08.01.2019 Drucksache 6/6623Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 15. Januar 2019 Hammerskin-Konzert in Thüringen Die Kleine Anfrage 3485 vom 29. November 2018 hat folgenden Wortlaut: Am 27. Oktober 2018 fand im sogenannten "Veranstaltungszentrum Erfurter Kreuz" in Kirchheim ein konspirativ organisiertes Hammerskin-Konzert statt, zu dem circa 250 Teilnehmer angereist sein sollen. Unter den angereisten Teilnehmern befanden sich unter anderem Personen aus mehreren Bundesländern, aber auch aus den Niederlanden. Im Vorfeld der Veranstaltung gab es nach meiner Wahrnehmung umfangreiche Polizeikontrollen der anreisenden Teilnehmer. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu den Veranstaltern und Organisatoren des Konzerts vor? 2. Wurde die Veranstaltung im Vorfeld bei den zuständigen Behörden angezeigt, wenn ja, als was, wann und welche Auflagen wurden für die Veranstaltung erteilt? 3. Ist der Landesregierung bekannt, ob Eintritt oder ein sogenannter "Unkostenbeitrag" erhoben wurde und wenn ja, in welcher Höhe? 4. Ist der Landesregierung bekannt, ob es einen Ticketvorverkauf gab und wenn ja, wie sich dieser gestaltete? 5. An welche Strukturen oder Einzelpersonen flossen die Einnahmen des Konzertes nach Kenntnis der Landesregierung? 6. Welche Rechtsrock-Bands, Liedermacher und gegebenenfalls Redner traten bei der Veranstaltung auf? 7. Welche Musiktitel wurden nach Kenntnis der Landesregierung gespielt (bitte einzeln nach Bands auflisten)? 8. Wurden nach Kenntnis der Landesregierung durch die Bands indizierte beziehungsweise verbotene Musik -Titel vorgetragen und wenn ja, wie reagierte die Polizei darauf? 9. Wie viele Personen nahmen nach Kenntnis der Landesregierung an der Veranstaltung teil und von wie vielen Teilnehmern wurden die Personalien erfasst? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6623 10. Wie viele Straftaten und Ordnungswidrigkeiten der Teilnehmer wurden festgestellt (bitte einzeln auflisten nach Geschlecht, Alter, Art der Straftat/Ordnungswidrigkeit, Kommune, Staat)? 11. Welchen extrem rechten Strukturen und Organisationen können die Teilnehmer der "Hammerskin"-Veranstaltung zugerechnet werden? 12. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zur Bewerbung der konspirativ organisierten Veranstaltung vor? 13. Welche Kommunikationsmittel werden nach Kenntnis der Landesregierung zur Organisation und Bewerbung von konspirativ organisierten extrem rechten Konzerten wie diesem verwendet? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 7. Januar 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über ein "Hammerskin-Konzert" am 27. Oktober 2018 in Kirchheim vor. Zu 2. bis 13.: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Maier Minister Hammerskin-Konzert in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2. bis 13.: