10.01.2019 Drucksache 6/6637Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 18. Januar 2019 Seniorenämter für Thüringen Die Kleine Anfrage 3471 vom 19. November 2018 hat folgenden Wortlaut: Seniorenämter sollen Anlaufstellen für ältere Menschen sein, die so lange wie möglich in ihrem Zuhause leben wollen. Dabei sollen Seniorenämter die Nachfragen von älteren Menschen bündeln und bei der Vermittlung zu öffentlichen Stellen helfen. Seit mehr als 20 Jahren gäbe es funktionierende Seniorenämter zum Beispiel in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Die bestehende Vielfalt der Angebote an Beratungs- und Unterstützungsleistungen kann die Betroffenen und Angehörigen überwältigen. Seniorenämter helfen in anderen Bundesländern bereits und stehen bei Fragen zum Thema "Alter" koordinierend und beratend zur Seite. Die Beratung ist dabei kostenlos. Auch Veranstaltungen für Senioren werde über solche Ämter koordiniert. Dabei unterstützen sie die Arbeit der ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten. Ich frage die Landesregierung: 1. Beabsichtigt die Landesregierung das Modell der Seniorenämter wie zum Beispiel in Bayern und Baden -Württemberg auch in Thüringen einzuführen und wie wird dies begründet? 2. Wie wird bisher die Beratung von Senioren aufgelistet nach Landkreisen organisiert? 3. In welchen Kreisen werden ehrenamtliche Seniorenbeauftragte durch hauptamtliches Personal unterstützt ? 4. Welche Formen von politischer Seniorenvertretung gibt es in Thüringer Kommunen und Kreisen? 5. Wie viele Seniorenräte/Seniorenbeiräte/Seniorenvertretungen/Seniorenbeauftragte et cetera existieren in Thüringer Kommunen und Kreisen? 6. Wie steht die Landesregierung zu Seniorenvertretungen in Kommunen und Kreisen? Wie unterstützt sie deren Arbeit? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6637 Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 9. Januar 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: In Thüringen ist in § 26 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) lediglich die Bildung eines Ausländerbeirats geregelt. Allerdings wurden auch in Thüringen in den zurückliegenden Jahren von verschiedenen Interessenvereinigungen wiederholt Forderungen erhoben, entsprechende gesetzliche Regelungen zur Festschreibung von anderen Beiräten (so auch Seniorenbeiräte) in die Thüringer Kommunalordnung aufzunehmen . Diesen wurde bisher unter Verweis auf spezialgesetzliche Regelungen nicht nachgekommen. So sind beispielsweise im § 3 Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz (ThürSenMitwG) die kommunalen Seniorenbeiräte aufgenommen. Gleichwohl ist es den Gemeinderäten in Thüringen freigestellt - über die in § 26 ThürKO normierten Ausschüsse hinaus - weitere Gremien (Beirat, Rat, Versammlung, Senat, Tag) zu bilden. Ebenso ist der Gemeinderat frei in seiner Entscheidung über die Thematik (Kinderbeirat, Seniorenbeirat et cetera), die Zusammensetzung , den Geschäftsgang und so weiter. Derartige Beiräte sind jedoch keine Ausschüsse im Sinne des § 26 ThürKO. Ihnen können keine Beschlusszuständigkeiten oder vorberatende Aufgaben zu Entscheidungen beschließender Ausschüsse oder des Gemeinderates eingeräumt werden. Vielmehr sollen in solchen Gremien aktuelle oder künftige Probleme diskutiert, Entwicklungen beobachtet , Initiativen eingeleitet oder Anregungen abgegeben werden, die für die Arbeit der Gemeinde bedeutsam sind. Die Beschränkung auf den Aufgabenbereich der Gemeinde gilt auch bei diesen Gremien, weil ihre Arbeit in der Regel von der Gemeinde organisiert und finanziert wird. Zu 1.: Die Einführung von Seniorenämtern ist derzeit nicht geplant. Auf die Ausführungen in der Vorbemerkung wird ergänzend verwiesen. Zu 2.: Für eine allgemeine soziale Beratung, welche sich speziell an Seniorinnen und Senioren richtet, gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Einen Anspruch auf Beratung können hilfebedürftige Menschen aus § 71 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) im Hinblick auf die Altenhilfe herleiten. Leistungsbezogene Beratung können Seniorinnen und Senioren bei Kranken- und Pflegekassen und/oder bei Wohlfahrts- und Sozialverbänden erhalten. Auch Seniorenbüros beraten über altersbezogene Herausforderungen. Eine unabhängige Pflegeberatung in Pflegestützpunkten gibt es in Thüringen an den drei Standorten Jena, Nordhausen und Sondershausen. Darüber hinaus gib es altersunabhängige, fallbezogene Beratungsangebote wie beispielsweise Lebens- oder Suchtberatungsstellen. Zu 3.: Aus nachfolgend genannten Landkreisen und kreisfreien Städten liegen gesicherte Informationen vor: • In Erfurt gibt es eine Geschäftsstelle für den kommunalen Seniorenbeirat und den Seniorenbeauftragten mit einer hauptamtlichen Unterstützung. • In Jena gibt es eine Altenhilfeplanung und ein Seniorenbüro in freier Trägerschaft, die die Arbeit des Seniorenbeauftragten unterstützen. • Im Altenburger Land gibt es im Landratsamt eine Ansprechpartnerin beziehungsweise einen Ansprechpartner für die organisatorische Unterstützung. • In Saalfeld-Rudolstadt gibt es ein Seniorenbüro in freier Trägerschaft, die die Arbeit des Seniorenbeauftragten unterstützen. • Im Landkreis Eichsfeld wurde eine in der Verwaltung hauptamtlich Beschäftigte zur ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten gewählt. • In Eisenach gibt es gute Kontakte zur Verwaltung der Stadt. Eine definierte Person für die Seniorenbeauftragte gibt es nicht. • In Gera wird die Arbeit der Seniorenbeauftragten durch die Ehrenamtszentrale in freier Trägerschaft unterstützt . • In Suhl gibt es in der Verwaltung eine Kontaktperson, die die organisatorische Arbeit des Seniorenbeauftragten unterstützt. • In Weimar gibt es eine hauptamtliche Seniorenbeauftragte, die die Arbeit des kommunalen Seniorenbeauftragten und des Beirats unterstützt. 3 Drucksache 6/6637Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode • In Schmalkalden-Meiningen unterstützt eine Hauptamtliche, die auch die Seniorenarbeit im Landkreis generell fördert, die Belange der Seniorenbeauftragten. • Im Unstrut-Hainich-Kreis wird die Seniorenbeauftragte durch die Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragte unterstützt. • In Nordhausen hat der Seniorenbeauftragte eine fixe Ansprechperson in der Fachgebietsleiterin für Soziales . Zu 4.: Seniorinnen und Senioren können sich in Parteien, Vereinen, Wohlfahrts- und Sozialverbänden sowie in anderen Interessenvertretungen politisch engagieren. Sie sind in kommunalen Gremien wie Stadträten und Kreistagen präsent. Darüber hinaus gelten kommunale Seniorenbeiräte als originäre politische Interessenvertretungen von Seniorinnen und Senioren, die den Selbstvertretungsanspruch von Älteren geltend machen. Zu 5.: Gegenwärtig gibt es in Thüringen 44 Seniorenbeiräte und 13 ehrenamtliche Seniorenbeauftragte. Zu 6.: Die Landesregierung schätzt die Arbeit der Seniorenvertretungen und unterstützt diese bei Anliegen und Problemen nach Ermessen. Nachfolgende Punkte tragen dazu bei, die Belange von Seniorinnen und Senioren und deren Vertretungen zu befördern. Landesprogramm "Solidarisches Zusammenleben der Generationen" (LSZ) Mit dem LSZ reagiert die Landesregierung auf demografische und soziokulturelle Veränderungsprozesse innerhalb der Gesellschaft. Im Kontext des LSZ wird Familie in ihrer Pluralität verstanden, die neben den traditionellen Modellen eine Vielzahl an anderweitigen Familienformen anerkennt. Als zentrales Merkmal gilt die Zusammengehörigkeit von zwei (oder mehreren) Generationen. Familie umfasst alle Lebensphasen, variiert je nach Lebensform und schließt explizit die Gruppe der Seniorinnen und Senioren ein. Ein zentraler Bestandteil des LSZ ist die Beteiligung. Das bedeutet, dass Familien an Diskussionsprozessen teilhaben , sich einmischen und sich damit von Planungsbetroffenen zu Planungsmitbestimmenden entwickeln. Im Rahmen der Planungen zur Umsetzung des LSZ sind deshalb Familien einzubeziehen, die ihre Standpunkte und Interessenlagen zum jeweiligen Planungsgegenstand und zur eigenen Lebenssituation in Thüringen einbringen. Erstellung des 2. Thüringer Seniorenberichts Um den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 8 ThürSenMitwG sowie der Zielsetzung des 1. Thüringer Seniorenberichts nachzukommen, wird derzeit der 2. Thüringer Seniorenbericht erarbeitet. Der thematische Schwerpunkt soll dabei auf der Erhebung der Lebensqualität von Bürgerinnen und Bürgern ab 75 Jahren fokussieren . Im Ergebnis sollen politische Handlungsempfehlungen abgeleitet werden, die den Landkreisen und kreisfreien Städten im Kontext des LSZ zur Verfügung gestellt werden sollen. Mit dieser Vorgehensweise unterstützt die Landesregierung einerseits die Interessen von Seniorinnen und Senioren und befördert darüber hinaus die Belange der Seniorenvertretungen vor Ort nachhaltig. Novellierung des Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetzes (ThürSenMitwG) Um dem demografischen Wandel Rechnung zu tragen sowie die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Seniorinnen und Senioren zu stärken, arbeitet das für Seniorenpolitik zuständige Ministerium aktuell an der Novellierung des Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetzes. Das Ziel ist zum einen, den Seniorinnen und Senioren bessere Möglichkeiten der Mitgestaltung von gesellschaftlichen Prozessen einzuräumen und zugleich ihre aktive und selbstbestimmte Teilhabe am Leben zu befördern. Zum anderen soll damit das Potential dieser Bevölkerungsgruppe erschlossen und für die Gesellschaft nachhaltig nutzbar gemacht werden . Durch eine stärkere Einbindung der älteren Generation in die Gestaltung aller Lebensbereiche soll schließlich das Bild vom Älterwerden positiv beeinflusst und damit auch möglichen Diskriminierungen aufgrund des Alters entgegengewirkt werden. Förderung des Landesseniorenrats Thüringen Die Landesregierung unterstützt die seniorenpolitische Arbeit im Freistaat durch Zuwendungen an den Landesseniorenrat Thüringen. Dieser verfolgt das Ziel, ein Gremium vorzuhalten, welches der Meinungsbildung , der Interessenvertretung und des Erfahrungsaustauschs auf dem Gebiet der Seniorenpolitik für die kommunalen Seniorenbeiräte, der Seniorenbeauftragten der Landkreise und für die Seniorinnen und Senioren des Freistaats Thüringen dient. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6637 Förderung von Projekten und Modellprojekten Die Landesregierung fördert Projekte und Modellprojekte mit dem Ziel, ältere Menschen in ihrem selbstständigen und gleichberechtigten Leben innerhalb der Gesellschaft zu unterstützen. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Projekte "Alt - aber trotzdem…. Senioren helfen Senioren in Suhl und Zella-Mehlis", "Ehrenamtliche aktive Seniorenarbeit in Form von Schulmediation in Thüringer Schulen zur Stärkung sozialer Kompetenz und gewaltfreier Konfliktlösung", "Solidarisches Miteinander, Teilhabe und Mitwirkung von Älteren im ländlichen Raum", "Unterstützungssysteme für Hochaltrige im ländlichen Raum", "Aktiv mit Medien - Medienmentor*innen für Senior*innen", "Ausbildung von ehrenamtlichen Sicherheitsexperten" sowie "Erweiterung der Thüringer Fachberatungsstelle Überschuldungsprävention um den Bereich Senioren". Zu den grundlegenden und bedeutenden Anliegen zählen die Gewährleistung von Schutz und Hilfe im Alter und die aktive Partizipation und Aktivierung der Potenziale von älteren Menschen für ihre selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Förderung ist in Umsetzung der Handlungsimpulse des 1. Thüringer Seniorenberichts ein wesentliches Element der Seniorenpolitik des Freistaats. Werner Ministerin Seniorenämter für Thüringen Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: