20.12.2018 Drucksache 6/6632Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. Januar 2019 Neonazi-Festival am 5. und 6. Oktober 2018 in Apolda - Teilnehmer, Strukturen und Anreise Die Kleine Anfrage 3401 vom 15. Oktober 2018 hat folgenden Wortlaut: Am 5. und 6. Oktober 2018 fand das Neonazi-Festival "Rock gegen Überfremdung Ill" in Apolda statt, bei dem bis zu 800 Personen teilgenommen haben sollen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Teilnehmer nahmen nach Kenntnis der Landesregierung jeweils an den Veranstaltungen teil? 2. Wie viele Teilnehmer aus welchen Bundesländern beziehungsweise anderen Ländern kamen nach Kenntnis der Landesregierung bei den Veranstaltungen jeweils zusammen (bitte nach Bundesländern/ Ländern auflisten)? 3. Welchen Strukturen der extrem rechten Szene in Deutschland und Europa sowie gegebenenfalls aus weiteren Staaten waren nach Kenntnis der Landesregierung die Teilnehmer der jeweiligen Veranstaltungen zuzurechnen? 4. Welche Angaben kann die Landesregierung über Anmelder und Versammlungsleiter der Veranstaltungen jeweils machen und welchen Strukturen der extrem rechten Szene in Deutschland und Europa waren nach Kenntnis der Landesregierung die Veranstalter zuzurechnen? 5. Welche Gruppierungen und/oder Versandhändler waren nach Kenntnis der Landesregierung mit Verkaufs - oder Informationsständen jeweils bei den Veranstaltungen vertreten (bitte einzeln auflisten)? 6. Von wie vielen Teilnehmern wurden bei den Veranstaltungen auf welcher Grundlage (Strafverfolgung, Gefahrenabwehrrecht) jeweils die Personalien erfasst? 7. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Anwesenheit von "Blood & Honour", "Combat 18" und "Hammerskins" bei den Veranstaltungen jeweils vor? 8. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung bezüglich der Einbindung von Strukturen der rechten Szene in die Organisation und den Ablauf der beiden Veranstaltungen jeweils vor? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6632 9. Wie viele Personen waren in Apolda als Ordner oder "Helferpersonal" nach Kenntnis der Landesregierung bei den Veranstaltungen eingesetzt und welchen extrem rechten Gruppierungen, Strukturen oder Parteien können diese jeweils zugeordnet werden (bitte auflisten nach Strukturen und geteilt nach Ordnern und Helfern)? 10. Wie stellte sich die Anreise der Teilnehmer, Veranstalter und Helfer zu den Veranstaltungen jeweils dar, mit wie vielen Personenkraftwagen, Kleinbussen, Lastkraftwagen oder organisiert in Reisebussen reisten diese nach ApoIda? 11. Welche Informationen liegen der Landesregierung zu Örtlichkeit, Form und Anzahl der Übernachtung der Gäste des zweitägigen Festivals in ApoIda vor, insbesondere in Hotels und Campingzelten? 12. Wurden vor der Veranstaltung in Thüringen oder anderen Bundesländern im Zusammenhang Gefährderansprachen durchgeführt oder Einreiseverbote gegen Personen aus dem Ausland verhängt, wenn ja, in wie vielen und welchen Fällen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 18. Dezember 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: An der Versammlung "Rocktoberfest gegen Überfremdung" am 5. Oktober 2018 nahmen circa 750 Personen und an der Versammlung "Rock gegen Überfremdung III" am 6. Oktober 2018 nahmen circa 800 Personen teil. Zu 2.: Es wurden Teilnehmer aus Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie aus Österreich und der Schweiz festgestellt. Eine zahlenmäßige Erfassung der Teilnehmer nach Ländern oder ausländischen Staaten erfolgte nicht. Zu 3.: Eine abschließende und vollständige Teilnehmerliste der beiden Versammlungen liegt nicht vor, weshalb eine Aussage über die konkrete Zuordnung der Teilnehmer zu rechtsextremistischen Strukturen nicht möglich ist. Allerdings geht die Landesregierung davon aus, dass sich der Teilnehmerkreis nahezu aus dem gesamten rechtsextremistischen Spektrum zusammengesetzt hat. Dies beinhaltet sowohl Angehörige der Kameradschaftsszene beziehungsweise Freien Kräfte als auch Angehörige des rechtsextremistischen Parteienspektrums . Zu 4.: Als Anmelder der Veranstaltungen und Versammlungsleiter fungierte der Thüringer Rechtsextremist * von der "Bruderschaft Thüringen" ("Turonen"/"Garde 20"). Stellvertretender Versammlungsleiter war ein Mitglied der rechtsextremistischen Gruppierung "Barnimer Freundschaft 25" aus Brandenburg. Zu 5.: Es wurden zu beiden Versammlungen keine Verkaufs- oder Informationsstände aufgebaut beziehungsweise betrieben. Zu 6.: Bei den Versammlungen am 5. und 6. Oktober 2018 in Apolda wurde die Identität von Personen in 61 Fällen wegen des Verdachts der Begehung von Straftaten, in zehn Fällen wegen des Verdachts der Begehung von Ordnungswidrigkeiten und in 14 Fällen gemäß dem Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei festgestellt und registriert. Zu 7.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 3 Drucksache 6/6632Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 8.: Hauptorganisator der Versammlungen am 5. und 6. Oktober 2018 war die rechtsextremistische Gruppierung "Bruderschaft Thüringen" ("Turonen"/"Garde 20"). Die "Bruderschaft Thüringen" erhielt bei der Organisation Unterstützung von weiteren rechtsextremistischen Gruppierungen, namentlich der "Barnimer Freundschaft 25". Die rechtsextremistische Band "PAK 88" stellte ein Schlagzeug zur Verfügung. Die Karten für die Veranstaltungen konnten im Vorverkauf von dem nieder -sächsischen Versandhandel "Das Zeughaus" erworben werden. Außerdem gab es Unterstützung von Einzelpersonen, die unterschiedlichen rechtsextremistischen Organisationen angehören. An den beiden Veranstaltungstagen brachte sich besonders der NPD-Funktionär * ein, indem er insbesondere als eine Art Moderator tätig war. Darüber hinaus liegen zur Einbindung weiterer rechtsextremistischer Strukturen Informationen vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht weitergabefähig sind. In diesem Zusammenhang wird auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen verwiesen. Zu 9.: Nach Kenntnis der Landesregierung wurden 34 Ordner eingesetzt. Eine Mehrzahl von Ordnern rekrutierte sich insbesondere aus den rechtsextremistischen Gruppierungen "Bruderschaft Thüringen" ("Turonen"/"Garde 20") und "Barnimer Freundschaft 25". Über die Anzahl des "Helferpersonals" liegen keine Erkenntnisse vor. Zu 10.: Die Anreise erfolgte überwiegend mit eigenen Kraftfahrzeugen (Personenkraftwagen oder Kleintransporter). Drei Busanreisen wurden verzeichnet. Des Weiteren waren zwei Shuttlebusse eingesetzt. Zu 11.: Es liegen Hinweise auf Hotelübernachtungen in Apolda vor. Zudem wollte der Veranstalter ein Grundstück zum Zelten zur Verfügung stellen. Zu 12.: Es wurde eine Gefährderansprache durchgeführt. Maier Minister Endnote: * Die von der Landesregierung übermittelten personenbezogenen Daten wurden gemäß § 2 Abs. 8 des Thüringer Datenschutzgesetzes nicht in die Drucksache aufgenommen. Neonazi-Festival am 5. und 6. Oktober 2018 in Apolda - Teilnehmer, Strukturen und Anreise Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: Endnote: