18.12.2019 Drucksache 6/6587Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 7. Januar 2019 Überarbeitung des Zulassungsverfahrens zum Medizinstudium Die Kleine Anfrage 3446 vom 9. November 2018 hat folgenden Wortlaut: Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik im vergangenen Jahr aufgetragen, den Zugang zum Medizinstudium bis Ende 2019 teilweise neu zu regeln. Der Entwurf für einen neuen Staatsvertrag sollte eigentlich schon Anfang November 2018 vorliegen, jedoch konnten die Kultusminister der Länder bei ihrem Treffen im Oktober 2018 trotz eines im Vorfeld ausgehandelten Kompromissvorschlags offenbar keine Einigung erzielen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung den im Rahmen der Kultusministerkonferenz beratenen Kompromissvorschlag ? 2. Wie steht die Landesregierung grundsätzlich zur Einführung weiterer Eignungskriterien wie einem Medizinertest oder einschlägiger Berufserfahrung im Rahmen des Zulassungsverfahrens? 3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Aufnahme einer Übergangslösung für "Wartezeit-Bewerber " und wie bewertet sie in diesem Zusammenhang das Rechtsgutachten, das im Auftrag der Kultusministerkonferenz erstellt wurde? 4. Wie hat sich die Landesregierung bei der Abstimmung im Rahmen der Sitzung der Kultusministerkonferenz vom 12. Oktober 2018 verhalten? a) Falls die Landeregierung mit Ja gestimmt hat, aus welchen Gründen erfolgte diese Positionierung? b) Falls die Landesregierung mit Nein gestimmt hat, aus welchen Gründen erfolgte diese Positionierung? 5. Wie haben sich die anderen Länder verhalten? 6. Welche Auswirkungen hat die gescheiterte Verständigung der Kultusministerkonferenz auf den weiteren Prozess der Reform des Zulassungsverfahrens? 7. Welche Auswirkungen hat die Situation auf die Thüringer Hochschulen? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Tischner, Prof. Dr. Voigt und Zippel (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6587 Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 14. Dezember 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Rahmen der Sitzung der Kultusministerkonferenz am 11./12. Oktober 2018 verständigten sich die Länder darauf, die Höhe der künftig geltenden Quoten bei der Studienplatzvergabe in zentral zulassungsbeschränkten Studiengängen zunächst offen zu lassen und die Entscheidung darüber zu einem späteren Zeitpunkt zu treffen. Diesem Kompromissvorschlag hat Thüringen zugestimmt. Die Entscheidung über die konkrete Höhe der Quoten ist in der Kultusministerkonferenz am 6. Dezember 2018 getroffen worden. Danach werden künftig in der Abiturbestenquote 30 Prozent, in der zusätzlichen Eignungsquote zehn Prozent und im Auswahlverfahren der Hochschulen 60 Prozent der Studienplätze vergeben. Zu 2.: Die Landesregierung begrüßt die Einführung beziehungsweise die Anwendung entsprechender Kriterien im Rahmen des künftigen Zulassungsverfahrens. Zu 3.: Die Landesregierung begrüßt die Aufnahme einer entsprechenden Übergangslösung, auch wenn diese nach dem Rechtsgutachten rechtlich nicht geboten ist. Zu 4. a) und 4. b): Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die Landesregierung hat dem im Rahmen der Sitzung der Kultusministerkonferenz vom 11./12. Oktober 2018 verhandelten Kompromiss zugestimmt. Die Zustimmung erfolgte, weil die seinerzeit formulierten Eckpunkte des künftigen Staatsvertrags aus Sicht der Landesregierung als inhaltlich zielführend eingeschätzt wurden. Zu 5.: Die Länder haben mehrheitlich zugestimmt. Lediglich drei Länder haben sich der Stimme enthalten. Zu 6.: In der Sitzung der Kultusministerkonferenz am 11./12. Oktober 2018 erfolgte eine Verständigung über die Eckpunkte des künftigen Staatsvertrags. Eine gescheiterte Verständigung liegt nicht vor. Der Staatsvertragsentwurf ist wie dargestellt am 6. Dezember 2018 von der Kultusministerkonferenz beschlossen worden und soll anschließend rechtlich umgesetzt werden. Zu 7.: Betroffen von den Neuregelungen der Hochschulzulassung für das Studium der Medizin (und anderer zentral zulassungsbeschränkter Studiengänge) ist in Thüringen allein die Friedrich-Schiller-Universität Jena. Die konkreten Auswirkungen auf die Friedrich-Schiller-Universität Jena ergeben sich im Zuge der landesrechtlichen Umsetzung des neuen Staatsvertrags für die Hochschulzulassung ab dem Jahr 2020. Tiefensee Minister Überarbeitung des Zulassungsverfahrens zum Medizinstudium Wir fragen die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4. a) und 4. b): Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: