15.01.2019 Drucksache 6/6648Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. Januar 2019 Anzahl muslimischer Gebetsräume im Freistaat Die Kleine Anfrage 3537 vom 13. Dezember 2018 hat folgenden Wortlaut: In Thüringen leben im Vergleich zu anderen Bundesländern nur wenige Muslime. Gleichwohl soll es nach Einschätzung muslimischer Verbände einen Mangel an Gebetsräumen geben (vergleiche unter anderem Südthüringer Zeitung vom 4. Januar 2018). Nach Angaben des Zentralrats der Muslime in Deutschland würden viele muslimische Gemeinden in diversen Städten nach einer dauerhaften Bleibe suchen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele muslimische Gebetsräume existieren gegenwärtig im Freistaat (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufgliedern)? 2. Wie viele Menschen muslimischen Glaubens leben - ungeachtet ihres Aufenthaltsstatus - gegenwärtig im Freistaat (bitte nach Landkrei-sen und kreisfreien Städten aufgliedern)? 3. Sind seitens der Landesregierung Maßnahmen geplant, um die Anzahl muslimischer Gebetsräume im Freistaat zu erhöhen und falls ja, welche? Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 11. Januar 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Eine amtliche Übersicht über die für muslimische Gebetszwecke genutzten Räumlichkeiten liegt nicht vor. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass als islamische Religionsgemeinden organisierte Gemeinschaften über solche verfügen. Soweit bekannt bestehen in Thüringen mindestens elf muslimische Gemeinden. Auf die Antwort der Thüringer Landesregierung zu Frage 6 bis 9 der Kleinen Anfrage 1241 vom 8. Juli 2016 - Interkulturelles Abendessen anlässlich des Ramadanfestes - (Drucksache 6/2570 vom 24. August 2016) wird verwiesen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Heym (CDU) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6648 Zu 2.: Eine Erfassung der im Freistaat Thüringen lebenden Menschen muslimischen Glaubens erfolgt nicht, insbesondere liegt keine amtliche Statistik dazu vor. Aussagen über die Anzahl von Muslimen beruhen auf Schätzungen , die sich unter anderem auf vorherrschende Religionszugehörigkeiten in Herkunftsländern stützen. Die Schätzungen treffen keine Aussage darüber, ob es sich um diese Religion praktizierende Muslime handelt. Zu 3.: Die Landesregierung gewährleistet gemäß Artikel 39 in Verbindung mit Artikel 40 der Verfassung des Freistaats Thüringen Religionsfreiheit umfassend. Danach ist muslimischen Gemeinden die Möglichkeit eröffnet , für die Religionsausausübung benötigte Gebetsräume vorzuhalten. Auf das Bauvorhaben der Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland zur Errichtung einer Moschee in Erfurt kann in diesem Zusammenhang verwiesen werden. Die Landesregierung ist in religiöser Hinsicht zur Neutralität und Äquidistanz verpflichtet. Das schließt staatliche Maßnahmen aus, die geeignet wären, Einfluss auf die Belange bestimmter religiöser Gemeinschaften zu nehmen. Prof. Dr. Hoff Minister Anzahl muslimischer Gebetsräume im Freistaat Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: