15.01.2019 Drucksache 6/6650Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. Januar 2019 Pflege touristischer Rad- und Reitwege Die Kleine Anfrage 3453 vom 14. November 2018 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie findet aktuell die Unterhaltung und Pflege touristischer Rad- und Reitwege, beispielsweise in staatlichen Wäldern, statt? 2. Welche Richtlinien liegen der touristischen Rad- und Reitwegepflege zugrunde und wie wird die Finanzierung bisher geregelt? 3. Welchen Kilometer-Umfang nehmen touristische Rad- und Reitwege im Freistaat Thüringen ein? 4. Können touristische Reit- und Radwege, ähnlich der touristischen Wanderwege, auch durch Thüringen- Forst - Anstalt öffentlichen Rechts gepflegt und unterhalten werden? a) Wenn ja, welcher finanzielle Aufwand wäre dafür notwendig? b) Wenn nein, warum nicht? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 14. Januar 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: In staatlichen Wäldern sind Radwege in der Regel auf festen Wegen (Lkw-befahrbare Wirtschaftswege) und Reitwege sowohl auf festen Wegen als auch auf unbefestigten Maschinenwegen ausgewiesen. Bei diesen Wegen handelt es sich gleichzeitig um für die ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts unverzichtbare Wirtschaftswege, welche zu Lasten des Staatsforstbetriebs regelmäßig gepflegt und unterhalten werden. Zur Gewährleistung der gesellschaftlich erwünschten touristischen Nutzung wurde durch die Thüringen- Forst - Anstalt öffentlichen Rechts regelmäßig ein über den rein forstbetrieblichen Bedarf hinausgehender Aufwand betrieben und finanziell getragen. Davon haben auch Rad- und Reitwege unmittelbar profitiert. Vergleichbar profitiert die touristische Nutzung auch im Privat- und Körperschaftswald von den forstbetrieblichen Aufwendungen der jeweiligen Waldeigentümer. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6650 Aufgrund der begrenzten und rückläufigen Finanzzuführungen des Freistaats Thüringen für gemeinwohlorientierte Leistungen der Landesforstanstalt werden finanzielle Mittel (sofern vorhanden) mit deutlichem Vorrang in die Pflege des für die Tourismusentwicklung besonders bedeutungsvollen Wanderwegenetzes investiert. Soweit touristische Radwege über öffentliche Straßen und Wege verlaufen, ist der jeweilige Baulastträger für die Unterhaltung verantwortlich. Zu 2.: Grundlagen sind die Regelungen des Thüringer Waldgesetzes sowie der Verwaltungsvorschrift "Landeseinheitliche Kennzeichnung von Erholungswegen im Wald und in der freien Landschaft" des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz vom 17. April 2012, geändert durch die Verwaltungsvorschrift vom 7. Dezember 2016. Konkrete Regelungen zur Finanzierung der Pflege und Unterhaltung dieser Wege existieren nicht. Die Aufgaben der Baulastträger von öffentlichen Straßen und Wegen (zu denen auch die Unterhaltung gehört ) sind im Bundesfernstraßengesetz sowie im Thüringer Straßengesetz geregelt. Zu 3.: Im System "Forsten und Tourismus" der ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts sind aktuell Radwege mit einer Länge von 7.639 Kilometer und Reitwege mit einer Länge von 12.216 Kilometer digitalisiert. Es handelt sich hierbei um alle im Wald verlaufenden Wege dieser Kategorien, unabhängig von der Eigentumsform . Im Bereich des Offenlandes ausgewiesene Rad- und Reitwege sind in diesen Angaben nur insoweit enthalten, wie die ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts über die Ausweisung in Kenntnis gesetzt wurde. Es ist davon auszugehen, dass im Offenland noch in erheblich größerem Umfang Radwege ausgewiesen wurden, welche der ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts nicht bekannt sind. Gemäß dem Radroutenplaner Thüringen gibt es in Thüringen touristische Radrouten (beschildert und mit Logo versehen) mit einer Länge von insgesamt 3.265 Kilometer. Zu 4. Es ist zunächst anzumerken, dass die Anforderungen an touristische Rad- und Reitwege nicht näher definiert sind und eine Beantwortung der Frage daher nur bedingt möglich ist. Zahlreiche Rad- und Reitwege im Offenlandbereich besitzen eine Asphaltdecke, deren Pflege und Unterhaltung andere technologische Verfahren als klassische Waldwege erfordern. Da die ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts gegenwärtig nicht über diese entsprechende Maschinenausstattung verfügt, ist die Übernahme der Pflege und Unterhaltung von Rad- und Reitwegen im Offenland durch die ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts nicht möglich. Im Wald ausgewiesene Radwege verlaufen in der Regel auf festen Wegen (Lkw-befahrbare Wirtschaftswege ). Reitwege im Wald werden sowohl auf festen Wegen als auch auf unbefestigten Maschinenwegen ausgewiesen . Eine grundlegende Pflege ist im Regelfall mit der üblichen Wegeunterhaltung im Wald gewährleistet. Eine vertragliche Übernahme der Pflege und Unterhaltung von Rad- und Reitwegen im Wald durch die Thüringen Forst - Anstalt öffentlichen Rechts nach konkret zu bestimmenden Anforderungen wäre zu prüfen. Voraussetzung für die Übernahme weiterer Aufgaben wären freie Arbeitskapazitäten bei der Thüringen- Forst - Anstalt öffentlichen Rechts sowie eine vollständige Finanzierung durch den jeweiligen Auftraggeber . Instandsetzungsarbeiten an asphaltierten Wegeabschnitten müssten jedoch aufgrund fehlender eigener Spezialtechnik abgelehnt werden. Tiefensee Minister Pflege touristischer Rad- und Reitwege Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.