18.01.2019 Drucksache 6/6679Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 31. Januar 2019 Vergütung des Praxismoduls im Rahmen der Erzieherausbildung in Thüringen Die Kleine Anfrage 3540 vom 14. Dezember 2018 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen der Erzieherausbildung ist gemäß Thüringer Lehrplan für berufsbildende Schulen für die Schulform der Fachschule, Fachrichtung Sonderpädagogik, im dritten Ausbildungsjahr ein Praxismodul (Berufsund Anerkennungspraktikum) zu absolvieren. § 28 des Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes regelt eine Erstattung der Personalkosten, die dem Träger bei diesem Praktikum entstehen, durch das Land. § 2 des Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes schließt jedoch die Anwendung des Gesetzes auf Schulhorte aus. Insofern stellt sich die Frage, wie die Vergütung dieses mehrmonatigen Berufspraktikums und die Erstattung der Personalkosten an den Träger erfolgt, wenn dieses an einem Schulhort absolviert wird. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Auszubildende absolvierten in den Jahren 2017 und 2018 ihr Berufs- und Anerkennungspraktikum im Rahmen der Erzieherausbildung an einem Schulhort (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 2. Wie und auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgten die Vergütung dieser Praktika an die Auszubildenden sowie die Erstattung der Personalkosten an die jeweiligen Träger? 3. In welcher Höhe wurden in den Jahren 2017 und 2018 entsprechende Personalkosten an staatliche beziehungsweise freie Schulträger erstattet (bitte nach Jahren aufschlüsseln und für staatliche und freie Schulträger gesondert darstellen)? 4. Wie und auf welcher rechtlichen Grundlage ist freien Schulträgern die Erstattung entsprechender Personalkosten möglich? 5. Besteht nach Ansicht der Landesregierung Bedarf an der Anpassung rechtlicher Grundlagen in diesem Bereich und wenn ja, welcher? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 17. Januar 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die anschließende Beantwortung der Fragen bezieht sich ausschließlich auf staatliche Grund- und Gemeinschaftsschulhorte . Zu den Schulen in freier Trägerschaft liegen der Landesregierung die erforderlichen Angaben nicht vor. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Tischner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6679 Zu 1.: Im Jahr 2017 absolvierten 89 Erzieher-Praktikanten der Thüringer Fachschulen für den Fachbereich Sozialwesen ihr Berufs- und Anerkennungspraktikum im Rahmen der Erzieherausbildung an einem staatlichen Grund- oder Gemeinschaftsschulhort; im Jahr 2018 waren es 84. Zu 2.: Absolventen der Thüringer Fachschulen für den Fachbereich Sozialwesen haben im Berufspraktikum bei einem Praktikumsvertrag mit dem Freistaat Thüringen gemäß Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten der Länder (TV Prakt-L) vom 9. Dezember 2011 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nummer 4 vom 17. Februar 2017 einen Anspruch auf ein Entgelt. Das Entgelt ergibt sich aus § 8 Abs. 1 TV Prakt-L. Für die Berechnung und Auszahlung des Entgelts gilt § 24 TV-L entsprechend (§ 8 Abs. 2 TV Prakt-L). Zu 3.: Für die Absolventen der Thüringer Fachschulen für den Fachbereich Sozialwesen wurden für die Jahre 2017 und 2018 bei einem Praktikumsvertrag mit dem Freistaat Thüringen Haushaltsmittel bereitgestellt: Im Jahr 2017 wurden 1.000.689,06 Euro erstattet und für das Jahr 2018 liegt bisher nur ein vorläufiges Ergebnis von 1.004.026,16 Euro vor. Zu 4.: Die obliegt eigenverantwortlich dem Träger in eigener Zuständigkeit. Zu 5.: Nach Ansicht der Landesregierung besteht in diesem Bereich kein Bedarf an der Anpassung rechtlicher Grundlagen. Holter Minister Vergütung des Praxismoduls im Rahmen der Erzieherausbildung in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: