15.01.2019 Drucksache 6/6649Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 24. Januar 2019 Pflege touristischer Wanderwege Die Kleine Anfrage 3452 vom 14. November 2018 hat folgenden Wortlaut: Mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 wurden über den Einzelplan 07 des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft , Wissenschaft und Digitale Gesellschaft dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft für ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts ein jährlicher Betrag von zwei Millionen Euro zur Pflege und Unterhaltung der touristischen Wanderwege in Thüringen zur Verfügung gestellt. Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welchen Berechnungen beruht die Bereitstellung von zwei Millionen Euro jährlich für die Pflege der Wanderwege durch ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts? 2. Welches Streckennetz soll damit gepflegt und unterhalten werden (Kategorie der Wanderwege und Länge in Kilometer)? 3. Wie viele der unter Frage 2 aufgeführten Strecken (jeweils in Kilometer) werden nicht durch Thüringen- Forst - Anstalt öffentlichen Rechts gepflegt und durch wen erfolgt eine finanzielle Kompensation in welchem Umfang (bitte Auflistung der Organisation, Länge in Kilometer und finanzielle Kompensation)? 4. Wie und durch wen werden die Wanderwege gepflegt, die nicht in diese Kategorien fallen und welche Länge umfassen diese Wanderwege? 5. Wurde eine Richtlinie zur Pflege touristischer Wanderwege durch ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts erstellt, die beispielsweise Pflege- und Unterhaltungsumfang aufweist? 6. Welche Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen werden für den oben genannten Betrag durch Thüringen Forst - Anstalt öffentlichen Rechts konkret in welchen Zeiträumen ausgeführt? 7. Gab es im Vorfeld Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zur Wanderwegepflege und Unterhaltung durch ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts und welche Alternativen hätte es gegenüber der Pflege durch ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts gegeben? 8. Gab es im Vorfeld Untersuchungen wie die touristische Wegepflege bei Wanderwegen, Radwegen und Reitwegen in anderen Bundesländern geregelt und finanziert wird? 9. Welche Regelungen bestehen in grenzübergreifenden touristischen Regionen bezüglich der Wegepflege , beispielsweise in der Rhön oder im Harz? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6649 10. Durch wen und mit welchem finanziellen Aufwand wurden die touristischen Wanderwege in Thüringen vor dem Jahr 2018 gepflegt und unterhalten? 11. Welche Pflegemaßnahmen wurden bis zum Ende des dritten Quartals 2018 durch ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts zu welchen Kosten an den oben genannten Wanderwegen durchgeführt? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 14. Januar 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Finanzierungskonzept wurde in Form eines Gesamtbudgets, bestehend aus den jeweils zum Einsatz kommenden Ausführenden (eigene Arbeitskräfte, private Dienstleister oder auch 2. Arbeitsmarkt) und dem damit verbundenen personellen und sachlichen Aufwand, bis zu einer maximalen jährlichen Obergrenze kalkuliert. Die im Zuge der jährlichen Wirtschaftsplanung vorgesehenen Einzelmaßnahmen an den jeweiligen Wanderwegen werden nach Lohn- und Sachkostenaufwand kalkuliert. Die Planfreigabe durch das für Tourismus zuständige Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft priorisiert jährlich die Einzelprojekte bis zur Höhe des gesamt verfügbaren Budgets. Zu 2.: Bestandteil des Auftrags des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft sind die touristischen Wege der Kategorie A (landesweite Toprouten) mit 17 Wegen und einer Länge von 2.230 Kilometer und Kategorie B (regionale Toprouten) mit 71 Wegen und einer Länge von 2.551 Kilometer. Zu 3.: In begrenztem Umfang werden Markierungstätigkeiten von ehrenamtlich tätigen Mitgliedern der Wanderverbände sowie von kommunalen Wegewarten ausgeführt. Zu 4.: Die Wege der Kategorien C und P sowie sonstige Wege fallen nicht in diese Kategorie. Insgesamt umfassen diese Wege eine Länge von 12.381 Kilometer. Eine äußerst begrenzte Wegeunterhaltung erfolgt nach Kenntnis der Landesregierung durch die jeweiligen Eigentümer selbst oder auf ehrenamtlicher Basis durch Mitglieder der Wanderverbände. Zu 5.: ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts nutzt eine Fachanweisung, in welcher Ablauf, Pflichten und Zuständigkeiten sowie durchzuführende Tätigkeiten intern geregelt sind. Diese beruht im Wesentlichen auf den Kriterien zur Zertifizierung "Wanderbares Deutschland Qualitätsweg" des Deutschen Wanderverbandes als Grundlage für die Pflege touristischer Wanderwege. Die 23 Wahlkriterien und neun Kernkriterien beinhalten unter anderem Vorgaben zur Beschaffenheit des Wegekörpers (natürlich, befestigt, bedeckt), zur Infrastruktur des Weges (wie zum Beispiel Anzahl und Beschaffenheit der Aus- und Beschilderung), zu Rastmöglichkeiten (Bänke, Rastplätze, Hütten) und zum Potential an Erlebnissen, Abwechslung, Aussicht, Erholung und so weiter. Zu 6.: Nach Ermittlung des Handlungsbedarfs erfolgen die Finanzkalkulation der Maßnahmen und nachfolgend die Zusammenstellung in einem Jahresplan für das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Dieses priorisiert und bestätigt die durchzuführenden Maßnahmen bis zur Höhe des verfügbaren Budgets und gibt die Planung gegenüber der ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts zur Umsetzung frei. Die Freigabe erfolgt im Regelfall gegen Ende des I. Quartals des jeweiligen Jahres. Die durchzuführenden Pflege- und Unterhaltungsarbeiten sind außerordentlich vielgestaltig und reichen von der punktuellen Reparatur unbegehbarer Stellen bis hin zur umfassenden Qualifizierung der Wegedecke kompletter Wegeabschnitte. Weitere Schwerpunktaufgaben sind die regelmäßige Mahd und der Freischnitt entlang zum Zuwachsen tendierender Wegeabschnitte. Außerdem finden Reparaturarbeiten oder Erneuerungen an Infrastruktureinrichtungen wie zum Beispiel Sitzgruppen, Schutzhütten und Wegweisern statt. Die Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen erfolgen schwerpunktmäßig im II. und III. Quartal des jeweiligen Jahres. Die Arbeiten sind im Sinne der Abrechnung in der Regel bis Oktober des Jahres abzuschließen. Zu 7.: Im Zuge der Erarbeitung der Touristischen Wanderwegekonzeption Thüringen 2025 hatten sich alle beteiligten Akteure (Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Verband Deut- 3 Drucksache 6/6649Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode scher Gebirgs- und Wandervereine - Landesverband Thüringen e.V., Gemeinde- und Städtebund Thüringen e. V., Thüringischer Landkreistag e. V., Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts) auf Grund der äußerst begrenzten finanziellen Leistungsfähigkeit einer Vielzahl der Thüringer Kommunen darauf verständigt , dass eine Empfehlung zur Übernahme von entsprechenden Pflegetätigkeiten durch die Thüringen- Forst - Anstalt öffentlichen Rechts in die Konzeption aufgenommen wird. Damit sollte gewährleistet werden, dass eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Pflege der touristischen Wanderwege dauerhaft sichergestellt werden kann. Die Landesforstanstalt ist gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu führen. Zu 8.: Im Rahmen der Erarbeitung der Touristischen Wanderwegekonzeption Thüringen 2025 erfolgten Recherchen zur Wanderwegepflege in anderen Bundesländern. Diese Recherchen ergaben, dass die Wanderwegepflege sehr unterschiedlich gehandhabt und finanziert wird. Zu 9.: Die jeweiligen Thüringer Abschnitte grenzübergreifender touristischer Wanderwege der Kategorie A oder B werden seitens der ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts gepflegt. Zu 10.: Seit 1990 wurden im Staatswald zahlreiche Aufgaben im Zusammenhang mit der Pflege touristischer Wanderwege im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durch die Forstverwaltung und ab 2012 durch die ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts erbracht. Besonders in den ersten zehn bis 15 Jahren nach der politischen Wende erbrachten Träger des 2. Arbeitsmarkts mit einem hohen Anteil an Bundesmitteln umfangreiche Leistungen zur Wegepflege und Wegeunterhaltung im Wald (alle Eigentumsformen). Hier gab und gibt es eine intensive Kooperation und eine Teilfinanzierung durch die Forstverwaltung beziehungsweise die ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts. Hervorzuheben ist insbesondere das Rennsteigprojekt. Im Übrigen oblag die Pflege der geförderten touristischen Wanderwege im Zeitraum der Zweckbindungsfrist dem jeweiligen Maßnahmenträger. Vielfach haben sich hier auch die Thüringer Wanderverbände und -vereine ehrenamtlich mit hohem Einsatz engagiert. Zu 11.: Mit dem Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts "ThüringenForst" (Errichtungsgesetz) zum 9. August 2018 war die Thüringen- Forst - Anstalt öffentlichen Rechts erst zu Beginn des IV. Quartals 2018 berechtigt, konkrete Unterhaltungsund Durchführungsarbeiten auszuführen. Bis zum Ende des III. Quartals 2018 wurden praktische Tätigkeiten durch die Beschäftigten des 2. Arbeitsmarktes im Rennsteigprojekt am Rennsteig erbracht. Nach Freigabe der Wirtschaftsplanung mit einem Budget von 887.149 Euro durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft startete die ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts Anfang Oktober 2018 - trotz zwischenzeitlich sich rasant entwickelnder Trockenheit und Borkenkäferkalamität - mit allen verfügbaren Kapazitäten in die Umsetzung der geplanten Maßnahmen. Bis Ende November 2018 konnten von den geplanten 36 Projekten 34 umgesetzt werden. Witterungsbedingt musste ein Projekt in den Kammlagen des Thüringer Waldes in das Jahr 2019 verschoben werden. In einem weiteren Fall war infolge einer komplizierten Eigentumsabfrage im Kleinprivatwald und extremer Betroffenheit durch Borkenkäfer eine Umsetzung nicht mehr möglich. Das Projekt wird ebenfalls in das Jahr 2019 verschoben. Von den 34 umgesetzten Projekten wurden 23 auf A-Routen und elf auf B-Routen realisiert. Im hochtechnisierten Bereich wurden beispielsweise durch die Maschinenbetriebe der ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts 30.200 Meter maschinell qualifiziert. Die endgültige Finanzabrechnung der ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts für das Jahr 2018 liegt derzeit noch nicht vor. Tiefensee Minister Pflege touristischer Wanderwege Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: