23.01.2019 Drucksache 6/6696Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. Februar 2019 Errichtung einer touristischen Informationstafel an der Autobahn 71 bei Ilmenau Die Kleine Anfrage 3484 vom 28. November 2018 hat folgenden Wortlaut: Seit nun mehr über drei Jahren hat die Stadt Ilmenau Interesse an einer weiteren touristischen Informationstafel an der Bundesautobahn 71. Trotz der zwei bestehenden Abfahrten hat die Goethe- und Universitätsstadt bisher keinen direkten Hinweis auf deren touristische Wertigkeit an der Bundesautobahn. Deshalb besteht der Wille der Stadt, das "GoetheStadtMuseum" mit Hinweis auf die Stadt an der Bundesautobahn 71 auszuschildern. Planungen hierzu laufen seit dem Jahr 2015. Die Stadt hat dafür bereits einige zur Beantragung nötige Hürden gemeistert. Darunter auch die neue Kategorisierung des "GoetheStadtMuseum" in die Kategorie 1 durch die Thüringen Tourismus GmbH. Hierfür wurde eine mehrsprachige Webseite erstellt und die nötigen Besucherzahlen wurden nachgewiesen. Dies erfolgte aufgrund der Antwort von Frau Ministerin Keller auf eine vom Fragesteller gestellte Mündlichen Anfrage vom 20. Januar 2015 im Thüringer Landtag (vergleiche Drucksache 6/131 sowie Auszug aus dem Plenarprotokoll der 5. Sitzung des Thüringer Landtags vom 29. Januar 2015, Seiten 214 bis 215). Dort versicherte Frau Ministerin die grundsätzliche Möglichkeit der Bereitstellung eines weiteren Standorts für eine touristische Informationstafel zwischen der Anschlussstelle Ilmenau West und der Anschlussstelle Ilmenau unter Gewährung einer Ausnahmegenehmigung . Nach weiterer Nachfrage teilte Frau Ministerin Keller in einem Schreiben vom 23. März 2017 mit, dass der Antrag der Stadt Ilmenau vom Landesamt für Bau und Verkehr geprüft werde. Im November 2018 steht die beantragte touristische Informationstafel immer noch nicht. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Bearbeitungsstand des Antragsverfahrens für die benannte touristische Informationstafel? 2. Kann mit einer Genehmigung zur Aufstellung einer touristischen Informationstafel im beschriebenen Sachverhalt gerechnet werden, wenn ja, wann und wenn nein, weshalb nicht? 3. Sind solch lange Bearbeitungszeiten wie im beschriebenen Sachverhalt im Landesamt für Bau und Verkehr üblich und wenn nein, weshalb in diesem Falle? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 21. Januar 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Die zuständige Straßenverkehrsbehörde für touristische Unterrichtungstafeln an Bundesautobahnen (StVB- BAB) in Thüringen ist das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6696 Bezüglich der touristischen Unterrichtungstafel für das "GoetheStadtMuseum" der Stadt Ilmenau wird Folgendes mitgeteilt: Im Zusammenhang mit der Fertigstellung der neuen Anschlussstelle Stadtilm wurde festgestellt, dass die erforderlichen Abstände zwischen der amtlichen Beschilderung (blaue Wegweisung) und den bereits vorhandenen touristischen Unterrichtungstafeln (Richtung Erfurt: Bachkirche Arnstadt und Heidecksburg, Richtung Schweinfurt: Kickelhahn Goethehäuschen, Bergbahn im Schwarzatal und Heidecksburg) nicht mehr gegeben sind. Die StVB-BAB prüfte daraufhin mögliche Standorte für die Anschlussstellen Ilmenau-Ost, Stadtilm und Arnstadt -Süd. Es wurden Vorschläge für die möglichen neuen Standorte der bisher bestehenden Tafeln und der vorliegenden neuen Anträge erarbeitet. Das Ergebnis wurde den Stadtverwaltungen Ilmenau, Rudolstadt und Arnstadt sowie dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt Ende Januar 2017 mitgeteilt und um eine Stellungnahme gebeten. Im Ergebnis der Anhörung sowie des Baufortschritts auf der Autobahn 71 wurden weitere Anträge auf Unterrichtungstafeln und Standortvorschläge eingereicht (von Stadt Ilmenau, Stadt Saalfeld, Stadt Rudolstadt, DB-Bahn zusammen mit dem Landratsamt Ilm-Kreis sowie die Möglichkeit der Versetzung der Tafel des Deutschen Verkehrssicherheitsrates). Diese neuen Anträge/Vorschläge müssen unter Berücksichtigung der verkehrsrechtlichen Vorgaben, straßenbaulichen Rahmenbedingungen und touristischen Bedeutung bewertet werden. Die Neuordnung der touristischen Unterrichtungstafeln für die Anschlussstellen Ilmenau-Ost, Stadtilm und Arnstadt-Süd ist sehr komplex und zeitintensiv. Wenn die Neuordnung abgeschlossen ist, werden nochmals alle Beteiligten (einschließlich aller Antragsteller der umzusetzenden touristischen Unterrichtungstafeln ) über das Ergebnis informiert und um Stellungnahme gebeten. Zu 3.: Diese lange Bearbeitungszeit für mehrere zusammenhängende touristische Unterrichtungstafeln ist bisher noch nicht vorgekommen. Für eine fristgerechte Bearbeitung fehlen derzeit die personellen Ressourcen. Die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs im gesamten Autobahnnetz steht für die Sachbearbeitung an erster Stelle (gemeldete auffällige Bereiche im Unfallgeschehen). Vorgänge, welche keine Relevanz für die Verkehrssicherheit darstellen, werden nachranging bearbeitet. Insoweit ruht die Bearbeitung des Verfahrens bis auf Weiteres. Keller Ministerin Errichtung einer touristischen Informationstafel an der Autobahn 71 bei Ilmenau Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3.: