11.01.2019 Drucksache 6/6641Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. Januar 2019 Parteipolitische Beeinflussung bei Schülertreffen im Grenzlandmuseum Eichsfeld in Teistungen Die Kleine Anfrage 3528 vom 29. November 2018 hat folgenden Wortlaut: Laut Medienberichten fand Anfang November 2018 ein Treffen von niedersächsischen und Thüringer Schülern im Grenzlandmuseum Eichsfeld statt (vergleiche zum Beispiel Online-Berichterstattung der Thüringer Allgemeinen vom 6. November 2018). Aus der Politik nahmen an dieser schulischen Veranstaltung demnach der Thüringer Minister für Bildung, Jugend und Sport sowie die Referatsleiterin für Politische Bildung, Gedenkstätten, Globales Lernen und Mobilität, Bildung für nachhaltige Entwicklung aus dem niedersächsischen Kultusministerium teil. Letztere wird in der medialen Berichterstattung mit folgender Aussage gegenüber den Schülern zitiert: "Und eine Aussage wie 'der Nationalsozialismus war nur ein Fliegenschiss der Geschichte' von Alexander Gauland (AfD) darf nicht wieder gesagt werden". Ich frage die Landesregierung: 1. Wurde die oben zitierte Aussage der niedersächsischen Referatsleiterin mit den Thüringer Schülern kritisch diskutiert? Wenn ja, wurden auch der Zusammenhang jener (von der niedersächsischen Referatsleiterin falsch wiedergegebenen) Äußerung Dr. Gaulands sowie die Tatsache diskutiert, dass Dr. Gauland in seiner fraglichen Rede vom 2. Juni 2018 konstatierte: "Ja, wir bekennen uns zu unserer Verantwortung für die zwölf Jahre" und: "Liebe Freunde, uns muss man nicht vom Unwert des Nationalsozialismus überzeugen"? Wenn nein, legt die Landesregierung keinen Wert auf eine kritische Diskussion parteipolitischer Stellungnahmen, die im Rahmen schulischer Veranstaltungen an Schüler gerichtet werden? 2. Handelt es sich aus Sicht der Landesregierung bei der zitierten Äußerung der niedersächsischen Ministerialbeamtin um eine parteipolitische Empfehlung, die mit den Prinzipien des "Beutelsbacher Konsens" und der Neutralitätspflicht der Schule vereinbar ist und wenn ja, warum und wenn nein, warum nicht? 3. Teilt die Landesregierung die Auffassung der niedersächsischen Referatsleiterin, dass manche Meinungen "nicht wieder gesagt werden" dürfen? Wenn ja, wie ist dies mit der im Grundgesetz (Artikel 5 Abs. 1 Satz 1) und in der Verfassung des Freistaats Thüringen (Artikel 11 Abs. 1) verbrieften Meinungsäußerungsfreiheit vereinbar? Wenn nein, hat der Thüringer Minister für Bildung, Jugend und Sport die Schüler bei jener Veranstaltung auf die Meinungsäußerungsfreiheit hingewiesen und deutlich gemacht, dass man in einem freien Land (auch als Schüler) seine Meinung beispielsweise über die deutsche Geschichte frei äußern darf und dass politisch kontroverse Themen auch in der Schule kontrovers zu behandeln sind? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6641 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 10. Januar 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Landesregierung liegt kein Beleg für die zitierte angebliche Aussage einer niedersächsischen Referatsleiterin vor. Zu 2.: Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 3 verwiesen. Zu 3.: Die Landesregierung sieht von der Beurteilung von angeblichen Aussagen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ministerien anderer Länder ab. Holter Minister Parteipolitische Beeinflussung bei Schülertreffen im Grenzlandmuseum Eichsfeld in Teistungen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: