23.01.2019 Drucksache 6/6698Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. Februar 2019 Brand im Landestheater Eisenach Die Kleine Anfrage 3522 vom 6. Dezember 2018 hat folgenden Wortlaut: Im August 2018 kam es in den Werkstätten des Landestheaters Eisenach zu einem Brand, der große Teile des Fundus vernichtete. Träger des Theaters ist die Kulturstiftung Meiningen-Eisenach. Neben der Stadt Meiningen, dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen, dem Wartburgkreis und dem Freistaat Thüringen ist auch die Stadt Eisenach an der Finanzierung der Stiftung beteiligt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wer ist im Rahmen der Brandfolgenbewältigung für die Mitarbeiter des Theaters Ansprechpartner bei der Kulturstiftung Meiningen-Eisenach, beim Freistaat Thüringen und nach Kenntnis der Thüringer Landesregierung bei der Stadt Eisenach? 2. Ist der Landesregierung bekannt, ob und inwieweit die Stadt Eisenach personell, logistisch und finanziell das Theater bei der Brandfolgenbewältigung unterstützt? 3. Ist der Landesregierung bekannt, ob und inwieweit seitens der Stadt Eisenach auch juristische Unterstützung angeboten wird? 4. Welche Maßnahmen bezüglich der Instandsetzung/des Neubaus des Werkstattgebäudes wurden bisher seitens der Kulturstiftung oder nach Kenntnis der Landesregierung seitens der Stadt Eisenach in Angriff genommen? 5. Ist der Landesregierung bekannt, ob und inwieweit mit einer Kostenübernahme seitens der Stadt Eisenach zu rechnen ist? 6. Ist der Landesregierung bekannt, ob in diesem Zusammenhang durch die Stadt Eisenach Fördermöglichkeiten geprüft und entsprechende Anträge gestellt wurden? 7. Welche Regelungen existieren auf Europäischer-, Bundes- und Landesebene sowie auf kommunaler Ebene bezüglich der Kostenübernahme? 8. Wurden in diesem Zusammenhang seitens der Landesregierung bereits Gespräche mit den anderen Beteiligten geführt? Falls ja, mit wem und welche Ergebnisse wurden erzielt? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6698 9. Wurden nach Kenntnis der Landesregierung bereits Gespräche unter den anderen Beteiligten bezüglich der Kostenübernahme geführt? Falls ja, wer führte jeweils Gespräche mit welchem Ergebnis? Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 22. Januar 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Stiftungsvorstand ist der richtige Ansprechpartner bei der Kulturstiftung Meiningen-Eisenach, für das Land das Fachreferat 44 der Abteilung Kultur und Kunst der Thüringer Staatskanzlei und für die Stadt Eisenach der zuständige Dezernent für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales. Zu 2.: Die Stadt Eisenach hat zugesagt, die Anmietung von Räumen als Behelfswerkstätten finanziell und die nötigen Umzüge als Eigenleistung zu unterstützen. Schließlich hat die Stadt mitgeteilt, dass städtische Bedienstete bei baurechtlichen und statischen Fragen zur Verfügung stehen. Zu 3.: Ob und inwieweit rechtliche Unterstützung durch die Stadt Eisenach angeboten wird, ist der Landesregierung nicht bekannt. In erster Linie erfolgt die rechtliche Beratung und Unterstützung durch den Stiftungsvorstand . Zudem erfolgen Beratungen stets in enger Abstimmung mit der Kulturstiftung Meiningen-Eisenach und deren Zuwendungsgebern. Zu 4.: Es hat eine statische Begutachtung des Werkstattgebäudes gegeben. Außerdem wurde mit Planern über eine Sanierung und gegebenenfalls Erweiterung des Werkstattgebäudes gesprochen, dies bezogen auf verschiedene Standorte. Zu 5.: Die Kosten für die Erhaltung der Spielfähigkeit des Theaters mit Zwischenlösungen werden von den Zuwendungsgebern , also dem Land, der Stadt Eisenach und dem Wartburgkreis, gemeinsam aufgebracht. Die Sanierung oder gegebenenfalls der Neubau des Gebäudes ist Angelegenheit des Eigentümers, der Kulturstiftung Meiningen-Eisenach, Geschäftsbereich Landestheater Eisenach. Diesen finanzieren die Stadt Eisenach , der Wartburgkreis und das Land gemeinsam. Zu 6.: Für die Erhaltung der Spielfähigkeit wurden Förderanträge in der Kulturabteilung der Thüringer Staatskanzlei gestellt und positiv beschieden. Das Gebäude selbst steht im Eigentum der Kulturstiftung Meiningen-Eisenach . Der Stiftungsvorstand wurde gebeten, Fördermöglichkeiten zu eruieren, die dann gemeinsam in die Überlegungen des Stiftungsrates über einen Wiederaufbau einfließen werden. Zu 7.: Die Sanierung eines Gebäudes ist grundsätzlich durch den Eigentümer, das ist hier die Kulturstiftung, zu finanzieren. Inwieweit Mittel aus dem Städtebau oder aus dem Programm Europäische Fonds für regionale Entwicklung herangezogen werden können, lässt sich allgemein nicht beantworten, sondern hängt von der konkreten Maßnahme ab. Zu 8.: Die Landesregierung, hier vertreten durch das für das Landestheater Eisenach zuständige Referat der Abteilung Kultur und Kunst der Thüringer Staatskanzlei, und die weiteren Zuwendungsgeber sind seit dem Brandereignis regelmäßig unmittelbar in die Beratungen und Vor-Ort-Termine eingebunden gewesen. Der Vorgang wurde in der letzten Stiftungsratssitzung am 1. Oktober 2018 diskutiert. Eine abschließende Bewertung war noch nicht möglich, weil das statische Gutachten ausstand. Inzwischen steht fest, dass eine Sanierung des Werkstattgebäudes grundsätzlich möglich wäre. Die Zuwendungsgeber haben auf dieser Grundlage am 18. Dezember 2018 über die möglichen Szenarien - Sanierung des Werkstattgebäudes gegebenenfalls mit Erweiterung am jetzigen Standort beziehungsweise Neubau an anderem Standort - diskutiert . Der Stiftungsvorstand wurde gebeten, die Sanierungsvariante vorrangig weiter zu betreiben und ein erstes Finanzierungskonzept aufzustellen. Dies soll im Februar/März 2019 in einer Sondersitzung des Stiftungsrates behandelt werden. 3 Drucksache 6/6698Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Unabhängig davon stehen Stiftungsvorstand, Theaterleitung und Fachreferat in ständigem Austausch, um bei auftretenden Problem unverzüglich Lösungen zu finden. Zu 9.: Erste Gespräche darüber wurden von den Zuwendungsgebern am 18. Dezember 2018 geführt. Eine Lösung zur Kostenübernahme soll gemeinsam mit einer Entscheidung über die Sanierungsmaßnahme beziehungsweise den Neubau getroffen werden. Prof. Dr. Hoff Minister Brand im Landestheater Eisenach Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: