27.05.2015 Drucksache 6/661Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. Juni 2015 Neuzuschnitt der Ressorts und Kosten für Umzüge (Teil 2) Die Kleine Anfrage 247 vom 27. März 2015 hat folgenden Wortlaut: In einem Beitrag der Südthüringer Zeitung (Bad Salzungen) vom 18. Februar 2015 wurde angegeben, dass der Umbau der Ministerien in Thüringen beim Sparen helfen soll. Durch die Veränderung des Zuschnitts der Ressorts und den Umzug einzelner Bereiche würden künftig Mietkosten in Höhe von 600.000 Euro weniger pro Jahr anfallen. Nach einem Bericht der Thüringer Allgemeinen vom 26. März 2015 beträgt die Mieterspar nis aktuell nur noch 561.000 Euro. Dem stünden Kosten allein für den Umzug von 733.000 Euro gegenüber. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die Miet- und Nebenkosten pro Quadratmeter Bürofläche und pro Quadratmeter sonstige Nutzfläche für die von dem Auszug betroffenen Räume, für die neu bezogenen oder zu beziehenden Räume sowie für die gegebenenfalls geprüften Alternativen (bitte einzeln auflisten)? Welche weiteren Kosten fallen pro Quadratmeter an (bitte einzeln auflisten)? 2. Sind Neuanmietungen geplant oder vorgenommen worden? Wenn ja, zu welchen Konditionen (bitte einzeln auflisten nach Behörde, Liegenschaft, Fläche, Laufzeit, Miet- und Nebenkosten, Provisionen)? 3. Welche Folgenutzungen sind für die vom Auszug betroffenen Liegenschaften und Büroflächen ver einbart oder geplant (bitte einzeln auflisten)? Welche Kosten fallen in welcher Höhe und wie lange für Liegenschaften und Büroflächen nach dem Auszug an (bitte einzeln auflisten nach Kostenart)? Entsteht durch den Auszug Leerstand, für den bis zum Ablauf der Mietzeit weiterhin Miete zu zahlen ist? Wenn ja, wie lange? Entgehen dem Freistaat Mieteinnahmen für nach dem Auszug leerstehende Räume der Liegenschaften im Landeseigentum? Wenn ja, für welchen Zeitraum und in welcher Höhe? Wenn nein, in welcher Höhe werden Mieteinnahmen erzielt? 4. Welche Mietkostenersparnis wird für welchen Zeitraum insgesamt sowie bezogen auf die einzelnen Behörden erreicht (bitte Einzel- und Gesamtrechnung angeben)? 5. Wie hoch sind die geschätzten Umzugskosten insgesamt, einschließlich der Kosten und Investitionen für die Herstellung der Arbeitsfähigkeit (bitte einzeln ausweisen: Neuanbindung der IT, Zugangstechnik, Versorgungstechnik)? 6. Welche Kostenersparnis ergibt sich für den Landeshaushalt durch die beabsichtigten Umzüge unter Berücksichtigung der einmaligen und der laufenden Kosten bis zum Jahr 2019? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/661 7. Wie viele Arbeitstage der Beamten und Tarifbeschäftigten werden mit dem Vollzug des Umzugs belegt sein? Wie hoch schätzt die Landesregierung den auf dem Umzug entfallenden Personalaufwand in Euro sowie die zugehörigen Planungs- und Vollzugskosten? 8. Wie und mit welchem Ergebnis wurden die Personalräte einbezogen? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 26. Mai 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Bei den vom Auszug betroffenen Räumlichkeiten (siehe Antwort zur Kleinen Anfrage 246, Frage 9) handelt es sich jeweils um Teilflächen eines Gebäudes, für die keine genauen Miet- und Nutzungskosten vorlie gen und somit nicht genannt werden können; insbesondere liegen auch keine nutzflächenbezogenen Da ten vor. Unter Berücksichtigung der Absicht, dass neben den Räumlichkeiten in dem Mietobjekt Steiger straße 24 auch die Räumlichkeiten in dem landeseigenen Objekt Hallesche Straße 16 durch eine andere zur Miete untergebrachte Landesbehörde nachgenutzt werden soll, sind diesbezüglich ebenfalls Miet und Nebenkosten zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang wird mit einer Kaltmiete von durchschnittlich 5,24 Euro pro Quadratmeter Mietflä che monatlich sowie mit Betriebskosten gemäß DIN 18960 von 3,00 Euro pro Quadratmeter Mietfläche mo natlich gerechnet. Hinsichtlich der Frage nach den Miet und Nebenkosten für die neu bezogenen oder zu beziehenden Flächen und Alternativen wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 246, Frage 10, verwiesen. Zu 2.: Zurzeit sind keine Neuanmietungen geplant oder vorgenommen worden. Im Falle eines Ministeriums kön nen zukünftige Neuanmietungen nicht ausgeschlossen werden. Zu 3.: Beabsichtigt ist die Nachnutzung durch Landesbehörden. Der Planungs- und Abstimmungsprozess ist noch nicht abgeschlossen, insofern können zu diesbezüglichen Teilfragen noch keine Aussagen gemacht wer den. Weil der Freistaat grundsätzlich keine Landesliegenschaften vermietet, können auch keine Mietein nahmen entgehen. Zu 4.: Hinsichtlich der vom Auszug betroffenen Räumlichkeiten werden im Zusammenhang mit den in der Antwort zu Frage 1 ausgeführten Nachnutzungsabsichten mit folgenden Miet und Nebenkostenersparnissen gerechnet: - Steigerstraße 24, Haus 3 (Mietfläche 4.035 Quadratmeter): Ersparnis an Kaltmiete: ca. 254.000 Euro jährlich; Ersparnis an Betriebskosten: ca. 145.000 Euro jährlich; Ersparnis an Miet- und Betriebskosten insgesamt: ca. 399.000 Euro jährlich. - Hallesche Straße 16 (Die aufgeführte Nutzfläche von 1.196 Quadratmeter entspricht einer Mietfläche von ca. 1.550 Quadratmeter): Ersparnis an Kaltmiete durch Aufgabe anderweitiger Mietflächen (siehe Antwort zu Frage 1): ca. 97.000 Euro jährlich; Ersparnis an Betriebskosten: ca. 56.000 Euro jährlich; Ersparnis an Miet- und Betriebskosten insgesamt: ca. 153.000 Euro jährlich. Insgesamt wird mit einer Miet- und Nebenkostenersparnis von ca. 552.000 Euro jährlich gerechnet. Da der Planungs- und Abstimmungsprozess zur Nachnutzung noch nicht abgeschlossen ist, können noch keine Behörden genannt werden. Zu 5.: Aus Erfahrungswerten ist davon auszugehen, dass Umzugskosten pro umziehenden Mitarbeiter inklusive al ler umzugsbedingten ITAnpassungen von ca. 1.000 Euro entstehen, wobei abhängig von den örtlichen Ge gebenheiten auch geringere Kosten entstehen. Insgesamt wird mit Kosten von ca. 361.000 Euro gerechnet. 3 Drucksache 6/661Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 6.: Es wird eingeschätzt, dass bei einer Nachnutzung der freigezogenen Räumlichkeiten ab dem Jahr 2016 eine Kostenersparnis bis zum Jahr 2019 von ca. 1.847.000 Euro ergibt. Anzumerken ist, dass im Zusammenhang mit der Nachnutzung der freigezogenen Räumlichkeiten weitere Umzugskosten von ca. 180.000 Euro entstehen werden. Zu 7.: Mit der Planung und Durchführung der Umzüge sind die jeweiligen Referate "Innerer Dienst und Organisa tion" betraut. Die entsprechenden Mitarbeiter erbringen die diesbezüglichen Leistungen im Rahmen ihrer regulären Arbeitszeit je nach Bedarf. Eine diesbezügliche Zeiterfassung erfolgt nicht, insofern können hier zu keine Angaben gemacht werden. Von den Umzügen sind rund 360 Mitarbeiter betroffen. Es wird hierfür von einem durchschnittlichen Zeit aufwand je Mitarbeiter von ca. zwei Arbeitstagen ausgegangen. Bei Annahme einer durchschnittlichen Ent gelt- bzw. Besoldungsstufe E 11/A 11 ergibt sich für die Umzüge der Mitarbeiter ein Personalaufwand von ca. 200.000 Euro. Zu 8.: Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit wurden die Personalräte über die Entscheidung zur räum lichen Unterbringungskonzeption informiert. Im Zuge der konkreten Belegungs und Umzugsplanung wer den die Personalräte gemäß Thüringer Personalvertretungsgesetz beteiligt. Keller Ministerin