23.01.2019 Drucksache 6/6699Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. Februar 2019 Ausbildungsfinanzierung von Quereinsteigern im Thüringer Schuldienst Die Kleine Anfrage 3560 vom 19. Dezember 2018 hat folgenden Wortlaut: Nach Informationen aus der Sendung Fakt ist...! aus Erfurt vom 22. Oktober 2018 gibt es derzeit etwa 60 Quereinsteiger im staatlichen Schuldienst in Thüringen. Seit Beginn des Schuljahres 2018/2019 unterrichtet eine Lehrkraft ohne Lehrbefähigung als Quereinsteiger an der Staatlichen Regelschule Lutherschule in Zella -Mehlis. Während der Sendung gab er an, dass er derzeit als Ein-Fach-Lehrer arbeite und parallel dazu am Studienseminar Erfurt noch ein weiteres Fach, Mathematik, studiere. Er berichtete während der Sendung , dass er sehr viel Geld investieren müsse, um das Studium in relativ kurzer Zeit absolvieren zu können . Insgesamt werde sich seine Ausbildungszeit auf drei Jahre belaufen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Quereinsteiger werden derzeit an den Staatlichen Studienseminaren in Thüringen ausgebildet (bitte nach Schulart, Unterrichtsfach, Ausbildungsbeginn und Ausbildungsdauer aufschlüsseln)? 2. Mit welchen Kosten werden Quereinsteiger des Thüringer Schuldienstes während ihrer berufsbegleitenden Ausbildung konfrontiert? 3. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass durch die Quereinsteiger im Thüringer Schuldienst zunächst ein hoher finanzieller Aufwand zu betreiben ist, um ihre berufsbegleitende Ausbildung zu finanzieren? 4. Wie unterstützt die Landesregierung Quereinsteiger bei der Finanzierung ihrer unter Frage 2 abgefragten Kosten? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 22. Januar 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung unterscheidet bei Einstellungen zwischen Quereinsteigenden (grundständig ausgebildete Lehrerkräfte für Fächer, für die diese keine Lehrbefähigung besitzen) und Seiteneinsteigenden (Personen mit einem Abschluss, der nach § 22 Abs. 2 Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG) vollständig gleichgestellt wurde oder aus dem mindestens für ein Fach die Anforderungen des § 22 Abs. 2 ThürLbG als erfüllt angesehen werden können; vergleiche Einstellungsrichtlinie vom 12. Januar 2018; Amtsblatt des K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Rosin (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6699 Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2/2018, S. 22). Es wird aufgrund der Art der Fragestellungen davon ausgegangen, dass mit der Kleinen Anfrage der Personenkreis der Seiteneinsteigenden gemeint ist, da Quereinsteigende bereits einen regulären Vorbereitungsdienst in ihren studierten Fächern absolviert haben (siehe Antwort zu Frage 1). Zu 1.: Zur Anzahl der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die nach der Thüringer Verordnung über die Nachqualifizierung von Lehrkräften an staatlichen Schulen (Thüringer Lehrkräftenachqualifizierungsverordnung ) vom 6. Dezember 2017 nachqualifiziert werden, wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Zu 2. bis 4.: Falls offene Stellen nicht mit grundständig ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern besetzt werden können, ist die Einstellung und Nachqualifizierung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern eine mögliche Maßnahme, um ausreichend Lehrkräfte für den Thüringer Schuldienst zu rekrutieren. In solchen Fällen ist der mit der Nachqualifizierung von Seiteneinsteigenden verbundene finanzielle Aufwand aus Sicht der Landesregierung akzeptabel, zumal die pädagogisch-praktische Unterweisung im laufenden Betrieb von den Studienseminaren mit übernommen wird. Die Nachqualifizierung wird vom Freistaat Thüringen finanziert. Auf Antrag werden den Teilnehmenden auch die Reisekosten erstattet. Die gegebenenfalls vorauslaufenden Intensivkurse werden ebenfalls vom Freistaat Thüringen finanziert. Auf Antrag werden den Teilnehmenden auch diese Reisekosten erstattet. Lehrkräfte, die an der Nachqualifizierung nach der Thüringer Lehrkräftenachqualifizierungsverordnung teilgenommen haben, können nach § 28 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Verordnung über die Fächer und die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Regelschulen vom 9. Dezember 2008, zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 294), sowie nach § 28 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien vom 9. Dezember 2008, zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 694), ebenso zu einer Prüfung in einem weiteren Fach zugelassen werden, um damit die Lehrbefähigung für ein weiteres Fach zu erwerben. Das dazu erforderliche Ergänzungsstudium kann vor, während oder nach der Nachqualifizierung begonnen werden. Nach § 6 Thüringer Hochschulgebühren- und Entgeltgesetz sind weiterbildende Studienangebote gebühren-/entgeltpflichtig von den Hochschulen anzubieten. Die Landesregierung wird prüfen, ob und wenn ja, in welchem Umfang für weiterbildende Studienangebote im Bereich Lehrerbildung zukünftig eine Ausnahmevereinbarung von der Vollkostendeckungspflicht durch Gebühren gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 Thüringer Hochschulgebühren- und Entgeltgesetz mit den einzelnen Hochschulen getroffen werden kann. Holter Minister 3 Drucksache 6/6699Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage Lehramt Nachqualifizierung Fach 1 Nachqualifizierung Fach 2 Ausbildungsbeginn Ausbildungsdauer BBS Informationstechnik Wirtschaftslehre 01.08.2018 24 Monate BBS Sozialkunde 01.08.2018 12 Monate BBS Wirtschaft und Verwaltung Wirtschaftslehre 01.08.2018 24 Monate BBS Pädagogik/Soziologie/Psychologie 01.08.2018 12 Monate BBS DaZ 01.08.2018 12 Monate BBS Biologie Ernährung und Hauswirtschaft 01.08.2018 24 Monate BBS DaZ 01.08.2018 12 Monate BBS DaZ 01.08.2018 12 Monate BBS Sozialpädagogik Psychologie 01.08.2018 24 Monate BBS Elektrotechnik Informatik 01.08.2018 24 Monate BBS Metalltechnik Physik 01.08.2018 24 Monate GS DaZ 01.08.2018 12 Monate GS Ev. Religionslehre 01.08.2018 12 Monate GY DaZ Englisch 01.08.2018 24 Monate GY Englisch 01.08.2018 12 Monate RS DaZ Deutsch 01.08.2018 24 Monate RS DaZ 01.08.2018 12 Monate RS DaZ 01.08.2018 12 Monate RS DaZ 01.08.2018 12 Monate RS Deutsch 01.08.2018 12 Monate RS Deutsch 01.08.2018 12 Monate RS Biologie Chemie 01.08.2018 24 Monate RS DaZ Deutsch 01.08.2018 24 Monate RS Deutsch Französisch 01.08.2018 18 Monate RS Englisch 01.08.2018 12 Monate RS Physik Mathematik 01.08.2018 24 Monate RS Sport 01.08.2018 12 Monate RS Biologie 01.08.2018 12 Monate RS DaZ 01.08.2018 12 Monate RS DaZ 01.08.2018 12 Monate RS DaZ 01.08.2018 12 Monate RS DaZ Englisch 01.08.2018 24 Monate RS Sport Sozialkunde 01.08.2018 24 Monate RS Sport 01.08.2018 12 Monate RS DaZ Deutsch 01.08.2018 24 Monate RS DaZ 01.08.2018 12 Monate RS DaZ 01.08.2018 12 Monate RS DaZ 01.08.2018 12 Monate RS Deutsch Englisch 01.08.2018 24 Monate RS Ethik 01.08.2018 12 Monate RS Geographie 01.08.2018 12 Monate RS Sport Mathematik 01.08.2018 24 Monate Ausbildungsfinanzierung von Quereinsteigern im Thüringer Schuldienst Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2. bis 4.: Anlage