08.01.2019 Drucksache 6/6625Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 15. Januar 2019 Tempolimits auf der Autobahn 4 zwischen Stadtroda und Jena sowie Ronneburg und Geraer Kreuz - nachgefragt Die Kleine Anfrage 3462 vom 19. November 2018 hat folgenden Wortlaut: Die Beantwortung der Kleinen Anfrage 3288 durch die Landesregierung in der Drucksache 6/6297 hat Nachfragen aufgeworfen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Art des Straßenbelags wird für die Sanierung des Abschnitts 2 verwendet? 2. Falls Frage 1 mit "Beton“ beantwortet wird: Sind Alkali-Kieselsäure-Reaktion-Performance-Prüfungen oder ähnliche Prüfverfahren im Vorfeld der Auftragsvergabe erfolgt und wurde eine bestimmte Betonzusammensetzung in der Ausschreibung vorgegeben, um erneute Schäden infolge einer Alkali-Kieselsäure -Reaktion des verwendeten Betons möglichst zu vermeiden? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 7. Januar 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Erneuerung der Bundesautobahn A 4 zwischen Geraer Kreuz und Ronneburg erfolgt in Betonbauweise. Zu 2.: Zur Vermeidung von Schäden durch eine Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR) im Beton wurde das technische Regelwerk im Jahr 2013 durch den Bund geändert. Die sich aus den Regelwerksänderungen ergebenden Konsequenzen für die Erstellung und Beurteilung der Betonzusammensetzung wurden bauvertraglich vereinbart. Die Erstellung der Betonrezeptur obliegt dem Auftragnehmer und wird nicht vom Auftraggeber vorgegeben. Dem Auftragnehmer steht es auch frei, sich für eine von mehreren anerkannten Verfahrensweisen zum Nachweis der Unbedenklichkeit hinsichtlich einer Schädigung durch AKR zu entscheiden. Neben der Beurteilung der konkreten Betonrezeptur durch einen anerkannten Alkali-Kieselsäure-Reaktion-Gutachter, der Art und Umfang der Untersuchungen (zum Beispiel Performanceprüfungen) festlegt oder auf Grund von Erfahrungen und gelisteten Gesteinskörnungen bewertet, besteht die Möglichkeit, über sogenannte Grund- und K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Schulze (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6625 Bestätigungsprüfungen den Nachweis der Unbedenklichkeit gegenüber Schäden auf Grund von Alkali-Kieselsäure -Reaktion zu führen. In alle Verfahrensweisen ist ein anerkannter AKR-Gutachter einzubeziehen. Um dem Auftragnehmer den zeitlichen Raum für diese Untersuchungen zu gewähren, wurde im Bauvertrag eine entsprechende Zeitspanne zwischen Vergabe der Bauleistung (Zuschlagserteilung im September 2018) und Beginn der Betonierarbeiten (April 2019) berücksichtigt. Keller Ministerin Tempolimits auf der Autobahn 4 zwischen Stadtroda und Jena sowie Ronneburg und Geraer Kreuz - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: