11.01.2019 Drucksache 6/6638Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. Januar 2019 Ansiedlung des Plastikfolienhersteller ConvertFlex GmbH in Saalfeld - Teil I Die Kleine Anfrage 3472 vom 20. November 2018 hat folgenden Wortlaut: In den vergangenen Wochen wurde in den regionalen Medien wiederholt über die Ansiedlung des Plastikfolienherstellers ConvertFlex GmbH im Saalfelder Industriegebiet "Geraer Bahnbogen" berichtet. Während der Stadtrat der Stadt Saalfeld laut Medienbericht vom 20. September 2018 Einvernehmen hinsichtlich des Baus einer großen Produktionshalle für Plastikfolien am "Geraer Bahnbogen" signalisierte, gibt es auch Bedenken zu Umweltauswirkungen des Betriebs der Plastikfolienherstellung sowie zu den baulichen Bedingungen , unter denen die Firma ConvertFlex GmbH angesiedelt werden soll. Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage beziehungsweise unter welchen Kriterien werden Ansiedlungen von Unternehmen wie der spezielle Fall der Firma ConvertFlex GmbH durch den Freistaat Thüringen genehmigt und finanziell gefördert? 2. Im Beitrag der Ostthüringer Zeitung vom 20. September 2018 ist von einer Unterstützung durch den Freistaat Thüringen von 20 bis 25 Prozent für die Ansiedlung der Firma ConvertFlex GmbH die Rede. Liegt eine Gesamtkonzeption für Bauplanung, Produktfeld und Produktionsablauf et cetera vor und wie verteilen sich die Förderungen darauf? 3. Ist die Förderung der Ansiedlung der Firma ConvertFlex GmbH in Saalfeld durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft bereits per Zuwendungsbescheid genehmigt und wenn ja, wie hoch fällt die zweckgebundene Unterstützung durch den Freistaat Thüringen aus? 4. Welche zusätzlichen Förderungen sind darüber hinaus zu erwarten, von der Firma ConvertFlex GmbH angefragt und vom Freistaat Thüringen in Aussicht gestellt? 5. Ist dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft bekannt, dass die im Zuge der Ansiedlung geplanten Anlagen (deutliche Überschreitung der maximalen Bauhöhe, Baufelderweiterung nach Osten, Beanspruchung einer Kompensationsfläche, erhebliche Beeinträchtigung einer direkt an den Geltungsbereich des Bebauungsplans angrenzenden und im Zuge des Baus der Bundesstraße 281 Ortsumgehung Gorndorf planfestgestellten Kompensationsfläche) gegen Festsetzungen des gültigen Bebauungsplans "Industriegebiet Geraer Bahnbogen" verstoßen? 6. Wie hoch sind die Netzbelastung (geplante Anschlussleistung) sowie der Gesamtenergieverbrauch des Unternehmens? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kobelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6638 7. Die Firma ConvertFlex GmbH verfügt über eine breite Produktpalette von Folien (Ober- und Unterfolien, Flowpackfolien, Skinfolien, Kaschierfolien, Folien für technische Anwendungen). Welche Teile aus dieser Produktpalette sollen im Werk in Saalfeld hergestellt werden? 8. Sind die Produkte von ConvertFlex GmbH in Deutschland recycelbar im Sinne einer Wiederverwertung? 9. Welche Gründe veranlassen die Firma ConvertFlex GmbH sich in Saalfeld anzusiedeln? Handelt es sich um eine Verschiebung von Produktionskapazitäten von Ingolstadt nach Saalfeld oder geht es grundsätzlich um eine Ausweitung der Produktion? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. Januar 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zur Frage der gesetzlichen Grundlage für die Genehmigung der Ansiedlung der Firma ConvertFlex GmbH wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 3473 verwiesen. Grundlage der Förderung sind beihilferechtliche Vorgaben der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung , Leitlinien für Regionalbeihilfen, De-minimis-Verordnung), Artikel 91a in Verbindung mit Artikel 72 Abs. 2 des Grundgesetzes, das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-Gesetz), der Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" sowie die Richtlinie des Freistaats Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur " (GRW) - GRW-Richtlinie - Teil I: Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe. Im Rahmen der gewerblichen GRW-Richtlinie können Zuschüsse für die Ansiedlung von Unternehmen (in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für kleine, 20 Prozent für mittlere und zehn Prozent für große Unternehmen) gewährt werden. Zu 2.: Die Höhe der Förderung beträgt 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die Antragsbearbeitung und Ausreichung der Förderung erfolgt durch die Thüringer Aufbaubank. Im Rahmen der Antragsbearbeitung wurde für das Projekt vom Unternehmen eine allgemeine Vorhabensbeschreibung zum Investitionsvorhaben und der geplanten Tätigkeit vorgelegt. Zu 3.: Das Vorhaben wurde mit Zuwendungsbescheid der Thüringer Aufbaubank vom 7. Mai 2018 bewilligt. Die Höhe der Förderung beträgt 4.950.000 Euro bei förderfähigen Investitionskosten in Höhe von 24.750.000 Euro. Zu 4.: Weitere Förderanfragen liegen nicht vor. Zu 5.: Die Firma ConvertFlex GmbH hat im Zusammenhang mit ihrem geplanten Vorhaben in Saalfeld eine Bauvoranfrage bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt gestellt. Mit der Bauvoranfrage soll die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens geprüft werden. Konkret beinhaltet diese Prüfung mögliche Befreiungen von Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans. Der Antrag auf Vorbescheid befindet sich noch in Bearbeitung. In diesem Zusammenhang hat die untere Bauaufsichtsbehörde einen Anhörungstermin mit der Firma ConvertFlex GmbH im Januar 2019 vereinbart. Antragsunterlagen für ein bei positiv beschiedener Bauvoranfrage nachfolgendes Genehmigungsverfahren wurden durch die Firma noch nicht vorgelegt. Im Rahmen der Prüfung der Bauvoranfrage wurde durch die untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt allerdings festgestellt, dass die Vorhabensplanung nur bei einer entsprechenden Änderung des Bebauungsplans genehmigungsfähig ist. Der Saalfelder Stadtrat hat der Einbringung eines Änderungsantrags für den Bebauungsplan zugestimmt. 3 Drucksache 6/6638Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Im Rahmen der Antragsbearbeitung hat die Thüringer Aufbaubank die Stellungnahme des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt eingeholt. In seiner Stellungnahme hat das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, vertreten durch die Wirtschaftsförderagentur Region Saalfeld-Rudolstadt, bestätigt, dass das Vorhaben den Zielen , Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung sowie den bauplanungsrechtlichen Vorschriften entspricht. Um sicherzustellen, dass das Vorhaben alle baurechtlichen Vorgaben einhält, erfolgte die Bewilligung des GRW-Zuschusses durch die Thüringer Aufbaubank mit der Auflage, eine bestandskräftige Baugenehmigung vor erster Auszahlung vorzulegen. Zu 6.: Zur Beantwortung dieser Frage liegen keine Informationen vor. Zu 7.: Entsprechend der Antragstellung soll Gegenstand der Betriebsstätte in Saalfeld die Herstellung von Kunststofffolien in unterschiedlicher Foliendicke, vor allem für die Lebensmittelindustrie, die Medizin und die chemische Industrie sein. Zu 8.: Hierzu liegen keine Informationen vor. Zu 9.: Die Ansiedlung beruht auf einer unternehmerischen Entscheidung. Die Firma ConvertFlex GmbH hat in Ingolstadt keine Produktionsstätte, das Unternehmen hat als Geschäftsgegenstand in Ingolstadt (laut Jahresabschluss 2017) nur Finanzierungs- und Beratungsaufgaben wahrgenommen. Bei der Ansiedlung in Saalfeld handelt es sich somit um die Aufnahme einer Produktion für das Unternehmen. Tiefensee Minister Ansiedlung des Plastikfolienhersteller ConvertFlex GmbH in Saalfeld - Teil I Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: