09.01.2019 Drucksache 6/6634Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. Januar 2019 "Nationales Naturerbe" - Waldflächen der BVVG Die Kleine Anfrage 3451 vom 13. November 2018 hat folgenden Wortlaut: Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung wurde festgelegt, das Programm "Nationales Naturerbe " fortzuführen. In einer vierten Tranche soll eine Fläche von 30.000 Hektar, davon 20.000 Hektar von der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG), im gesamten Bundesgebiet diesem Programm zugeführt werden. Das Programm sieht in der Regel eine "Stilllegung" dieser Flächen vor, zu denen vorrangig auch Flächen entlang des Grünen Bandes als bevorzugte Flächen für eine Stilllegung gehören. Vor allem im Forstbereich werden in diesen Gebieten dann bestehende Pachtverträge nicht mehr verlängert oder unter den Maßgaben des Naturschutzes neu abgeschlossen. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung konkret bekannt, ob Flächen in Thüringen, insbesondere im Saale-Orla-Kreis, vorgesehen sind, im Rahmen des Programms "Nationales Naturerbe" stillgelegt zu werden? 2. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird, welche Flächen sind in Thüringen und welche Flächen im Saale -Orla-Kreis betroffen und wie groß sind diese Flächen? 3. An wen sollen eventuell betroffene Flächen übertragen werden und an welche Bedingungen sind diese Übertragungen geknüpft? 4. Stimmt die Landesregierung zu, dass die überwiegend mit Fichten bestockten Waldflächen im Bereich des Grünen Bandes im Saale-Orla-Kreis aus naturschutzfachlicher Sicht nicht für eine Stilllegung ohne weitere Bewirtschaftung geeignet sind? 5. Wenn Frage 4 mit Nein beantwortet wird, welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung dafür , diese Flächen stillzulegen? 6. Wenn Frage 4 mit Ja beantwortet wird, ist die Landesregierung bereit, diese Bedenken der Bundesregierung vorzutragen und darauf hinzuwirken, dass keine Stilllegung der Flächen vorgenommen wird, und wenn ja, in welcher Form und mit welchen Inhalten werden diese Bedenken der Bundesregierung vorgetragen? 7. Sind bei einer Stilllegung von Wirtschaftswäldern Kompensationen für die örtlichen Holzverarbeitungsgewerke , wie Rückeunternehmen, Transportbetriebe, Sägewerke und andere Verarbeiter et cetera vorgesehen , und wenn ja, wie sollen diese ausgestaltet sein? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gruhner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6634 Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 7. Januar 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Ja; im Rahmen der 4. Tranche des Nationalen Naturerbes sollen Wald- und Offenlandflächen der Bodenverwertungs - und -verwaltungs GmbH übertragen werden, auch im Saale-Orla-Kreis. Bei Waldflächen besteht in der Regel das Ziel, zu einem geeigneten Zeitpunkt die forstwirtschaftliche Nutzung einzustellen. Zu 2.: Bund, Länder und Naturschutzverbände sind gegenwärtig dabei, geeignete Flächen auszuwählen. Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat seine Wünsche im August 2018 an das Bundesamt für Naturschutz gerichtet, bisher aber noch keine Antwort erhalten. Die Liste umfasst circa 2.300 Hektar, davon liegt etwa die Hälfte im Saale-Orla-Kreis und betrifft vor allem große Waldflächen im Thüringer Schiefergebirge /Frankenwald, die in räumlichem Zusammenhang mit dem Grünen Band stehen. Zu 3.: Als potenzielle Flächenempfänger für das Nationale Naturerbe kommen der Freistaat Thüringen (Naturschutz , Wasserwirtschaft), die Stiftung Naturschutz Thüringen, ThüringenForst, Naturschutzverbände und -stiftungen, Landschaftspflegeverbände, Träger von Naturschutzgroßprojekten, Kommunen und andere infrage . Für die zu übernehmenden Flächen sind gemäß der Anlage 1 "Verfahren und Ziele für die langfristige naturschutzfachliche Entwicklung und Sicherung der Flächen des Nationalen Naturerbes" der abzuschließenden Übernahmevereinbarung zu entwickeln. Dem Bund ist jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Zu 4.: Zu den Waldbeständen im Saale-Orla-Kreis können derzeit keine Aussagen getroffen werden, da die Bodenverwertungs - und -verwaltungs GmbH keine Bestandsdaten mitgeteilt hat. Auch steht gegenwärtig nicht fest, welche Flächen tatsächlich übertragen werden sollen. Für Waldflächen des Nationalen Naturerbes besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Waldumbaumaßnahmen durchzuführen, die zu naturnäheren Laub- und Mischwaldbeständen führen. Weiterhin können mit Zustimmung des Bundes weniger geeignete Flächen, wie zum Beispiel Fichtenbestände, gegen besser geeignete Flächen, wie zum Beispiel Laubwaldbestände, die außerhalb des Nationalen Naturerbes liegen, getauscht werden. Der Flächenempfänger verpflichtet sich im Rahmen der Übertragungsvereinbarung, innerhalb von zwei Jahren ein Leitbild zu erstellen oder - bei großflächigen Flächen des Nationalen Naturerbes - innerhalb von fünf Jahren einen Pflege- und Entwicklungsplan zu erstellen und mit dem Bund abzustimmen. Darin ist geregelt , welche Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt beziehungsweise ab wann Wälder aus der forstwirtschaftlichen Nutzung genommen werden sollen. Zu 5.: Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Zu 6.: Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Zu 7.: Die Regelungen zum Nationalen Naturerbe sehen das nicht vor. Siegesmund Ministerin "Nationales Naturerbe" - Waldflächen der BVVG Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: