18.01.2019 Drucksache 6/6680Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 1. Februar 2019 Inanspruchnahme des beitragsfreien Kita-Jahres in Thüringen, der Stadt Gotha und der Landgemeinde Hörsel Die Kleine Anfrage 3561 vom 19. Dezember 2018 hat folgenden Wortlaut: Im Freistaat Thüringen gilt seit dem 1. Januar 2018 ein neues Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz, wonach Eltern für das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung keine Kindergartenbeiträge mehr zahlen müssen. Nach Angaben des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport gilt dies jährlich für etwa 18.000 Vorschulkinder, wodurch Familien im Durchschnitt etwa 1.440 Euro pro Kind sparen sollen. Wer über wenig Einkommen verfügt, bezahlt in aller Regel auch jetzt schon geringe Beiträge oder ist von der Beitragszahlung befreit. In vielen Fällen übernimmt das Jugendamt die Betreuungskosten für den Kindergartenbesuch . Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Kinder haben thüringenweit seit der Einführung das beitragsfreie Kita-Jahr in Anspruch genommen (bitte nach Landkreisen, kreisfreien Städten und Kindergartenträgern aufschlüsseln)? 2. Für wie viele der unter Frage 1 ermittelten Kindergartenkinder hätten deren Eltern, aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation, ohnehin keine Beiträge bezahlen müssen und wie viele Kinder, deren Eltern Beiträge hätten zahlen müssen, profitierten in diesem Jahr nach Berechnungen der Landesregierung vom beitragsfreien Kita-Jahr? 3. Wie viele Kinder in der Stadt Gotha und der Landgemeinde Hörsel nahmen das beitragsfreie Kita-Jahr seit Einführung in diesem Jahr in Anspruch (bitte nach Einrichtungsstandort und Träger der Einrichtung aufschlüsseln)? 4. Für wie viele der unter Frage 3 abgefragten Kinder in der Stadt Gotha und der Landgemeinde Hörsel hätten deren Eltern, aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation, ohnehin keine Beiträge bezahlen müssen und wie viele Kinder, deren Eltern Beiträge hätten zahlen müssen, profitierten in diesem Jahr nach Berechnungen der Landesregierung in der Stadt Gotha und der Landgemeinde Hörsel vom beitragsfreien Kita-Jahr (bitte nach Einrichtungen aufschlüsseln)? 5. Wie viele Kinder in der Stadt Gotha und der Landgemeinde Hörsel werden das beitragsfreie Kita-Jahr ab 1. Januar 2019 in Anspruch nehmen (bitte nach Einrichtungsstandort, Träger der Einrichtung und Gesamtzahl der Kinder, die die Einrichtung besuchen, aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Rosin (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6680 6. Für wie viele der unter Frage 5 abgefragten Kinder in der Stadt Gotha und der Landgemeinde Hörsel müssten deren Eltern, aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation, im kommenden Jahr ohnehin keine Beiträge bezahlen und wie viele Kinder, deren Eltern Beiträge hätten zahlen müssen, profitierten im kommenden Jahr nach Berechnungen der Landesregierung in der Stadt Gotha und der Landgemeinde Hörsel vom beitragsfreien Kita-Jahr (bitte nach Einrichtungen aufschlüsseln)? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 17. Januar 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Kindergartenjahr 2017/2018 partizipierten in Thüringen ab dem 1. Januar 2018 18.819 Kinder von der Beitragsfreiheit. Im Kindergartenjahr 2018/2019 partizipieren in Thüringen 19.001 Kinder von der Beitragsfreiheit . Die Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städten findet sich in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht. Eine Aufschlüsselung nach Kindergartenträgern ist nicht möglich, da hierüber keine Daten vorliegen. Zu 2.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor, da keine Fallzahlen von wirtschaftlich nicht leistungsfähigen Eltern im Sinne des § 90 Abs. 3 Achtes Buch Sozialgesetzbuch erfasst werden. Zu 3.: Eine Aufschlüsselung nach Einrichtungsstandort und Träger der Einrichtung ist mangels vorliegender Daten nicht möglich. Im Übrigen wird auf die als Anlage 2 beigefügte Übersicht verwiesen. Zu 4.: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 5. und 6.: Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. Holter Minister 3 Drucksache 6/6680Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage 1 Übersicht Meldedaten der Betreuungsgemeinden, Kita-Jahr 2017/2018, (Zeitraum 01.01.2018 - 31.07.2018) Meldung zum Stichtag: 01.03.2017 Meldedaten der Betreuungsgemeinden für die Landeszuschüsse nach dem Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz (ThürKitaG) Landkreis/ kreisfreie Stadt/ Gemeinde/ VG Anzahl Kinder § 30 Abs. 4 Nr. 1 Anzahl Kinder § 30 Abs. 4 Nr. 2 Anzahl Kinder § 30 Abs. 4 Nr. 3 Anzahl Kinder gesamt 16051 Stadt Erfurt 1.785 55 1 1.841 16052 Stadt Gera 759 19 1 779 16053 Stadt Jena 1.019 58 12 1.089 16054 Stadt Suhl 232 6 0 238 16055 Stadt Weimar 617 43 0 660 16056 Stadt Eisenach 339 15 8 362 16061 LK Eichsfeld 1.029 87 14 1.130 16062 LK Nordhausen 667 42 0 709 16063 Wartburgkreis 1.051 61 1 1.113 16064 Unstrut-Hainich-Kreis 910 47 5 962 16065 Kyffhäuserkreis 554 28 2 584 16066 LK Schmalkalden-Meiningen 970 32 8 1.010 16067 LK Gotha 1.109 42 14 1.165 16068 LK Sömmerda 600 60 2 662 16069 LK Hildburghausen 576 9 0 585 16070 Ilm-Kreis 868 38 2 908 16071 LK Weimarer Land 766 58 2 826 16072 LK Sonneberg 364 28 2 394 16073 LK Saalfeld-Rudolstadt 846 48 1 895 16074 Saale-Holzland-Kreis 711 29 2 742 16075 Saale-Orla-Kreis 623 41 12 676 16076 LK Greiz 756 25 2 783 16077 LK Altenburger Land 681 24 1 706 Gesamt 17.832 895 92 18.819 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6680 Übersicht Meldedaten der Betreuungsgemeinden, Kita-Jahr 2018/2019 (Zeitraum 01.08.2018 - 31.07.2019) Meldung zum Stichtag: 01.03.2018 Meldedaten der Betreuungsgemeinden für die Landeszuschüsse nach dem Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz (ThürKitaG) Landkreis/ kreisfreie Stadt/ Gemeinde/ VG Anzahl Kinder § 30 Abs. 4 Nr. 1 Anzahl Kinder § 30 Abs. 4 Nr. 2 Anzahl Kinder § 30 Abs. 4 Nr. 3 Anzahl Kinder gesamt 16051 Stadt Erfurt 1.924 133 4 2.061 16052 Stadt Gera 721 51 0 772 16053 Stadt Jena 999 79 29 1.107 16054 Stadt Suhl 252 7 0 259 16055 Stadt Weimar 586 5 5 596 16056 Stadt Eiseanch 322 20 3 345 16061 LK Eichsfeld 941 98 10 1.049 16062 LK Nordhausen 652 46 1 699 16063 Wartburgkreis 1.036 57 6 1.099 16064 Unstrut-Hainich-Kreis 868 67 17 952 16065 Kyffhäuserkreis 551 29 9 589 16066 LK Schmalkalden-Meiningen 1.023 46 17 1.086 16067 LK Gotha 1.140 48 17 1.205 16068 LK Sömmerda 617 31 6 654 16069 LK Hildburghausen 518 18 1 537 16070 Ilm-Kreis 867 44 10 921 16071 LK Weimarer Land 730 58 6 794 16072 LK Sonneberg 453 20 9 482 16073 LK Saalfeld-Rudolstadt 819 44 11 874 16074 Saale-Holzland-Kreis 661 26 4 691 16075 Saale-Orla-Kreis 724 43 10 777 16076 LK Greiz 737 33 8 778 16077 LK Altenburger Land 641 24 9 674 Gesamt 17.782 1.027 192 19.001 5 Drucksache 6/6680Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage 2 Entwicklung der Meldungen zu § 30 Abs. 4 ThürKitaG Stichtag 01.03.2017 - Kita-Jahr 2017/2018 (Zeitraum 01.01.2018 - 31.07.2018) 01.03.2018 - Kita-Jahr 2018/2019 (Zeitraum 01.08.2018 - 31.07.2019) Verw. Nr. Name Anzahl Kinder § 30 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Anzahl Kinder § 30 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Anzahl Kinder § 30 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Anzahl Kinder gesamt Anzahl Kinder § 30 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Anzahl Kinder § 30 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Anzahl Kinder § 30 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Anzahl Kinder gesamt 16067029 Stadt Gotha 380 20 11 411 386 18 14 418 16067088 Gemeinde Hörsel 39 1 0 40 49 1 0 50 Inanspruchnahme des beitragsfreien Kita-Jahres in Thüringen, der Stadt Gotha und der Landgemeinde Hörsel Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5. und 6.: Anlage 1 Anlage 2