20.12.2018 Drucksache 6/6607Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. Januar 2019 Das geplante Thüringer Verwaltungsreformgesetz unter Berücksichtigung des Landesbergamts und der Thüringer Rohstoff- und Bergbauindustrie Die Kleine Anfrage 3449 vom 13. November 2018 hat folgenden Wortlaut: Die geplante Verwaltungsreform der Thüringer Landesverwaltung erhebt gemäß der Landesregierung den Anspruch, den Anforderungen der Thüringer Wirtschaft zu entsprechen. Zudem ist überall in der Gesellschaft und der Wirtschaft festzustellen, dass steile Hierarchien in flache Strukturen umgebaut werden und dem einzelnen Mitarbeiter eine größere Verantwortung eingeräumt wird. Im Wettbewerb um qualifiziertes Fachpersonal gewinnen weiterhin moderne flache Organisationsstrukturen immer mehr an Bedeutung, insbesondere in den Wirtschaftsbereichen Rohstoffgewinnung und Bergbau. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie sind die Belange der Thüringer Rohstoff- und Bergbauindustrie, die seit dem Jahr 2013 immer wieder von deren Vertretern vorgetragen wurden, in den Prozess der Verwaltungsreform eingeflossen und welche Forderung der Thüringer Rohstoff- und Bergbauindustrie fanden im Gesetzentwurf der Landesregierung keine Berücksichtigung und warum nicht? 2. Warum soll das Thüringer Landesbergamt aufgelöst werden, obwohl es bereits heute alle Anforderungen erfüllt, die mit der Verwaltungsreform erreicht werden sollen und welche Verbesserungen verspricht sich die Landesregierung von der Auflösung des Landesbergamts? 3. Warum wird die Chance der Verwaltungsreform nicht genutzt, das Thüringer Landesbergamt und den Technischen Umweltschutz, der gegenwärtig im Landesverwaltungsamt angesiedelt ist, dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zuzuordnen und damit den Forderungen verschiedener Thüringer Wirtschaftsverbände zu entsprechen? 4. Warum sollen die im eigenständigen Landesbergamt bereits bestehenden und die von verschiedenen Thüringer Wirtschaftsverbänden als effektiv und effizient angesehenen flachen Verwaltungsstrukturen zugunsten steilerer Hierarchieformen in einer umweltrechtlichen Großbehörde abgeschafft werden? 5. Wie begründet die Landesregierung die Tatsache, dass für die neue geplante Landesbehörde "Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz" bis zum jetzigen Zeitpunkt weder ein Organigramm noch eine Geschäftsvertretung dem Landtag vorgelegt werden konnten? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Rietschel (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6607 6. Wie soll aus Sicht der Landesregierung sichergestellt werden, dass die personell kleinen, aber hochspezialisierten Aufgabenbereiche der Thüringer Bergverwaltung und des Geologischen Dienstes des Landes auch langfristig personell ausreichend ausgestattet sind und nicht ihre Fachkompetenz verlieren? 7. Hält die Landesregierung die Struktur der geplanten Behörde "Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz" personell, fachlich und rechtlich für zukunftsfähig im Wettbewerb um qualifiziertes Fachpersonal und wie begründet sie ihren Standpunkt? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 19. Dezember 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Vertreter der Thüringer Rohstoff- und Bergbauindustrie haben wiederholt Bedenken vorgetragen, dass sich durch das beabsichtigte Zusammenführen von bisher selbständigen Verwaltungs- und Aufgabenbereichen verwaltungsinterne Prozessabläufe verzögern und es somit zu einer Verringerung der Leistungsfähigkeit der Bergbehörde kommt. Das Gegenteil ist aber der Fall. Künftig wird die Abstimmung verschiedener Verwaltungsbehörden entfallen. Infolge der Bündelung in einer Behörde werden sich die Entscheidungswege verkürzen. Zu 2.: Die Auflösung des Thüringer Landesbergamtes ist im Rahmen der Umsetzung der Verwaltungsreform im Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz ein Teilaspekt zur Erreichung des Reformziels in seiner Gesamtheit. Mit der Zusammenführung von Aufgabenbereichen der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, dem Thüringer Landesbergamt und dem umweltbezogenen Vollzugsbereich des Thüringer Landesverwaltungsamtes wird unter "einem Dach" ein neues Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz entstehen, welches Fachbehörde und Vollzug in einer Umweltbehörde bündelt. Darüber hinaus werden Dienst- und Fachaufsicht der betroffenen Fachgebiete im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz vereint, was eine größere Flexibilität gewährleistet und Entscheidungswege verkürzt. Zudem ist mit dem Erhalt der bisher bestehenden Dienststellen des Thüringer Landesbergamtes sichergestellt , dass die Aufgaben an den Standorten in Gera und Bad Salzungen weiterhin vom dortigen Fachpersonal erledigt werden, so dass auch die Rolle des Thüringer Landesbergamtes als leistungsfähige Aufsichtsund Genehmigungsbehörde in keiner Weise gefährdet ist. Insofern verbleiben Mitarbeiter des Thüringer Landesbergamtes als Ansprechpartner der Bergbau- und Rohstoffindustrie an gewohnter Stelle. Zu 3.: Mit Beginn der Legislaturperiode wurden mit Kabinettbeschluss vom 24. März 2015 die Zuständigkeiten der einzelnen Ministerien neu festgelegt. Dabei wurde entschieden, Bergbau und Technischen Umweltschutz im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz zu belassen. Die Zuordnung ist sachgerecht und hat sich bewährt. Zu 4.: Mit der Verwaltungsreform werden nicht flache Verwaltungsstrukturen zugunsten steilerer Hierarchieformen abgeschafft. Die Bergverwaltung als Teil einer Fachabteilung im neuen Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz untersteht lediglich - wie alle anderen Fachabteilungen - einem gemeinsamen Behördenleiter. Zu 5.: Das Ziel in der aufbauorganisatorischen Ausrichtung des neuen Landesamtes bestand darin, Fach- und Vollzugsaufgaben in der Behörde zu vereinen, um zukünftig auch fachbezogene Synergieeffekte erzielen zu können. Hierzu waren erhebliche Abstimmungen zwischen den Fachvertretern der beteiligten Behörden und Verwaltungen erforderlich, um zu einem für alle Beteiligten akzeptablen Ergebnis zu gelangen. Bisher wurde von einer Übersendung des Geschäftsverteilungsplans abgesehen, da sich dieser noch in der Feinabstimmung befindet. 3 Drucksache 6/6607Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 6.: Zunächst wird von den personalführenden Stellen grundsätzlich eine frühzeitige beziehungsweise lückenlose (Nach)Besetzung von freiwerdenden Stellen/Dienstposten im Rahmen des vorgegebenen Einstellungskorridors angestrebt. Dies gilt insbesondere auch für hochspezialisierte Aufgabenbereiche. In den nächsten Jahren wird eine Vielzahl von Bediensteten im Thüringer Landesdienst altersbedingt ausscheiden. Ohne ein wirksames Informationsmanagement würde das lange angesammelte Knowhow, insbesondere der diensterfahrenen Bediensteten, unwiederbringlich verloren gehen. Neben der qualifizierten Nachbesetzung wird es daher - unter Berücksichtigung der Maßgaben des von der Landesregierung beschlossenen Personalentwicklungskonzepts (PEK 2025) - in zunehmendem Maße zur Bewältigung der anfallenden Aufgaben in den jeweiligen Organisationseinheiten darauf ankommen, den Informationstransfer zu organisieren und ein Informationsmanagement aufzubauen. Zu 7.: Die Frage kann nicht isoliert für eine einzelne Behörde beantwortet werden. Die öffentlichen Verwaltungen in Thüringen müssen sich in den nächsten Jahren vielfältigen Herausforderungen stellen. Zu nennen sind dabei der demografische Wandel, die zu erwartenden finanziellen Entwicklungen der öffentlichen Haushalte und die damit einhergehenden notwendigen Personalkostenreduzierungen, vor allem aber die Anpassungserfordernisse der öffentlichen Verwaltung durch Spezialisierungsnotwendigkeit und die rasant fortschreitende Entwicklung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik. Zudem steht die öffentliche Verwaltung in der Konkurrenz mit Unternehmen um Investitionen und Arbeitskräfte. Die Landesregierung erarbeitet derzeit ein Konzept zur Steigerung der Attraktivität des Öffentlichen Dienstes im Freistaat Thüringen, um hier einheitliche Standards mit dem Ziel zu setzen, den Landesdienst in seiner Gesamtheit als begehrte Marke zu etablieren, die potenzielle Bewerber anzieht und die bereits vorhandenen Mitarbeiter nachhaltig an sich bindet. Siegesmund Ministerin Das geplante Thüringer Verwaltungsreformgesetz unter Berücksichtigung des Landesbergamts und der Thüringer Rohstoff- und Bergbauindustrie Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: