20.12.2018 Drucksache 6/6604Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. Januar 2019 Umgang mit linksextremistischer Musik in Thüringen allgemein und speziell bezogen auf die Band "Feine Sahne Fischfilet" - Teil II Die Kleine Anfrage 3329 vom 14. September 2018 hat folgenden Wortlaut: Hass-Musik besitzt für die extremistische Szene eine nicht zu unterschätzende Bedeutung und findet sich nicht nur im Rechtsextremismus, sondern derartige Musik gibt es auch im Linksextremismus. Hierbei ist "linksextremistische" Musik als eine Sammelbezeichnung zu verstehen, in der sich Texte mit linksextremistischen Ideologien und unterschiedliche Musikstile wiederfinden. Dabei ist der Blick auf den Text/lnhalt entscheidend . Eine wichtige Rolle bei linksextremistischer Musik spielen Feindbildkonstruktionen; Hass-Musik mit linksextremistischen Bezügen thematisiert insbesondere den Staat und seine Repräsentanten - vorwiegend die Polizei - sowie einen linksextremistisch verstandenen Antifaschismus. Folgende Funktionen der linksextremistischen Musik werden in der Forschung beschrieben: Rekrutierungsfunktion (Gewinnung neuer Anhänger), Finanzierungsfunktion (Verkauf der Musik) und Mobilisierungsfunktion der eigenen Anhänger . Von Teilen der Forschung wird eine kritischere und systematischere Beobachtung linksextremistischer Musik angemahnt. An Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wurde öffentlich Kritik geübt, nachdem er via Facebook seine Unterstützung für ein Konzert gegen Rechts in Chemnitz, wo auch die linksgerichtete Punkband "Feine Sahne Fischfilet" auftrat, kundtat. Denn "Feine Sahne Fischfilet" sind umstritten. Die Band wurde über Jahre im Verfassungsschutzbericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern wegen "linksextremistischer Bestrebungen " aufgeführt. Ihr wurde eine "explizit anti-staatliche Haltung" bescheinigt. Das Ministerium für Inneres und Europa des Landes Mecklenburg-Vorpommern äußerte sich seinerzeit zur Nennung der Band im Verfassungsschutzbericht nach Zeitungsangaben dahingehend, dass die Band "fester Bestandteil der autonomen Szene in Mecklenburg-Vorpommern" sei, und wies darauf hin, dass einige Bandmitglieder wegen politisch motivierter Gewaltstraftaten aufgefallen seien. Die aktuelle Tour führt die Band auch nach Thüringen (Saalfeld und Erfurt). Wie der Facebook-Seite der Band zu entnehmen ist, pflegt eine Abgeordnete des Thüringer Landtags der Fraktion DIE LINKE, der auf dem jüngsten Album "Sturm & Dreck" der Song "Angst frisst Seele auf" gewidmet wurde, eine enge Freundschaft zur Band. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung bezüglich linksextremistischer Musik und Jugendschutz und wie begründet sie ihre Antwort? 2. Behandelt die Landesregierung Veranstaltungen der linksextremistischen Musikszene in Thüringen gleichwertig mit den Veranstaltungen der rechtsextremistischen Musikszene und wie begründet sie ihre Antwort? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6604 3. Gibt es Bestrebungen seitens der Landesregierung - ähnlich zu Rechtsrockveranstaltungen - Veranstaltungen der linksextremistischen Musikszene in Thüringen zu unterbinden und wenn nein, warum nicht? Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Landesregierung gegebenfalls hierbei die Kommunen? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Gruppe "Feine Sahne Fischfilet" im Hinblick auf die Möglichkeit der Einordnung der Band als linksextremistische Bestrebung und wie begründet sie ihre Antwort? 5. Gibt es Bestrebungen der Landesregierung im Fall der Gruppe "Feine Sahne Fischfilet" deren Konzerte in Thüringen zu unterbinden und wie begründet sie ihre Antwort? 6. Wie bewertet die Landesregierung die öffentliche Positionierung der Landtagsabgeordneten der Fraktion DIE LINKE zur vom Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommerns beobachteten Gruppe "Feine Sahne Fischfilet" vor dem Hintergrund, dass die Möglichkeit der Einordnung der Band als linksextremistische Bestrebung besteht? 7. Welche gemeinsamen Auftritte von Abgeordneten der Regierungsfraktionen des Thüringer Landtags mit der Band fanden nach Kenntnis der Landesregierung im Vorfeld von Konzerten der Band statt? Hat die Landesregierung Erkenntnisse über geplante gemeinsame Auftritte? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 18. Dezember 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Jugendschutzrelevanz musikalischer Werke bestimmt sich nach den Regelungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Erfüllen musikalische Werke auf Trägermedien die Voraussetzungen einer schweren Jugendgefährdung gemäß § 15 Abs. 2 JuSchG oder sind die nach einer Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen, vergleiche § 15 Abs. 1 JuSchG, unterliegen sie umfassenden Abgabe- und Werbeverboten an Kinder und Jugendliche. Dies umfasst auch ein Verbot der Aufführung zu Konzerten, zu denen Kinder und Jugendliche ungehinderten Zugang haben. Musik ist jugendgefährdend, wenn sie dazu geeignet ist, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person zu gefährden. Die Fälle schwerer Jugendgefährdung sind gesetzlich definiert, vergleiche § 15 Abs. 2 JuSchG (unter anderem Kriegsverherrlichung, menschenrechtsverachtende Gewaltdarstellung, Darstellung selbstzweckhafter Gewalt). Die Entscheidung, ob eine Jugendgefährdung vorliegt, ist das Ergebnis einer umfassenden Abwägung objektiver Kriterien. Der ideologische Hintergrund eines Werks ist für die Beurteilung nicht maßgeblich. Zu 2.: Die Entscheidung, ob von einer Veranstaltung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung droht und in der Folge beschränkende Verfügungen zu erlassen sind, erfolgt je nach Art der Veranstaltung auf Grundlage der bestehenden versammlungs- beziehungsweise ordnungs- und polizeirechtlichen Bestimmungen. Hierbei werden unter Beachtung des Neutralitätsgrundsatzes alle verfügbaren Erkenntnisse objektiv bewertet. Zu 3.: Sofern von einer extremistischen Veranstaltung in der Prognose beziehungsweise im Verlauf eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht, werden diese bereits im Vorfeld konsequent beauflagt, verboten oder aufgelöst. Dies betrifft sowohl rechts- als auch linksextremistische Veranstaltungen. Bespielweise wurde ein Auftritt der Gruppe "Grup Yorum" in Thüringen im Rahmen eines Festivals im Mai 2018 zunächst behördlich untersagt und konnte nur nach einem einstweiligen Rechtschutzverfahren unter Auflagen stattfinden. Die zuständigen Behörden stehen in solchen Fällen in unmittelbarem Kontakt. So werden alle Veranstaltungen mit der Polizei auf kommunaler Ebene besprochen und Maßnahmen situativ im Rahmen der originären Zuständigkeiten festgelegt. Das Thüringer Landesverwaltungsamt unterstützt ebenfalls im Rahmen der Fachaufsicht bei relevanten Problemstellungen. Soweit versammlungsrechtliche oder ordnungsrechtliche Fragen betroffen sind, steht zudem das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales in regelmäßigem Austausch mit den zuständigen Behörden. 3 Drucksache 6/6604Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 4.: Die Bewertung der aus Mecklenburg-Vorpommern stammenden Band "Feine Sahne Fischfilet" obliegt den örtlich zuständigen Behörden. Das föderale System der Bundesrepublik hat es mit sich gebracht, dass neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz auch 16 Landesbehörden existieren. Die 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz agieren folglich im Zuständigkeitsbereich ihres Landes. Prinzipiell liegt der Zuständigkeit für Personenzusammenschlüsse und Einzelpersonen das "Wohnortprinzip" zugrunde. Die Band "Feine Sahne Fischfilet" und alle ihre Mitglieder haben ihren Wohnsitz ausschließlich in Mecklenburg-Vorpommern . Somit ist eine klare und ausschließliche Zuständigkeit der dortigen Landesbehörden gegeben. Zu 5.: Auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 wird verwiesen. Zu 6.: Die Landesregierung kommentiert Äußerungen der Mitglieder des Thüringer Landtags nicht. Gemäß Artikel 53 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen sind Abgeordnete als Vertreter aller Bürgerinnen und Bürger des Landes an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verantwortlich. Zu 7.: Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der beiden Fragestellungen vor. Maier Minister Umgang mit linksextremistischer Musik in Thüringen allgemein und speziell bezogen auf die Band "Feine Sahne Fischfilet" - Teil II Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: