der Kleinen Ferien sehr langfristig. Bereits parallel zum Sommerferienbeschluss der Kultusministerkonferenz wurden daher die Termine der Kleinen Ferien für die Schuljahre 2017/2018 bis 2023/2024 erarbeitet und schon frühzeitig mit Bekanntmachung vom 9. Februar 2015 veröffentlicht. Eine Abstimmung mit anderen Ländern zu den Kleinen Ferien erfolgt nicht. Zu 3. und 4.: Der erste Unterrichtsabschnitt eines Schuljahres umfasst, unter Berücksichtigung der rollierenden Sommerferien , in der Regel einen Zeitraum von circa sieben Wochen (35 Schultage). Das Schuljahr 2019/2020 beginnt zum 19. August 2019. Der erste Unterrichtsabschnitt des Schuljahres wurde daher mit sieben Wochen (34 Schultagen) geplant. 3 Drucksache 6/6577Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Es besteht in eigenverantwortlicher Zuständigkeit der Thüringer Schulen die Möglichkeit, unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten sowie der schulorganisatorischen Gestaltungsspielräume für den 4. Oktober 2019 gegebenenfalls einen der beiden variablen Ferientage im Schuljahr 2019/2020 festzulegen. Zu 5.: Ja Zu 6.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen. Zu 7.: Die Gesamtdauer der Ferien während eines Schuljahres umfasst 75 Werktage. Werktage sind laut Bürgerlichen Gesetzbuch Montag bis Samstag beziehungsweise alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Bei der Berechnung von Ferien sind daher zwölf Samstage einzubeziehen. Holter Minister Planung der Ferien in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3. und 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: