17.01.2019 Drucksache 6/6665Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. Januar 2019 Aktivitäten der "Artgemeinschaft-Germanische-Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V." in Thüringen Die Kleine Anfrage 3488 vom 29. November 2018 hat folgenden Wortlaut: Seit mehr als 15 Jahren führt die "Artgemeinschaft-Germanische-Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V." ihre Treffen ungestört in einer Thüringer Wanderherberge in der Nähe von Ilfeld durch. Bei Veranstaltungen der "Artgemeinschaft" treffen sich nach den mir vorliegenden Informationen unter anderem Neonazis aus militanten und teils verbotenen Organisationen, wie "Blood & Honour". So fand beispielsweise im September 2018 ein sogenanntes "Erntedankfest" der "Artgemeinschaft" statt, vom 16. bis 18. November 2018 eine unter anderem als Vernetzungstreffen beworbene Wochenendveranstaltung. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die "Artgemeinschaft-Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.", ihre Organisationsstruktur und die von ihr regelmäßig durchgeführten Veranstaltungen und den dort verbreiteten Inhalten? 2. Welche Veranstaltungen der "Artgemeinschaft" fanden nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 2013 an welchen Orten in Thüringen statt (bitte einzeln auflisten nach Datum, Ort, Teilnehmerzahl, Art der Veranstaltung, gegebenenfalls Redner, Referenten, Liedermacher, weiteren Programmaktivitäten)? 3. Aus welchen Bundesländern/Ländern kamen nach Kenntnis der Landesregierung die Teilnehmenden zu den Treffen der "Artgemeinschaft" in den Jahren 2013 bis 2018? 4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung hinsichtlich der Verbindungen der teilnehmenden Personen zu neonazistischen Organisationen? 5. Welche polizeilichen Maßnahmen wurden jeweils bei den Veranstaltungen der "Artgemeinschaft" durchgeführt , zum Beispiel zur Feststellung verbotener Symbole oder indizierten Liedguts? 6. Liegen der Landesregierung Kenntnisse über Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten vor, die gegebenenfalls von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern jeweils bei den Veranstaltungen begangen wurden (bitte auflisten nach Datum, Art der Straftat und Anzahl der Täter)? 7. Werden nach Kenntnis der Landesregierung Inhalte der Veranstaltungen der "Artgemeinschaft" polizeilich erfasst? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6665 8. Wieviele Personen aus welchen Bundesländern nahmen nach Kenntnis der Landesregierung an der als "Erntedankfest" beworbenen Veranstaltung im September 2018 teil und aus welchen Bundesländern kamen diese? 9. Wie viele Personen aus welchen Bundesländern nahmen nach Kenntnis der Landesregierung an der unter anderem als "Vernetzungstreffen" beworbenen Veranstaltung im November 2018 teil und aus welchen Bundesländern kamen diese? 10. Ist der Landesregierung bekannt, ob die direkt zum Veranstaltungsort bei Ilfeld führende Straße in privater , kommunaler oder Landeszuständigkeit ist? 11. Welche Rolle spielt die Veranstaltungsstätte nach Einschätzung der Landesregierung für die extrem rechte Szene, wie ordnet sie das Verhältnis der Betreiber zu dieser Szene ein beziehungsweise werden diese selbst der extremen Rechten oder der "Artgemeinschaft" als Mitglieder oder Sympathisanten zugerechnet? 12. Welche Verbindungen zu anderen neonazistischen beziehungsweise extrem rechten Strukturen unterhält nach Kenntnis der Landesregierung die "Artgemeinschaft"? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 15. Januar 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die 1951 gegründete germanisch-heidnische "Artgemeinschaft-Germanische-Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V." hat ihren Sitz in Berlin. Sie versteht sich als Glaubensbund, der "die Kultur der nordeuropäischen Menschenart bewahren, erneuern und weiterentwickeln" will und verbindet dabei germanisch-heidnische Glaubensansätze mit rassistischen Vorstellungen und Zielen. Ihre regelmäßigen überregionalen "Gemeinschaftstagungen" zu den Tag- und Nachtgleichen sowie den Sommer- beziehungsweise Wintersonnenwenden führt die "Artgemeinschaft" im Bereich Nordthüringen im Ausflugs- und Ferienhotel Hufhaus-Harzhöhe in 99768 Harztor, Ortsteil Ilfeld störungsfrei und unter Ausschluss der Öffentlichkeit durch. Die in geschlossenen Veranstaltungen abgehaltenen Zusammenkünfte kommen dem äußeren Anschein nach geselligen Familienveranstaltungen gleich. Unter Vorgabe germanischer Brauchtumspflege wird eine "Lagerfeuerromantik" inszeniert, die das Interesse insbesondere junger Teilnehmer an dem rechtsextremistischen Regelwerk der "Artgemeinschaft" wecken soll. Die "Sittengesetze " der Vereinigung geben vor, sich unter anderem für die "Wahrung, Einigung und Mehrung der germanischen Art" einzusetzen, "dem besseren Führer" Gefolgschaft zu leisten und eine "gleichgeartete Gattenwahl (als) Gewähr für gleichgeartete Kinder" anzustreben. Zu 2.: Nach Kenntnis der Landesregierung fanden in den Jahren 2013 bis 2018 folgende Veranstaltungen der "Artgemeinschaft" in Ilfeld statt: Datum Teilnehmerzahl (circa) Art der Veranstaltung 22.-23.03.2013 nicht bekannt Treffen 21.-23.06.2013 300 Sommersonnenwendfeier 20.-22.09.2013 100 Treffen 06.-08.12.2013 100 Julfest 21.-23.03.2014 80 Treffen 19.-22.06.2014 210 Treffen 19.-21.09.2014 nicht bekannt (cirka 70 erwartet) Treffen 05.-07.12.2014 90 Treffen 20.-22.03.2015 110 Treffen 20.-21.06.2015 230 Sommersonnenwendfeier 3 Drucksache 6/6665Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Datum Teilnehmerzahl (circa) Art der Veranstaltung 18.-20.09.2015 100 Gemeinschaftstagung 04.-06.12.2015 120-140 Treffen 18.-20.03.2016 nicht bekannt Frühlingsfest 17.-19.06.2016 200 Sommersonnenwendfeier 23.-25.09.2016 110 Treffen 02.-04.12.2016 130-140 Treffen 17.-19.03.2017 130 Treffen 23.-25.06.2017 120 Sommersonnenwendfeier 22.-24.09.2017 80 Treffen 20.-22.10.2017 70 Treffen ("Aufbruch-Tagung") 08.-10.12.2017 120-130 Treffen 23.-25.03.2018 100 Treffen 22.-24.06.2018 260 Treffen 21.-23.09.2018 80-110 Treffen 16.-18.11.2018 90-100 Treffen ("Aufbruch-Tagung") 07.-09.12.2018 110-175 Treffen Zu 3.: Einladungen zu Gemeinschaftstagungen richten sich an Mitglieder, Förderer und Abonnenten der von der "Artgemeinschaft" vierteljährlich herausgegebenen "Nordischen Zeitung". Die Veranstaltungsteilnehmer reisen aus dem gesamten Bundesgebiet an. Es sind nur vereinzelt Personen aus dem Teilnehmerkreis in Thüringen ansässig. Zu 4.: Die neonazistische Vereinigung "Artgemeinschaft" versucht stetig, ihre Bedeutung im kulturell-religiösen Bereich der nationalen Bewegung auszubauen und zu festigen. Deshalb bestehen Kontakte zu verschiedenen rechtsextremistischen Gruppierungen einschließlich Verbindungen in akademische Kreise des nationalen Spektrums. Ziel der "Artgemeinschaft" ist es, in der Zukunft als Hauptansprechpartner für das kulturelle Leben innerhalb der nationalen Bewegung zu gelten. Die teilnehmenden Personen sind hinsichtlich ihrer sonstigen rechtsextremistischen Aktivitäten mehrheitlich in anderen Teilspektren des Rechtsextremismus zu verorten. Im Hinblick auf die Teilnehmer aus Thüringen sind Verbindungen sowohl in den Bereich rechtsextremistischer Parteien als auch in die Neonaziszene sowie vereinzelt in das subkulturell geprägte Spektrum erkennbar. Zu 5.: Im Zusammenhang mit den angefragten Veranstaltungen wurden keine polizeilichen Maßnahmen durchgeführt . Im Übrigen führt die Polizeidirektion Nordhausen im Bedarfsfall Raumschutzmaßnahmen im Rahmen der Streifentätigkeit zur Verhinderung von Störungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch. Zu 6.: Es wurden keine Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten erfasst. Zu 7.: Nein Zu 8.: An dem Treffen vom 21. bis 23. September 2018 nahmen etwa 80 bis 110 Personen, darunter zahlreiche Kinder, teil. Weitergehende Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Zu 9.: An dem Treffen vom 16. bis 18. November 2018 nahmen 90 bis 100 Personen teil. Weitergehende Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6665 Zu 10.: Die Zuwegung zum Ausflugs- und Ferienhotel Hufhaus-Harzhöhe ausgehend von der Kreuzung Netzkater an der Bundesstraße (B) 4/B 81 befindet sich für die ersten circa 2,3 Kilometer im Eigentum des Thüringen- Forst - Anstalt öffentlichen Rechts. Die daran anschließenden circa 2,6 Kilometer der Zuwegung befinden sich im Privateigentum des Betreibers der Liegenschaft "Hufhaus". Die Zuwegung ist dem öffentlichen Verkehr gewidmet und kann somit durch den Betreiber und die Hotelbesucher frei genutzt werden. Zu 11.: Mit dem Ausflugs- und Ferienhotel Hufhaus-Harzhöhe in Ilfeld stehen einzelnen rechtsextremistischen Gruppierungen geeignete Räumlichkeiten in zentraler Lage für ihre Veranstaltungen zur Verfügung. Die Veranstaltungsstätte wird abseits dieser Veranstaltungen nicht durch das rechtsextremistische Spektrum genutzt. Der Betreiber wird nicht der rechtsextremistischen Szene zugerechnet. Zu 12.: Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Maier Minister Aktivitäten der "Artgemeinschaft-Germanische-Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V." in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: