21.12.2018 Drucksache 6/6608Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. Januar 2019 Neonazi-Festival am 5. und 6. Oktober 2018 in Apolda - Finanzen Die Kleine Anfrage 3403 vom 15. Oktober 2018 hat folgenden Wortlaut: Am 5. und 6. Oktober 2018 fand das Neonazi-Festival "Rock gegen Überfremdung Ill" in Apolda statt, bei dem bis zu 800 Personen teilgenommen haben sollen. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung Erkenntnisse über die Eintritts- beziehungsweise Einlassregeln der benannten Veranstaltung am 5. sowie 6. Oktober 2018? 2. Ist der Landesregierung bekannt, ob die Einlassregeln durch die Versammlungsbehörde oder Sicherheitsbehörden beobachtet und überprüft wurden und wenn ja, in welcher Weise und mit welchem Ergebnis? 3. Hat die Landesregierung Kenntnis, ob die Teilnahme an den beiden Rechtsrock-Konzerten auch ohne die Zahlung eines Eintritts möglich war und wenn ja, wie ist dies belegt? 4. Kann die Landesregierung bestätigen, dass für die Veranstaltung im Vorfeld Eintrittskarten beziehungsweise Tickets verkauft wurden und wenn ja, in welcher Anzahl und zu welchem Preis? 5. Wie bewertet die Landesregierung vor dem Hintergrund der Frage 4, dass die Veranstaltung im Rahmen des Versammlungsrechts stattfand? 6. Welche Informationen liegen der Landesregierung über den oder die Empfänger möglicher Transaktionen für Karten im Vorverkauf vor, insbesondere die örtliche Herkunft und strukturelle Einbindung eines Kontoinhabers? 7. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse oder Anhaltspunkte über Kosten für das als politische Versammlung angemeldete Rechtsrock-Konzert vor, wie beispielsweise Bühne, Technik, Zelt et cetera (wenn ja, bitte einzeln nach Datum und Posten auflisten)? 8. Kann die Landesregierung eine Schätzung über Umsatz, Kosten und Gewinn der Rechtsrock-Veranstaltung abgeben (wenn ja, bitte einzeln auflisten)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6608 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 20. Dezember 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Veranstalter verzichtete auf den Verkauf von Eintrittskarten und die Durchführung von Einlasskontrollen . Allerdings wurden im Verlauf der Veranstaltung Spenden gesammelt. Besitzer von Karten für die abgesagte Veranstaltung in Mattstedt konnten kostenlos an der "Ersatzveranstaltung" in Apolda teilnehmen. Zu 2.: Vor Versammlungsbeginn fand mit den Ordnungs- und Sicherheitsbehörden eine Begehung des Versammlungsgeländes statt. Der Einlass wurde durch polizeiliche Einsatzkräfte beobachtet. Zu 3.: Der Zutritt war ohne Zahlung eines Eintrittsgeldes möglich. Während der Beobachtung durch die Polizei konnte kein Bezahlverhalten festgestellt werden. Zu 4.: Der Landesregierung ist bekannt, dass im Vorfeld bei dem rechtsextremistischen Online-Versandhandel "Das Zeughaus" aus Niedersachsen Eintrittskarten für 35 Euro zuzüglich Versandkosten von drei Euro beziehungsweise acht Euro (bei Nachnahme) erworben werden konnten. Der Sammelpreis für 50 Tickets betrug 1.500 Euro. Vor der abgesagten Veranstaltung in Mattstedt am 25. August 2018 teilte der Veranstalter mit, dass 2.050 Tickets verkauft worden seien. In welcher Anzahl darüber hinaus Eintrittskarten verkauft worden sind, ist nicht bekannt. Zu 5.: Das Neonazi-Festival stellt eine sogenannte gemischte Veranstaltung dar mit einer Gemengelage von Bestandteilen mit kommunikativen Zwecken und solchen mit unterhaltendem Charakter. Maßgeblich für die Einordnung als Versammlung sind Gesamtgepräge und angemessene Gewichtung der Zwecke und weiterer Begleitumstände. Einschlägige Musikbeiträge deutet die Rechtsprechung überwiegend als kommunikative Kundgabemittel. Eintrittsgelder lassen den Versammlungscharakter nicht ohne Weiteres entfallen. Erst ein auffälliges Missverhältnis von Einnahmen und Ausgaben kann im Einzelfall die Versammlungszwecke überwiegen. Welche kalkulatorischen Maßstäbe ein solches Missverhältnis voraussetzt, ist in der Rechtsprechung noch nicht geklärt. In diesem Zusammenhang weist das Oberverwaltungsgericht Weimar darauf hin, dass Gerichte in den Eilverfahren nur Interessen abwägen und keine schwierigen Rechtsfragen lösen (vergleiche Beschluss vom 12. Juli 2018 - 3 EO 544/17). Das Neonazi-Festival in Apolda haben die Verwaltungsgerichte ebenso wie vergleichbare Veranstaltungen in Themar 2017 als Versammlung behandelt. Zu 6.: Der Kartenvorverkauf erfolgte über das Internetportal "das-Zeughaus.com". Im dortigen Impressum sind eine Postanschrift aus Spanien und eine Telefonnummer aus Lingen (Ems)/Niedersachsen angegeben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Zu 7.: Abseits der Eigenangaben des Veranstalters über soziale Medien, dass die Ausgaben nicht durch die Einnahmen im Vorverkauf gedeckt worden seien, liegen keine offenen Erkenntnisse über die konkreten Kosten der Veranstaltung vor. Zu 8.: Die Landesregierung sieht von einer Schätzung im Sinne der Fragestellung ab. Sie wäre rein spekulativ. Maier Minister Neonazi-Festival am 5. und 6. Oktober 2018 in Apolda - Finanzen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: