19.12.2018 Drucksache 6/6590Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. Januar 2019 Geplanter Schlosskauf durch die Gemeinde Crossen an der Elster Die Kleine Anfrage 3416 vom 19. Oktober 2018 hat folgenden Wortlaut: Medienberichten zufolge hat der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschlossen das Schloss Crossen von Bad Köstritz zu erwerben. Da die Gemeinde nicht in der Lage ist, den Kaufpreis in Höhe von insgesamt 350.000 Euro alleine aufzubringen, stellt der Freistaat Thüringen in Aussicht, den Kauf zu einhundert Prozent zu bezuschussen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung den Kauf des Schlosses vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Gemeinde Crossen an der Elster sowie der Tatsache, dass infolge des geplanten Kaufs voraussichtlich weitere regelmäßig wiederkehrende Kosten für das Schloss anfallen werden? 2. Mit welchem Wert bewertet die Landesregierung die Liegenschaft des Schlosses und auf welcher Grundlage basiert diese Kalkulation? 3. Liegt der Landesregierung ein Kostenplan für das Schloss durch die Gemeinde Crossen vor? 4. Auf welche Höhe belaufen sich die ermittelten Investitionskosten? 5. Wie hoch sind gegenwärtig die Rücklagen der Gemeinde Crossen? 6. Hat die Landesregierung bereits in der Vergangenheit der Gemeinde Crossen von dem Kauf des Schlosses abgeraten? Falls ja, in welchem Jahr war das, was war der genaue Grund dafür, wie hoch war der Kaufpreis für das Schloss und wie hoch waren jeweils die Rücklagen und der Schuldenstand der Gemeinde Crossen zu diesem Zeitpunkt? 7. Welche regelmäßig wiederkehrenden Kosten für das Schloss werden zukünftig voraussichtlich noch anfallen und wer wird diese Kosten zu tragen haben? 8. Wie viele Vollzeitbeschäftigteneinheiten wird die Gemeinde Crossen für den Unterhalt und die Nutzung der Liegenschaft jährlich bereitstellen und zu welchen Kosten? 9. Wie hat sich die Pro-Kopf-Verschuldung sowie die Gesamtverschuldung der Gemeinde Crossen an der Elster in dem Zeitraum von 2005 bis 2018 entwickelt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6590 10. Wie bewertet die Landesregierung die zukünftige Entwicklung der finanziellen Situation der Gemeinde Crossen an der Elster und wie begründet sie ihre Einschätzung? 11. Welche Erlöse hat die Landesregierung bei dem Verkauf ähnlicher Objekte in den letzten zehn Jahren erzielt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 12. Hat die Gemeinde Crossen für die Liegenschaft Schloss Crossen ein Nutzungskonzept eingereicht? Falls nein, warum nicht? Falls ja, welche Schwerpunkte beabsichtigt die Gemeinde in dem Konzept zu verfolgen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 17. Dezember 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: In Sorge um die Zukunft des Schlosses und in der Verantwortung für den Erhalt für kunsthistorische Bauwerke befürwortet die Landesregierung den Kauf des Schlosses durch die Gemeinde Crossen. Mit dem Ankauf des Schlosses durch die Gemeinde Crossen wird sichergestellt, dass das Kulturdenkmal einer breiten Öffentlichkeit zugänglich und dessen Erhaltung gesichert bleibt und es darüber hinaus wieder einer langfristigen Nutzung zugeführt wird. Unterstützt wird die Gemeinde Crossen hierbei maßgeblich durch den Verein Freunde und Förderer des Schlosses Crossen e. V. Die laufenden Kosten des Schlosses sind nach Kenntnis der Landesregierung derzeit weitgehend abgesichert. Im Zuge einer gezielten Nutzbarmachung der Schlossanlage wird davon ausgegangen, dass sich zukünftig wiederkehrende Ausgaben mit den Einnahmen amortisieren. Zu 2.: Der Wert der Schlossanlage bestimmt sich anhand des Preises, für welchen das Schloss im allgemeinen Geschäftsverkehr beziehungsweise auf dem Markt durch einen Käufer erworben beziehungsweise welcher Wert am Markt erzielt werden kann. Die Stadt Bad Köstritz hat das Schloss für 350.000 Euro im März 2017 von der damaligen Eigentümerin gekauft und möchte das Schloss nun für den gleichen Preis weiter veräußern . Es sind keine Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass sich der Wert des Schlosses seit März 2017 verändert hat. Aus diesem Grund ist der Kaufpreis für das Schloss als angemessen anzusehen. Zu 3.: Es wird davon ausgegangen, dass sich der Begriff "Kostenplan" auf die regelmäßig wiederkehrenden Kosten für das Schloss bezieht. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Zu 4.: Das Schloss befindet sich derzeit in einem guten baulichen Zustand. Durch Substanzsicherungsmaßnahmen in den letzten Jahren wurden Dach und Grundmauern gesichert. Die weiteren Investitionen hängen davon ab, welche konkrete Nutzung im Schloss in den nächsten Jahren vorgesehen ist. Für die Fortsetzung der derzeitigen kulturellen Nutzung sind nur laufende Substanzerhaltungskosten aufzubringen, die aufgrund des Zustands gering sind. Für eine prunkvolle Herrichtung der Schlossanlage mit Renovierung und Restaurierung aller Gewerke würden nach einer Schätzung Investitionskosten in Höhe von 15 bis 20 Millionen Euro anfallen. Zu 5.: Die allgemeine Rücklage beträgt per 31. Dezember 2017 27.600 Euro. Durch eine planmäßige Zuführung in Höhe von 49.200 Euro wird die Gemeinde Crossen voraussichtlich per 31. Dezember 2018 über eine allgemeine Rücklage in Höhe von 76.800 Euro verfügen. Zu 6.: Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde für die Gemeinde Crossen ist gemäß § 118 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis. Nach Mitteilung der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde hat diese der Gemeinde nicht explizit vom Erwerb des Schlosses von der Stadt Bad Köstritz abgeraten. Zu 7.: Nach Kenntnis der Landesregierung finanziert derzeit der Förderverein die laufenden Betriebskosten des Schlosses durch Einnahmen aus Veranstaltungen. Diese Art der Finanzierung soll beibehalten werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Bauliche Instandhaltungskosten können unter anderem durch das Land mit Denkmalfördermitteln finanziert werden. 3 Drucksache 6/6590Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 8.: Die Gemeinde Crossen hat in ihrem Stellenplan im Haushaltsjahr 2018 vier Stellen, davon drei für Gemeindearbeiter , ausgewiesen. Die konkrete Ausgestaltung der Aufgabenwahrnehmung durch die Gemeinde obliegt dieser im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Zu 9.: Zur Beantwortung der Frage wurden die veröffentlichten Daten "Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände in Thüringen" des Landesamtes für Statistik herangezogen. Für das Jahr 2018 liegen noch keine Angaben vor. Jahr Gesamtverschuldung in 1.000 Euro Pro-Kopf-Verschuldung in Euro 2005 - - 2006 - - 2007 - - 2008 - - 2009 - - 2010 - - 2011 - - 2012 - - 2013 270 159 2014 714 431 2015 670 419 2016 837 533 2017 781 501 Zu 10.: Die Gemeinde Crossen weist nach Auskunft der zuständigen unteren Rechtsaufsichtsbehörde in der Berechnung der sogenannten freien Finanzspitze folgende Überschüsse aus: Jahr freie Finanzspitze in Euro 2019 12.900 2020 12.400 2021 38.300 Die zukünftige Entwicklung der finanziellen Situation der Gemeinde Crossen zeigt insoweit eine positive Tendenz auf. Zu 11.: In den vergangenen zehn Jahren hat der Landesbetrieb Thüringer Liegenschaftsmanagement lediglich ein ähnliches Objekt zu einem Kaufpreis von einem Euro an einen privaten Dritten veräußert. Bei diesem Objekt handelte es sich um die Ruine der ehemaligen Wasserburg Dölau. Die Veräußerung erfolgte im Jahr 2010. Der Kaufpreis entsprach dem vom damaligen Staatsbauamt Gera ermittelten Verkehrswert. Zu 12.: Es wurde ein Nutzungskonzept eingereicht. Dieses enthält Vorhaben für eine kurzfristige, eine mittelfristige und eine langfristige Planung. Schwerpunkt ist hierbei die Ausrichtung auf eine multifunktionale Nutzung (Durchführung kultureller Veranstaltungen, unter anderem Konzerte, Lesungen, Märkte, Kunstausstellungen , die Einrichtung eines Hochzeitszimmers, eines Schloss-Cafés, die Unterbringung einer Bildungsstätte und/oder eines Hotels sowie die Herrichtung zu Wohnzwecken). Maier Minister Geplanter Schlosskauf durch die Gemeinde Crossen an der Elster Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: