09.01.2019 Drucksache 6/6635Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 18. Januar 2019 Sanierung der Landesstraße 1047 in Möhrenbach Die Kleine Anfrage 3461 vom 19. November 2018 hat folgenden Wortlaut: Die Landesstraße 1047 in der Ortslage Möhrenbach ist in einem schlechten Zustand, insbesondere der fehlende Gehweg bringt Schulkinder und Passanten regelmäßig in Gefahr. Durch den privat- und gewerblichen Verkehr von der Autobahn 71 in Richtung Großbreitenbach und den dahinter liegenden Gemeinden ist die Landesstraße 1047 eine sehr stark frequentierte Straße. Der Zustand der Straße wurde durch die Anwohner schon oft kritisiert und auch durch den Fragesteller in der Vergangenheit bereits parlamentarisch thematisiert . In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1023 (vergleiche Drucksache 6/2199) teilte die Landesregierung mit, dass Planungsleistungen neu zu vergeben sind, da das alte Ingenieurbüro insolvent gegangen sei. Die Landesstraße 1047 außerhalb von Möhrenbach ist schon saniert wurden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Landesstraße 1047 bei und aus welchen Gründen konnte die Sanierung der Landesstraße 1047 bislang nicht erfolgen? 2. Bestehen bereits weitere Planungen für die Sanierung der Landesstraße 1047 in Möhrenbach und wenn nein, warum nicht? 3. Sind die Planungsleistungen für die Sanierung der Landesstraße 1047 bereits neu vergeben und wenn nein, weshalb nicht? 4. Wieso wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Kilometer pro Stunde in Richtung Großbreitenbach nur ab der Bushaltestelle gelegt, wenn doch auf der gesamten Länge der Landesstraße 1047 in Möhrenbach kein Bürgersteig vorhanden ist? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 8. Januar 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Landesstraße 1047 ist im Entwurf des Landesstraßenbedarfsplans als Bestandteil des Leistungsnetzes ausgewiesen. Sie verbindet das Mittelzentrum Ilmenau mit dem Grundzentrum Großbreitenbach, stellt in Verbindung mit der Landesstraße 1112 einen Netzschluss zur Bundesstraße 281 her und hat daher netz- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6635 bildende Funktion. Der maßgebliche Verkehr bewegt sich zwischen zehn und 42 Kilometer Fahrtweite sowie darüber hinaus. Sie ist daher eine wichtige Landesstraße. Die Sanierung der Landesstraße 1047 in der Ortsdurchfahrt Möhrenbach konnte wegen fehlendem Baurecht noch nicht erfolgen. Zu 2.: In der Ortsdurchfahrt Möhrenbach sind eine grundhafte Erneuerung der Fahrbahn, der Neubau von Gehwegen sowie die Errichtung von Anlagen zur Entwässerung und Abwasserbehandlung erforderlich. Diese Veränderungen erfordern die vorherige Erlangung von Baurecht. Das liegt bisher nicht vor. Die Stadt Gehren als Baulastträger der Gehwege und das Straßenbauamt Mittelthüringen als Baulastträger von Fahrbahn und Ingenieurbauwerken hatten sich auf eine gemeinsame Vorbereitung der Baumaßnahme verständigt und im Dezember 2017 gemeinsam die erforderlichen Planungsleistungen für die Entwurfs - und Genehmigungsplanung vergeben. Derzeit liegen eine abgeschlossene Vorplanung und ein etwa zur Hälfte erbrachtes Leistungsbild der Entwurfsplanung vor. Zu 3.: Eine als erforderlich angesehene Erweiterung des zuvor genannten Planungsauftrags um geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen an den Ortseingängen konnte noch nicht abschließend vereinbart werden, weil die bisher für den Ortsteil Möhrenbach handelnde Stadt Gehren im Juli 2018 der Stadt Ilmenau beigetreten ist. Mit diesem Beitritt wechselt gemäß § 43 Abs. 3 Thüringer Straßengesetz die Straßenbaulast für die Fahrbahn im Ortsteil Möhrenbach spätestens 2021 zur Stadt Ilmenau, da diese mehr als 30.000 Einwohner hat. Im verbleibenden Zeitraum bis zum Wechsel der Straßenbaulast ist es voraussichtlich nicht mehr möglich, die erforderlichen Planungsverfahren abzuschließen und den Um- und Ausbau der Ortsdurchfahrt Möhrenbach zu beginnen. Deshalb ist zunächst mit der Stadt Ilmenau zu klären, ob und wie das begonnene Projekt fortgeführt wird. Zu 4.: Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Kilometer pro Stunde ab der Bushaltestelle in Richtung Großbreitenbach erfolgte in einem Bereich, der vom Fußgängerverkehr stark frequentiert wird (Längs- und Querverkehr ). Entlang der Landesstraße 1047 gibt es keinen ausgebauten Gehweg. Ausweichstellen, wie unbefestigte Randstreifen stehen nicht überall zur Verfügung. Die ausgewiesene Strecke ist auf Grund mehrerer Kurven unübersichtlich. Die Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung erfolgte hier aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs. Die untere Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Ilm-Kreis hat die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Kilometer pro Stunde in der Ortslage Möhrenbach ausgeweitet. Die Anordnung erfolgt insoweit bis zur Fertigstellung eines Gehwegs. Keller Ministerin Sanierung der Landesstraße 1047 in Möhrenbach Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: