08.01.2019 Drucksache 6/6627Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. Januar 2019 Das Potential der Agrarforstwirtschaft in Thüringen Die Kleine Anfrage 3468 vom 22. November 2018 hat folgenden Wortlaut: Mit dem Begriff Agrarforstwirtschaft werden Bodennutzungssysteme bezeichnet, bei denen Gehölze mit Feldkulturen beziehungsweise Tierhaltungsformen auf einer Fläche miteinander verbunden werden. Ein Forschungsprogramm der Europäischen Union hat sich in den letzten Jahren auch für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit der Möglichkeit der Kombination einjähriger Ackerkulturen befasst. Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass durch die Schaffung von agrarforstwirtschaftlichen Flächen erhebliche Mehrerträge von bis zu 30 Prozent realisiert werden könnten. Darüber hinaus berichtete die Thüringer Allgemeine in einem Artikel vom 25. November 2017 über den ersten Thüringer Agroforst, welcher in der Nähe des Erfurter Ortsteils Stotternheim entstanden sei. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Studien hat die Landesregierung seit dem Jahr 2014 selbst durchgeführt beziehungsweise durchführen lassen, um die Anwendungsmöglichkeiten der Agrarforstwirtschaft auf dem Gebiet Thüringens erforschen zu lassen (bitte nach Titel der Studien, durchführender Institution, Kosten der einzelnen Studien , Studienumfang und Ergebnis der Studie aufschlüsseln)? 2. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus diesen Studien hinsichtlich der zukünftigen Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen in Thüringen und wie begründet sie ihren jeweiligen Standpunkt? 3. Wie groß sind die derzeit in Thüringen für die Agrarforstwirtschaft genutzten Flächen, wo befinden sich diese und wie hat sich die Agrarforstwirtschaft flächenmäßig seit dem Jahr 2014 in Thüringen entwickelt (bitte nach Fläche in Hektar, angepflanzten Baumarten und Feldfrüchten, Jahresscheiben sowie Landkreisen , Kreisfreien Städten und Gemeinden aufschlüsseln)? 4. Ist die großflächige Einführung der Agrarforstwirtschaft in Thüringen nach Ansicht der Landesregierung sinnvoll, in welchen Gebieten Thüringens würde diese Bewirtschaftungsform geeignet sein und wie begründet sie ihren Standpunkt (bitte nach geeigneten Landkreisen, Gemeinden und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 5. Welche Fördermöglichkeiten werden seitens der Landesregierung, der Bundesregierung und der Europäischen Union Thüringer Landnutzern zur Schaffung von agrarforstwirtschaftlichen Flächen in Thüringen zur Verfügung gestellt (bitte nach Förderprogramm, Förderbedingungen, Fördermittelhöhe und Dauer der Förderung aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Rietschel (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6627 6. Welche Effekte sieht die Landesregierung beim großflächigen Einsatz der Agrarforstwirtschaft für den Umweltschutz in Thüringen? 7. Welche Feldfrüchte, Kräuter und Baumarten sind unter der Berücksichtigung des Klimawandels nach Ansicht der Landesregierung besonders für eine zukünftige agrarforstwirtschaftliche Nutzung in Thüringen geeignet und wie begründet die Landesregierung ihren Standpunkt? 8. Beabsichtigt die Landesregierung die Ausbreitung der Agrarforstwirtschaft in Thüringen weiter zu fördern und wenn ja, wie? Falls nein, warum nicht? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 7. Januar 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Studien im Sinne der Fragestellung hat die Landesregierung nicht durchführen lassen, allerdings wurden eigene diesbezügliche Untersuchungen veranlasst. Das Thüringer Zentrum Nachwachsende Rohstoffe (TZNR) der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft beschäftigt sich im Auftrag des Freistaats bereits seit dem Jahr 2006 mit der Thematik Agroforstsystem. Kernidee aller Agroforstsysteme ist der gleichzeitige Anbau von Gehölzen und klassischen landwirtschaftlichen Produkten auf einer Fläche. Dabei unterscheidet man silvoarable Systeme (Gehölze und Ackerbau), silvopastorale Systeme (Gehölze und Grünland/Weidenutzung) und agrosilvopastorale Systeme (Gehölze mit Ackerbau und Tierhaltung), wobei eine Vielzahl von Kombinationen und Nutzungen möglich ist. Typisch für alle Arten der Agroforstwirtschaft sind bewusst genutzte Wechselwirkungen zwischen Gehölz- und Ackerkulturen beziehungsweise Grünland. Die dabei entstehenden Synergieeffekte sollen eine effektivere und nachhaltigere Landnutzung bewirken. Früher waren Agroforstsysteme in Deutschland in Form von Streuobstwiesen, Windschutzhecken oder auch Waldweiden weit verbreitet. Im Zuge der zunehmenden Mechanisierung der Landwirtschaft verschwanden diese Systeme nach und nach aus der Landschaft. Von den zahlreichen bekannten Formen spielt in Deutschland heute nur noch der Streuobstanbau eine größere Rolle. Im Rahmen eines Pilot- und Demonstrationsvorhabens wurde 2007 in der Gemarkung Dornburg auf Flächen des Thüringer Lehr-, Prüf- und Versuchsgutes (TLPVG) ein silvoarables Agroforstsystem bestehend aus Energieholz (hauptsächlich Pappeln) und einer im Rahmen einer Fruchtfolge jährlich wechselnden Ackerkultur etabliert. Zur Eruierung von Erkenntnissen hinsichtlich ökonomischer und ökologischer Wirkungen von Agroforstsystemen wurden in der Folge Projektmittel des Bundes für folgende Forschungsprojekte akquiriert: 1. Projekt "Ökonomische und ökologische Bewertung von Agroforstsystemen in der landwirtschaftlichen Praxis" Es handelte sich um ein Verbundprojekt mit vier Teilvorhaben, welches vom Projektträger des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung, der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR), gefördert wurde. Das Projekt hatte eine Laufzeit von 2007 bis 2011. Die Bearbeitung des Teilvorhabens 1 und die Gesamtkoordinierung oblagen der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft. Die an Thüringen ausgereichte Förderung betrug 245.900 Euro. 2. Projekt "Verbundvorhaben: AgroForstEnergie II - Nachhaltige Erzeugung von Energieholz in Agroforstsystemen ; Teilvorhaben 1: Ertragseffekte und Ökonomie" Dieses Projekt wurde ebenfalls als Verbundprojekt von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe gefördert , setzte inhaltlich an das unter Nummer 1 genannte an und untersuchte über die bereits bis 2011 eruierten Erkenntnisse hinaus weitere Fragestellungen, insbesondere zu Ertragseffekten, Ökonomie, Bodenschutz, Wasserhaushalt und Biodiversität. Laufzeit war von 2012 bis 2015, der Förderumfang für Thüringen betrug 407.751 Euro, die Gesamtkoordination hatte wiederum die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft inne. 3 Drucksache 6/6627Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Die Abschlussberichte der beiden Projekte können der Projektdatenbank der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe entnommen werden.* 3. Projekt "SIGNAL" (Sustainable intensification of agriculture through agroforestry) SIGNAL ist ein im Förderprogramm BonaRes (Boden als nachhaltige Ressource in einer Bioökonomie) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördertes Verbundprojekt, welches von der Universität Göttingen koordiniert wird. Ziel ist es herauszufinden, ob und unter welchen Bedingungen Agroforstsysteme in Deutschland eine ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Alternative im Vergleich zur konventionellen Landnutzung darstellen können. Das Projekt untersucht an vier Acker- und zwei Grünlandstandorten im Nord-Ostdeutschen Raum systematisch die Auswirkungen von Agroforstsystemen auf die bodenökologischen Eigenschaften. Die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft bearbeitet hier das Teilvorhaben "Ein- und Austräge oberirdischer Biomasse am Standort Dornburg, Vernetzung von Wissenschaft und Praxis". Projektlaufzeit der Phase I war von 2015 bis 2018, die an Thüringen ausgereichte Förderung betrug 164.058 Euro. Aktuell befindet sich das Projekt in Phase II mit einer Laufzeit bis 2021 und einem Förderumfang in Höhe von 217.066 Euro. Ergebnisse aus allen von der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft durchgeführten Projekten, aber auch derjenigen von Projektpartnern, fließen laufend in entsprechende Leitlinien und Fachinformationen ein, welche von der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft erarbeitet und digital auf deren Internetseite oder im Rahmen von Fachveranstaltungen bereitgestellt werden. Zu 2.: Die vorliegenden Forschungsergebnisse zeigen, dass Agroforstsysteme vielfältige ökologische, ökonomische und soziale Wirkungen haben können. Durch die Bereitstellung von Energie- oder Wertholz aus der Landwirtschaft werden das Holzpotential und durch die Erweiterung der landwirtschaftlichen Produktpalette das Einkommenspotenzial vergrößert. Die bisherigen Untersuchungen zeigten weiterhin positive Ertragseffekte und höhere Ertragsstabilität bei annuellen Kulturen aufgrund eines verbesserten Mikroklimas, zum Beispiel durch die Windschutzwirkung der Baumstreifen. Es wurde festgestellt, dass Agroforstsysteme zu einer verbesserten flächenbezogenen Energiebilanz und Nährstoffnutzungseffizienz beitragen und durch die Reduzierung des flächenbezogenen Düngemittel- und Pflanzenschutzmittelverbrauchs einen Beitrag zum Gewässerschutz leisten können. Demgegenüber steht unter Umständen eine Konkurrenz zwischen Gehölzen und Ackerkulturen um Licht, Nährstoffe, Wasser und Wuchsraum, welche negative Auswirkungen auf die Ackerkultur haben kann. In dem genannten und bundesweit in mehreren weiteren Projekten werden fortlaufend weitere Ergebnisse eruiert und das bereits vorhandene Wissen damit konsolidiert. Vor dem Hintergrund der letztjährigen Wetterereignisse und der festgestellten Notwendigkeit, die Anbausysteme der Landwirtschaft mittel- und langfristig robuster zu gestalten, kann eingeschätzt werden, dass das Thema Agroforstsystem künftig an Bedeutung gewinnen wird. Zu 3.: Aus den Flächen- und Nutzungsnachweisen der landwirtschaftlichen Unternehmen sind Agroforstsysteme als zusammenhängendes Landnutzungssystem nicht zu ermitteln. Eine Ausnahme bilden Streuobstwiesen, da für diese Nutzungsart im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) ein eigener Kulturartencode verwendet wird. Agroforstsysteme bilden auch keine Kategorie der Bodennutzung im Rahmen der Datenerhebung des Thüringer Landesamtes für Statistik. Eine abschließende Aussage zum Flächenumfang von Agroforstsystemen und zu den weiteren erfragten Details ist deshalb nicht möglich. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6627 Streuobstwiesen, für welche Basisprämie und gegebenenfalls KULAP-Prämie gezahlt wird, haben in Thüringen folgenden Flächenumfang: Amtsbereich Landwirtschaftsamt Fläche in Hektar 2014 2015 2016 2017 2018 Bad Frankenhausen 866 748 734 702 670 Bad Salzungen 306 236 241 263 264 Hildburghausen 209 181 173 178 168 Leinefelde 493 539 488 499 521 Rudolstadt 442 391 431 408 425 Sömmerda 388 316 303 291 306 Zeulenroda 247 314 340 331 319 Summe 2.951 2.725 2.710 2.672 2.673 Das Agroforstsystem in Dornburg hat eine Gesamtgröße von 52 Hektar. Der Anteil schnellwachsender Baumarten , hauptsächlich Pappeln, beträgt etwa zehn Prozent der Gesamtfläche. Die Flächen zwischen diesen als Kurzumtriebsplantagen angelegten Baumstreifen werden im Rahmen einer Fruchtfolge mit einer jährlich wechselnden Ackerkultur bestellt. Das erwähnte Agroforstsystemen in Erfurt-Stotternheim hat eine Größe von etwa elf Hektar. Hierbei handelt es sich um eine extensiv bewirtschaftete Grünlandfläche, die mit Wertholz bepflanzt wurde. Das Grünland wird für die Gewinnung von Tierfutter gemäht. Zu 4.: Es gibt eine Vielzahl von Ausprägungsformen von Agroforstsysteme, so dass es grundsätzlich für jede Region Thüringens geeignete, standortangepasste Systeme gäbe. Welche Kulturen angebaut werden, ist jedoch der Entscheidung jedes landwirtschaftlichen Unternehmers vorbehalten. Die Agroforstwirtschaft ist eine sehr komplexe Form der Landnutzung. Bisher gibt es keine einheitliche Definition , unter welchen Bedingungen es sich um Agroforstflächen handelt und wann nicht. Aus verwaltungsrechtlicher Sicht ist Voraussetzung für eine größere Akzeptanz und Verbreitung von Agroforstsysteme eine rechtlich einwandfreie Administrierbarkeit. Dazu bedarf es einer eindeutigen kontrollfähigen Definition für Agroforstschläge. Generell besteht jedoch auch bei Vorliegen klarer Definitionen beziehungsweise Fördertatbestände immer die Notwendigkeit einer schlagbezogenen Prüfung hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Umweltwirkung eines Agroforstsystem. Zu 5.: Für Agroforstsysteme als Landnutzungssystem im Ganzen (Gehölz und landwirtschaftliche Fläche) gibt es in Deutschland mit Ausnahme von Streuobstwiesen keine Förderung. Für die Gewährung der Basisprämie ist es unschädlich, wenn auf Ackerland bis zu 100 Bäumen je Hektar stehen. Die Höchstdichte gilt nicht bei auf der Fläche verstreuten Obstbäumen oder verstreuten Bäumen auf beweidetem Grünland. Bei gezielter Reihenpflanzung von Bäumen muss eine ungehinderte landwirtschaftliche Tätigkeit zwischen den Reihen möglich sein. Baumbestandene Flächen in gezielter Gruppenund Streifenpflanzung sind dagegen nicht förderfähig. Die Höchstdichte im Hinblick auf die Gewährung der Basisprämie gilt außerdem nicht für Agroforstsysteme, die über Artikel 28 und 30 der Verordnung (EU) 1305/2013 vom 17. Dezember 2013 (ELER-VO) gefördert wurden. Diese Artikel wurden in Deutschland bisher jedoch nicht aktiviert. Kurzumtriebsplantagen als eine Ausprägung von Agroforstsystemen sind agrarförderrechtlich als Dauerkultur kategorisiert. Voraussetzung für die Gewährung der Betriebsprämie ist der Anbau der hierfür zugelassenen Baumarten gemäß Bekanntmachung Nummer 05/10/31 und 15/10/31 der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung sowie die mindestens einmalige Ernte während eines 20-jährigen Nutzungszeitraums. 5 Drucksache 6/6627Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Kurzumtriebsplantagen mit einheimischen Pappeln und deren Hybriden sind mit Gewichtungsfaktor 0,7 greeningfähig. Die Anlage von Kurzumtriebsplantagen war in Thüringen über die Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen im Teil D - Investitionen zur Diversifizierung - förderfähig. Diese Förderung war befristet bis 31. Dezember 2018. Zu 6.: Agroforstsysteme auf Ackerland vereinen verschiedene Funktionen, beispielsweise die des Biotopverbundes (Hecken), des Erosionsschutzes (Windschutzstreifen), der Energie- und Nahrungsmittelproduktion. Keine der aufgeführten Funktionen ist dabei im Hinblick auf das jeweils einzelne Ziel optimal gelöst. Agroforstsysteme stellen einen Kompromiss dar, bei dem die Produktionsfunktion der Fläche sowohl für die Holz- als auch die landwirtschaftliche Komponente im Vordergrund steht, zudem aber zusätzliche Ziele der Flächennutzung erfüllt werden. Zu 7.: Für den Anbau in Agroforstsystemen sind unter Zugrundelegung der durchgeführten Anbauversuche grundsätzlich alle Kulturarten aus dem Thüringer Anbauspektrum geeignet. Wichtig ist die Berücksichtigung der Standortbedingungen bei Kulturarten- und Sortenwahl. Zu 8.: Bislang finden Agroforstsysteme im deutschen Agrarförderrecht keine Berücksichtigung. Grundlegende Voraussetzung für eine Förderung von Agroforstsystemen in Thüringen wäre die Schaffung eines entsprechenden Fördertatbestandes im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes". Eine weitere Bedingung für eine Ausweitung von Agroforstsystemen wären Definitionen und Grundsätze für einen praktikablen Verwaltungsvollzug im Rahmen des Integrierten Verwaltungs - und Kontrollsystems. Die Thüringer Landesregierung sieht in der Agroforstwirtschaft jedoch Entwicklungspotenzial, auch zur Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel. Es ist deshalb wichtig, dass auch weiterhin Forschungsvorhaben zu Agroforstsystemen durchgeführt werden, damit entsprechendes Wissen für Landwirte generiert werden kann. Maßgeblich hierfür ist der Erhalt der materiell-technischen Basis im landwirtschaftlichen Feldversuchswesen Thüringens, der im aktuellen Konzept "Landwirtschaftliches Versuchswesen 2020" festgeschrieben ist. Keller Ministerin Endnote: * Vergleiche https://www.fnr.de/projektfoerderung/projekte-und-ergebnisse/projektverzeichnis/. Das Potential der Agrarforstwirtschaft in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Endnote: